Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen

-       Verstetigung der Beschäftigung in Unternehmen, die sich in unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden

Die Zielsetzungen unterstützen die Zielsetzung der Bundesregierung die Beschäftigungsquoten der über 54-jährigen Männer und Frauen anzuheben.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Finanzierung der Beschäftigungsförderung Älterer aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung 2016 bis 2017

-       Finanzierung von Kurzarbeitsbeihilfen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019

 

Wesentliche Auswirkungen

Die Sicherstellung der Finanzierung für die im § 13 AMPFG festgehaltenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente bis 2017 erhöht die Planungsmöglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik in einem wesentlichen Ausmaß.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Untersuchung der empirischen Ergebnisse der Umsetzung des AMS Programms "Beschäftigungsinitiative 50+" im Jahr 2014 zeigt, dass sich das Programm durch positive Beschäftigungseffekte und verringerte Arbeitslosenversicherungsleistungen für arbeitssuchende Personen selbst finanziert.

Innerhalb der UG-20 Gebarung Arbeitsmarktpolitik betrug die unmittelbare Selbstfinanzierung im Jahr 2014 98,7%.

Werden die Mehreinnahmen für die Pensionsversicherung und Krankenversicherung wegen steigender Beschäftigung mit ins Kalkül genommen, ist der Finanzierungssaldo bereits positiv. Noch nicht inkludiert sind steigende Steuereinnahmen (etwa durch höhere Konsumausgaben wegen stabilisierter Haushaltseinkommen).

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Nettofinanzierung Bund

0

‑13.942

‑16.585

‑8.576

‑8.348

Nettofinanzierung Sozialversicherungsträger

0

24.834

62.085

0

0

Nettofinanzierung Gesamt

0

10.892

45.500

‑8.576

‑8.348

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Durch das AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" werden Frauen in deutlich höherem Ausmaß gefördert, als es ihrem Anteil in der Gruppe der beim AMS vorgemerkten Personen über 50 Jahren entspricht.

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind beschäftigungsfördernd und positiv.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere und der Kurzarbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung

 

Einbringende Stelle:

BMASK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarkt-politischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung)." für das Wirkungsziel "Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen (50+)." der Untergliederung 20 Arbeit bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Wirtschaftsforschung erwartet, dass bis zum Jahr 2019 das Beschäftigungswachstum nicht ausreichen wird, um die Arbeitslosigkeit auf ein Jahresdurchschnittsniveau von unter 360.000 zu senken. Daher sind weitere Anstrengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit notwendig. Es ist zu erwarten, dass sich die Zahl der unselbständig Beschäftigten bis 2019 auf 3,94 Millionen erhöht. Die allgemeine Arbeitslosenquote auf Registerbasis wird aus heutiger Sicht im Jahr 2019 bei prognostizierten 9,2% liegen und auch die Arbeitslosigkeit Älterer wird ansteigen.

 

Die Einschränkung der Invaliditätspension für Personen unter 50 Jahre und die Betreuung von stärker gesundheitlich beeinträchtigten, aber noch arbeitsfähigen Personen durch das Arbeitsmarktservice erfordert den Ausbau von Integrationsmaßnahmen für diesen Personenkreis.

 

Der geltende § 13 Abs. 1 AMPFG legt fest, dass Kurzarbeitsbeihilfen bis 2015 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von 30 Mio. €. Nach 2015 sind Kurzarbeitsbeihilfen in dieser Form nicht mehr finanzierbar.

Der geltende § 13 Abs. 2 AMPFG legt fest, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, 2015 und 2016 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von 120 Mio. € im Jahr 2015 und 150 Mio. € im Jahr 2016.

Nach 2016 sind Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für Ältere in dieser Form nicht mehr finanzierbar.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Der Wegfall der Finanzierungsmöglichkeit der Beschäftigungsförderung älterer Arbeitssuchender ab dem Jahr 2017 als Ausgaben nach dem AlVG würde mit dem geltenden Finanzrahmen zu einer deutlichen Reduktion der Arbeitsmarktförderung insgesamt bei steigender Arbeitslosigkeit führen.

 

Der Wegfall der Finanzierungsmöglichkeit der Kurzarbeitsbeihilfen ab dem Jahr 2016 als Ausgaben nach dem AlVG würde mit dem geltenden Finanzrahmen zu einer Reduktion der Arbeitsmarktförderung bei steigender Arbeitslosigkeit führen.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO), Evaluierung von Sozialen Unternehmen im Kontext neuer Herausforderungen, April 2014

 

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO), Evaluierung der Eingliederungsbeihilfe, Mai 2011

 

Abschätzung der Mitnahmeeffekte von Eingliederungsbeihilfen und der Kombilohnförderung des Arbeitsmarktservice.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Laufende Datensammlung der Umsetzung Kurzarbeitsbeihilfen und Beschäftigungsförderung Älterer im Sinne §b 13 AMPFG im AMS mit Hilfe gesonderter Beihilfenbezeichnungen (KUA) oder Deskriptoren (50+) in den EDV Systemen des Arbeitsmarktservice.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen

 

Beschreibung des Ziels:

Der Anteil der Beschäftigten in der Bevölkerungsgruppe der 50- bis 64-Jährigen soll ansteigen, die Arbeitslosigkeit bis 2019 reduziert werden.

 

Als Indikatoren hiefür sind die Beschäftigungsquote der 50- bis 64-Jährigen sowie die Arbeitslosenquote der Personengruppe 50 und mehr Jahre, jeweils auf Registerbasis heranzuziehen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Beschäftigungsquote von Personen mit 50 bis 64 Jahren auf Registerbasis (inklusive selbständiger Beschäftigung):

2013: 55,0%

2014: 56,4%

 

Arbeitslosenquote von Personen mit 50 und mehr Jahren auf Registerbasis:

2013: 8,2%

2014: 9,1%

Beschäftigungsquote von Personen mit 50 bis 64 Jahren auf Registerbasis (inklusive selbständiger Beschäftigung) im Jahr 2019 ist mindestens 58%.

 

Die Arbeitslosenquote von Personen mit 50 und mehr Jahren auf Registerbasis beläuft sich 2019 auf 9% oder weniger.

 

Ziel 2: Verstetigung der Beschäftigung in Unternehmen, die sich in unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden

 

Beschreibung des Ziels:

Die Arbeitsplätze von Unternehmen, die durch Produktionseinschränkungen aufgrund von externen Umständen betroffen sind und sich in unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sollen abgesichert werden.

Durch die Vermeidung des Abbaues von Arbeitsplätzen soll sichergestellt werden, dass den Unternehmen nach Überwindung von wirtschaftlichen Krisen ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um wieder an die Produktionsleistung vor Einsetzen der Krise anknüpfen zu können.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Jahr 2014 wurde die Beschäftigung von rund 3.800 Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen unterstützt.

In den Jahren 2012 und 2013 waren es jeweils rund 4.200 geförderte Personen.

Im Zeitraum 2016 bis 2019 werden bedarfsorientiert und gemäß AMS Richtlinien Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen gefördert.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Finanzierung der Beschäftigungsförderung Älterer aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung 2016 bis 2017

Beschreibung der Maßnahme:

Änderung des § 13 Abs. 2 AMPFG dahingehend, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind im Zeitraum 2016 bis 2017 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von jeweils 250 Mio. € im Jahr 2016 wie auch im Jahr 2017.

 

Damit wird für das Jahr 2016 die gesetzliche Obergrenze von 150 auf 250 Mio. € hinaufgesetzt.

 

Davon sind im Bundesdurchschnitt jeweils bis zu 60 vH für die AMSG Beihilfen Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn sowie bis zu 40 vH für Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zu verwenden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Jahr 2014 konnten 15.981 Personen mit dem AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" gefördert werden. Die Beschäftigungsförderung erfolgte über Eingliederungsbeihilfen (9.683 Personen), Kombilöhne (5.614 Personen) oder der Beschäftigung in Sozialökonomischen Betrieben (2.575) und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (1.495). Hierbei sind Mehrfachförderungen möglich, insbesondere im Zusammenhang mit einem Kombilohn.

 

Im Jahr 2014 wurden hiefür rund 77,422 Mio. € zahlungswirksam verausgabt, und zwar für Eingliederungsbeihilfen 37,662 Mio., für Kombilöhne 5,560 Mio., für Sozialökonomische Betriebe 24,053 Mio. und für Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte rund 10,148 Mio. €.

Ausgehend von den Erfahrungen des Jahres 2014 werden in den Jahren 2016 und 2017 mit diesem Mix an arbeitsmarktpolitischen Förderungsinstrumenten jeweils rund 50.000 ältere Arbeitssuchende in Beschäftigung gefördert.

 

Maßnahme 2: Finanzierung von Kurzarbeitsbeihilfen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019

Beschreibung der Maßnahme:

Änderung des § 13 Abs. 1 AMPFG dahingehend, dass Kurzarbeitsbeihilfen bis 2019 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer jährlichen Obergrenze von 20 Mio. €. für den Zeitraum 2016 bis 2019.

 

Die in dieser AMS-Bundesrichtlinie geregelten Kurzarbeitsbeihilfe, Qualifizierungsbeihilfe und Beihilfe für Schulungskosten bei Kurzarbeit sollen gleichermaßen die Unternehmen wie auch die ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz durch Produktionseinschränkungen sonst bedroht wäre, unterstützen.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Jahr 2014 wurde die Beschäftigung von rund 3.800 Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen unterstützt, knapp 100 Personen wurden während der Kurzarbeit auch mit Unterstützung einer AMS Förderung qualifiziert.

Im Zeitraum 2016 bis 2019 werden bedarfsorientiert und gemäß AMS Richtlinien Personen mit Kurzarbeitsbeihilfen inklusive Qualifizierungsbeihilfen bei Kurzarbeit gefördert.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Erträge

0

4.678

11.695

0

0

Transferaufwand

0

18.620

28.280

8.576

8.348

Aufwendungen gesamt

0

18.620

28.280

8.576

8.348

Nettoergebnis

0

‑13.942

‑16.585

‑8.576

‑8.348

 

Erläuterung

 

Dem erhöhten "Transferaufwand" insbesondere in Form von Transfers an Unternehmen mittels Beschäftigungsbeihilfen steht eine Verringerung des Transferaufwands an AlV-versicherte Personen gegenüber.

Die Finanzierungsergebnisse bei den Aufwendungen wurden auf Grundlage der empirischen Untersuchung der AlV-Leistungsbezüge der TeilnehmerInnen vor Beginn der Maßnahmen im Rahmen des AMS Programms "Beschäftigungsinitiative 50+" geschätzt (Umsetzungsjahr 2014).

 

Durch die erhöhte Beschäftigung durch das AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" steigen sowohl die Sozialversicherungseinnahmen als auch die Einnahmen aus Steuern.

Die Finanzierungsergebnisse bei den Erträgen wurden auf Grundlage der empirischen Untersuchung der Beschäftigungstage 2014 während und nach der Teilnahme am AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" geschätzt.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Erträge

0

24.834

62.085

0

0

Nettoergebnis

0

24.834

62.085

0

0

 

Erläuterung

 

Durch die erhöhte Beschäftigung durch das AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" steigen sowohl die Sozialversicherungseinnahmen als auch die Einnahmen aus Steuern. Da die Änderung des § 13 AMPFG die Jahre 2016 und 2017 in Bezug auf die Beschäftigungsförderung älterer ArbeitnehmerInnen betrifft, werden die geschätzten Erträge nur für diesen beiden Jahre dargestellt.

 

Die Finanzierungsergebnisse wurden auf Grundlage der empirischen Untersuchung der Beschäftigungstage 2014 während und nach der Teilnahme am AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" ermittelt.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Gemeinden.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an natürliche Personen

 

Potentiell betroffene Personengruppe

BezieherInnen einer Kombilohnbeihilfe des AMS

 

Zielgruppenanalyse der potentiellen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

BezieherInnen von Kombilohnbeihilfe im Rahmen des AMS Programms 50+

5.614

2.485

44

3.129

56

2014: AMS DWH fdg_personen_2014

 

Inanspruchnahme der Leistung

Da Frauenerwerbseinkommen in der Tendenz geringer sind als die der Männer können grundsätzlich mehr Frauen eine Kombilohnbeihilfe in Anspruch nehmen. Durch die Finanzierungsbestimmungen für das spezifische AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+", das die Personen ab 50 Jahren anspricht und den Umstand, dass Männer derzeit im Durchschnitt länger erwerbsaktiv sind als Frauen, kommt es dazu, dass im Programm bei den Kombilöhnen eine höhere Zahl von Männern integriert ist.

 

Durch die Neuregelung ist keine grundsätzliche Veränderung dieses Sachverhalts zu erwarten.

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betroffene)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

BezieherInnen von Kombilohnbeihilfe insg.

8.337

4.795

58

3.542

42

2014: AMS DWH fdg_personen_2014

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betrag)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

%

%

 

BezieherInnen von Kombilohnbeihilfe insg.

9.716.692

5.798.104

60

3.918.588

40

2014: AMS DWH fdg_personen_kosten_2014

 

Auswirkung der direkten Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Da die Frauenerwerbseinkommen in der Tendenz geringer sind als die der Männer können grundsätzlich mehr Frauen eine Kombilohnbeihilfe in Anspruch nehmen.

 

 

Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen

 

Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich

Keine wesentlichen Auswirkungen.

 

 

Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen

 

Betroffene Gruppe

Beschäftigte gesamt

Durchschnittseinkommen

Quelle/Erläuterung

 

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Relation *)

 

Anzahl geförderte Personen AMS Programm "50+"

6.661

9.320

0

0

0

AMS DWH fdg_personen_2014

 

*) Das Feld Relation bezeichnet das Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich

 

Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern

Im AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" wurden 2014 rund 42% Frauen gefördert.

Der Anteil der Frauen am Bestand arbeitsloser Personen im Jahr 2014 im Alter von 50 bis 64 Jahren betrug nur rund 37%.

 

Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution

Im AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" 2014 waren 2014 rund 42% der TeilnehmerInnen Frauen und 58% Männer.

 

Erwartete Nutzerinnen/Nutzer

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

Anzahl geförderte Personen

49.800

21.000

42

28.800

58

bei Vollausbau des AMS Programms 50+ in Höhe von 250 Mio. € pro Jahr

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

120.000

270.000

20.000

20.000

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

101.380

241.720

11.424

11.652

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2015

2016

2017

2018

2019

Durch Einsparungen

20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASK

 

 

101.380

241.720

11.424

11.652

Durch Mehreinzahlungen

20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASK

 

 

4.678

11.695

 

 

gem. BFRG/BFG

20.01.03 Leistungen/ Beiträge BMASK

 

 

13.942

16.585

8.576

8.348

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung in der UG-20 erfolgt durch Einsparungen beim AlV-Leistungsbezug (geförderte Aktivbeschäftigung statt passiver Leistungsbezüge) und durch Mehreinnahmen in der Arbeitslosenversicherung auf Grund der erhöhten Beschäftigung und der damit verbundenen steigenden Sozialversicherungseinnahmen.

 

Laufende Auswirkungen

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Anz. d. Empf.

Höhe des Transferaufw. (€)

2015

2016

2017

2018

2019

AMS-Beihilfen zur Beschäftigungsförderung Älterer

Bund

1

100.000.000,00

 

100.000.000

 

 

 

 

 

1

250.000.000,00

 

 

250.000.000

 

 

SUMME

 

 

 

 

100.000.000

250.000.000

 

 

AMS-Beihilfen zur Kurzarbeit (Tr. an Unternehmen)

Bund

1

20.000.000,00

 

20.000.000

20.000.000

20.000.000

20.000.000

Eingesparte AlV-Leistungen durch Förderung Älterer

Bund

1

‑90.400.000,00

 

‑90.400.000

 

 

 

 

 

1

‑230.520.000,00

 

 

‑230.520.000

 

 

SUMME

 

 

 

 

‑90.400.000

‑230.520.000

 

 

Eingesparte AlV-Leistungen durch Kurzarbeit

Bund

1

‑10.980.000,00

 

‑10.980.000

 

 

 

 

 

1

‑11.199.600,00

 

 

‑11.199.600

 

 

 

 

1

‑11.423.592,00

 

 

 

‑11.423.592

 

 

 

1

‑11.652.064,00

 

 

 

 

‑11.652.064

SUMME

 

 

 

 

‑10.980.000

‑11.199.600

‑11.423.592

‑11.652.064

GESAMTSUMME

 

 

 

 

18.620.000

28.280.400

8.576.408

8.347.936

 

Eingesparte AlV-Leistungen (Transfers an versicherte Personen) durch die AMS-Beschäftigungsförderung Älterer (im Wesentlichen Transfers an Unternehmen) durch Eingliederungsbeihilfen, Kombilöhne, Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (AMS Programm "Beschäftigungsinitiative 50+'):

Die direkt eingesparten AlV-Leistungskosten inklusive Sozialversicherungsbeiträge betragen empirisch im Jahr 2014 90,4% der Programmkosten, wobei in dieser Berechnung ein angenommener Mitnahmeeffekt von 42% bei den Eingliederungsbeihilfen und Kombilöhnen bereits berücksichtig ist.

Würde ein solcher Mitnahmeeffekt nicht berücksichtigt werden, würden die direkten Leistungseinsparungen rund 133% der Ausgaben für das Programm betragen, das Programm also höhere Einsparungen als Kosten verursachen.

Die Höhe des geschätzten Mitnahmeeffekts (von 42%) – geförderte Beschäftigungsverhältnisse würden auch ohne Förderung für einen vergleichbaren Personenkreis von Arbeitslosen an ähnlichen Arbeitsplätzen zustande kommen – wird aus der WIFO Untersuchung zur Evaluierung der Eingliederungsbeihilfe, Wien Mai 2011, S. 16, aus den Gruppen der 44- bis 54-Jährigen sowie der Gruppe der 55- bis 61-Jährigen abgeleitet.

Dieser direkte Einsparungseffekt für die Arbeitslosenversicherung bezieht sich lediglich auf den Zeitraum der Programmteilnahme selbst, also auf die Tage in geförderter Beschäftigung. Wenn die Arbeitslosigkeit für die geförderten Personen durch diese Beschäftigungsförderung des Programms in den Folgejahren deutlich reduziert wird, dann würden die kumulierten Einsparungseffekte ebenso deutlich höher liegen.

 

Eingesparte AlV-Leistungen durch Kurzarbeit (Transfer an versicherte Personen im Falle von Arbeitslosigkeit):

Der jahresdurchschnittliche Bestand an Kurzarbeitenden 2014 lag bei 1.098 Personen, die ausbezahlten Kurzarbeitsbeihilfen beliefen sich empirisch auf rund € 7,492155 Mio.

Aus diesen Verhältnissen würde sich bei einem Maximaleinsatz an Kurzarbeitsbeihilfen in Höhe von € 20 Mio. ein berechneter jahresdurchschnittlicher Bestand an KurzarbeiterInnen von 2.930 ergeben.

Wird eine Arbeitszeitreduktion von rund 24% der Normalarbeitszeit angenommen (vgl. Kurzarbeitsbericht des BMASK an den Nationalrat aus dem Jahre 2011) ergibt sich eine jahresdurchschnittliche Reduktion der Arbeitslosigkeit von rund 700 AlV-LeistungsbezieherInnen als Untergrenze. Diese Arbeitslosigkeit würde der Arbeitslosenversicherung 2016 rund 11 Mio. € an Versicherungsleistungen kosten.

 

Für die Jahre 2017 bis 2019 werden die Tagsätze für die AlV-Leistungen für die Kalkulationen für die Einzeljahre in diesem Zeitraum um jeweils 2% erhöht.

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

2015

2016

2017

2018

2019

Mehreinahmen in der AlV (UG-20)

Bund

1

4.678.000,00

 

4.678.000

 

 

 

 

 

1

11.695.000,00

 

 

11.695.000

 

 

SUMME

 

 

 

 

4.678.000

11.695.000

 

 

Mehreinahmen in der PV (UG-22 Abgangsdeckung)

Sozial­versicherungs­träger

1

17.777.000,00

 

17.777.000

 

 

 

 

 

1

44.442.500,00

 

 

44.442.500

 

 

SUMME

 

 

 

 

17.777.000

44.442.500

 

 

Mehreinnahmen in der KV

Sozial­versicherungs­träger

1

5.965.000,00

 

5.965.000

 

 

 

 

 

1

14.912.500,00

 

 

14.912.500

 

 

SUMME

 

 

 

 

5.965.000

14.912.500

 

 

Mehreinnahmen in der UV

Sozial­versicherungs­träger

1

1.092.000,00

 

1.092.000

 

 

 

 

 

1

2.730.000,00

 

 

2.730.000

 

 

SUMME

 

 

 

 

1.092.000

2.730.000

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

 

29.512.000

73.780.000

 

 

 

Davon Bund

 

 

 

4.678.000

11.695.000

 

 

 

Davon Sozial­versicherungs­träger

 

 

 

24.834.000

62.085.000

 

 

 

Empirische Untersuchungen der Beschäftigungszeiten während und nach einer Förderung durch das AMS-Programm "Beschäftigungsinitiative 50+" für das Jahr 2014 ergaben Mehreinnahmen in der Arbeitslosenversicherung in Höhe von rund 4,678% der Zahlungen für das Programm im Jahr 2014. (Hierbei wird bereits ein Mitnahmeeffekt von 42% bei den Eingliederungsbeihilfen und Kombilöhnen angenommen, der diese Mehreinnahmen in der Berechnung verringert. Würden dieser Mitnahmeeffekt nicht angenommen werden, würden die Mehreinnahmen noch höher ausfallen).

Für die Pensionsversicherung ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von rund 17,777% der Programmausgaben, für die Krankenversicherung 5,965% und für die Unfallversicherung Einnahmen von rund 1,092% der Kosten.

Diese Relationen werden auf die Zusatz-Ausgaben des Programms in der Höhe von 100 Mio. € im Jahr 2016 und 250 Mio. € im Jahr 2017 umgelegt.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

-       Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

Gesamt- wirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

Soziales

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.