616 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (583 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 erlassen wird – BFRG 2016-2019
Gemäß Art. 51 B-VG in Verbindung mit §§ 12 und 15 BHG 2013 hat die Bundesregierung jährlich dem Nationalrat spätestens bis 30. April den Entwurf eines Bundesfinanzrahmengesetzes oder den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz geändert wird, samt Strategiebericht vorzulegen. Die Ausgestaltung des Finanzrahmens, eines international bewährten Steuerungsinstruments, soll verbindlich, mehrjährig, flexibel sowie klar und einfach verständlich sein.
Der Bundesfinanzrahmen fixiert die Auszahlungsseite des Bundeshaushalts; innerhalb des vorgegebenen Rahmens müssen sich die Budgeterstellung und der -vollzug bewegen, wodurch die Budgetdisziplin erhöht wird. Nur im Verteidigungsfall und bei Gefahr im Verzug ist eine Überschreitung des Finanzrahmens möglich.
Der Bundesfinanzrahmen ist in Rubriken und Untergliederungen gegliedert. Er dient der Planung der Auszahlungsseite des Budgets für die vier folgenden Finanzjahre. Die Gliederung erfolgt auf hochaggregierten Ebenen, sogenannten Rubriken, die Obergrenzen für einzelne Politikbereiche abstecken; die Rubriken werden wiederum in Untergliederungen geteilt. Diese Obergrenzen sind gemäß Art. 51 Abs. 6 B-VG iVm § 2 BHG 2013 für das Bundesfinanzgesetz sowie die Begründung von Vorbelastungen gemäß § 60 BHG 2013 verbindlich.
In diesem Sinne wird der Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes hinsichtlich der Jahre 2016 bis 2019 vorgelegt.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 in Verhandlung genommen.
Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß wurde gemäß § 37a Abs. 1 Z 3 GOG ein öffentliches Hearing abgehalten, dem nach § 40 Abs. 1 GOG Dr. Kurt Bayer, Univ.-Prof. Dr. Gottfried Haber, Dr. Markus Marterbauer, Dr. Barbara Kolm und Univ.-Prof. Dr. Paolo RondoBrovetto als Expertin und Experten beigezogen wurden.
Nach einleitenden Statements der Expertin und Experten ergriffen im Rahmen des Hearings die Abgeordneten Elmar Podgorschek, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kai Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Mag. Werner Groiß, Mag. Andreas Zakostelsky, Jakob Auer, Dr. Kathrin Nachbaur, Josef Schellhorn, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Franz Kirchgatterer und Franz Leonhard Eßl das Wort.
Nach Beendigung des Hearings wurde die Debatte zur gegenständlichen Regierungsvorlage fortgesetzt und es ergriffen die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Dr. Ruperta Lichtenecker, Josef Schellhorn, Jakob Auer, Kai Jan Krainer und Mag. Bruno Rossmann sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling das Wort.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Elmar Podgorschek, Mag. Bruno Rossmann, Dr. Kathrin Nachbaur und Josef Schellhorn einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Gemäß der Ausschussfeststellung anlässlich der Beschlussfassung des BFRG 2015 bis 2018 (137 d.B./XXV. GP) werden die Budgetobergrenzen der Jahre 2016 bis 2019 entsprechend dem aktuellen Mittelabflussplan des Projekts Sanierung Parlament in Umsetzung des PGSG (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz) sowie dem Budgetbedarf hinsichtlich der Gewährleistung des parlamentarischen Betriebes in der Untergliederung UG02 – Bundesgesetzgebung erhöht.“
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Elmar Podgorschek, Mag. Bruno Rossmann, Dr. Kathrin Nachbaur und Josef Schellhorn in getrennter Abstimmung teils einstimmig teils mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V dagegen: F, G, T, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2015 05 07
Ing. Mag. Werner Groiß Gabriele Tamandl
Berichterstatter Obfrau