556 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vignette am Kfz-Kennzeichen“

Die Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bundesstraßen-Mautgesetz, § 7:

(3) Der Mautgläubiger setzt zur Mautabwicklung eine in Artikel 2 der Richtlinie 2004/52/EG genannte Technik ein und gewährleistet die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Europäischen Union nach Maßgabe der Artikel 2 bis 4 sowie des Anhanges der Richtlinie 2004/52/EG. […] Er führt im Internet unter der Adresse www.asfinag.at eine Liste jener Mautdienstanbieter, mit denen er einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.

(4) Die näheren Bestimmungen über Geräte, deren Zulassung und Einsatz, über Abbuchung, Verrechnung und andere Formen der Mautentrichtung ohne Einsatz von Geräten zur elektronischen Entrichtung der Maut sowie über den europäischen elektronischen Mautdienst nach Maßgabe der Artikel 5, 7, 9, 12 bis 14 sowie der Anhänge II bis IV der Entscheidung 2009/750/EG sind in der Mautordnung zu treffen.

Im Sinne der Autofahrer sind die rechtlichen Voraussetzungen dahingehend zu ändern, dass Vignetten zukünftig auf den Kfz-Kennzeichen angebracht werden. Dadurch wird beispielsweise vermieden, dass bei einem Fahrzeugwechsel (Wechsel-, Probe- und Überstellungskennzeichen) der Erwerb einer neuen Vignette für das neue Fahrzeug erforderlich ist. Das fahrzeugbezogene Entgelt wird somit durch die elektronisch registrierte Vignettenanbringung auf dem Kfz-Kennzeichen erfüllt und kontrolliert.

Vor allem die Autohändler, die eine ,Wechselvignette‘ benötigen würden, könnten durch praktisches Anbringen der Mautvignette auf den Kfz-Kennzeichen Kosten ersparen und müssten nicht für Probefahrten für jedes Auto eine eigene Vignette anlegen.

Ebenso gilt dies für private Wechselkennzeichenbesitzer, die sich eine ,Mehrfachvignette‘ für ihren Zweit- oder Drittwagen wünschen würden. Derzeit muss für beide Fahrzeuge je eine Vignette gekauft werden, obwohl die gleichzeitige Nutzung auf einer vignettenpflichtigen Straße nicht möglich ist.

Das Ziel soll sein, dem Straßenbau keine Mittel zu entziehen, aber Besitzern von Wechselkennzeichen die Entscheidung zu überlassen, welches Fahrzeug sie benützen, ohne dafür eine vollwertige Vignette bezahlen zu müssen.

Es besteht die Möglichkeit, sich an der deutschen Version der Prüfplakette zu orientieren: diese wird am hinteren amtlichen Kennzeichen des Kraftfahrzeuges dauerhaft angebracht. Eine zusätzliche schwarze Markierung dient hier sogar, in Verbindung mit der Plakettenfarbe, der schnellen optischen Beurteilung durch Ordnungskräfte (z.B. im Vorbeifahren).

Dies ist eine deutliche Erleichterung für die autofahrende Bevölkerung und im Sinne der Wirtschaft.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Hagen die Abgeordneten Carmen Schimanek, Johann Singer, Georg Willi, Michael Pock, Johannes Schmuckenschlager, Andreas Ottenschläger und Ing. Thomas Schellenbacher.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Ottenschläger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 04 09

                          Andreas Ottenschläger                                                             Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann