59 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 261/A der Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das SP-V-Gesetz geändert wird (SP-V-Gesetz-Novelle 2014)

Die Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich, SP-V-Gesetz, dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG in nationalen Rechtsbestand auf Bundesebene für den Verkehrsbereich. Das Ziel der strategischen Prüfung im Verkehrsbereich besteht darin, jene Veränderungen des hochrangigen Bundesverkehrswegenetzes, bestehend aus Autobahnen- und Schnellstraßen, Eisenbahn-Hochleistungsstrecken und Bundeswasserstraßen, sogenannte Netzveränderungen, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen, charakterisiert anhand der Anhänge I und II der Richtlinie 2001/42/EG, haben, einer strategischen Prüfung zu unterziehen. Die vorgeschlagene Veränderung des SP-V-Gesetzes schärft den Bezug zur zugrunde liegenden Richtlinie 2001/42/EG, insbesondere zu deren Anhang II, indem Präzisierungen der erforderlichen Prüfungsschritte vorgenommen werden.

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2013/4112) gegen Österreich eingeleitet, weil hinsichtlich einzelner Bestimmungen der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21.07.2001 S. 30 Zweifel an der unionsrechtskonformen Umsetzung geäußert worden sind. Um den Bedenken an der unionsrechtlichen Konformität des SP-V-Gesetzes zu begegnen, werden geringfügige Präzisierungen der beanstandeten Formulierungen im SP-V-Gesetz vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind rein formaler Natur und dienen der Präzisierung bereits bestehender Inhalte des SP-V-Gesetzes. Das bedeutet, in der Praxis kommt es zu keiner Veränderung der Regeltatbestände, die Vollziehung wird lediglich präzisiert und in stärkerer Anlehnung an die zugrundliegende Richtlinie präzisiert. Das Ausmaß des Problems kann insofern als gering eingestuft werden, allerdings ist die vorgeschlagene Veränderung Voraussetzung, um eine Einstellung des bestehenden Vertragsverletzungsverfahrens erwirken zu können.

Im Detail prüft das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Zuge von Strategischen Prüfungen im Verkehrsbereich, ob die Kriterien des Anhangs II der Richtlinie 42/2001/EG berücksichtigt worden sind. Nach der bisherigen Regelung erfolgt die Herstellung des Zusammenhangs über die gleichlautende Terminologie in SP-V-Gesetz und Richtlinie 2001/42/EG, die Neuregelung präzisiert Vorgehensweise und erforderliche Bezugnahme zur Verbesserung der unionsrechtlichen Konformität. So findet sich nunmehr ein dezidierter Verweis auf den Anhang II und damit auf die dort angeführten Kriterien. Die Verwaltungspraxis wird im Prinzip nicht verändert, es kommt lediglich zur Ergänzung eines Verweises auf die heranzuziehenden Kriterien, welche die unionsrechtlich konforme Vollzugspraxis sicherstellt. Die Richtlinie 2001/42/EG ermöglicht es den Mitgliedstaaten darüber hinaus, im Rahmen der Richtlinienumsetzung bestimmte Pläne von der Pflicht zur Prüfung auszunehmen, wenn sichergestellt ist, dass die ausgenommenen Kategorien von Plänen bzw. Programmen voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen haben. Im Rahmen der vorliegenden Regelung wird durch die erforderliche Berücksichtigung der Kriterien des Anhangs II der Richtlinie sichergestellt, dass nur jene Netzveränderungen von der Prüfpflicht ausgenommen werden können, die voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen haben. Der/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat dazu die Gründe, die für die Entscheidung maßgeblich sind zu veröffentlichen.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Michael Pock, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Christoph Hagen sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, dagegen: G, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 03 12

                                  Johann Singer                                                                     Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann