653 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (625 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird

Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S. 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 19.06.2012 S. 25, – in der Folge kurz: „IE-R“ – für den Bereich des Mineralrohstoffrechts, das heißt für Aufbereitungsanlagen, die in der Anlage 3 zur Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, angeführt sind, sowie die Abscheidung von Kohlenstoffdioxidströmen aus solchen Anlagen für Zwecke der geologischen Speicherung und weiters andere unmittelbar damit verbundene, in einem technischen Zusammenhang stehende Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung haben können. Dabei werden weitgehend die Bestimmungen zur Umsetzung der IE-R in das gewerbliche Betriebsanlagenrecht übernommen. Die Umsetzungsfrist hiefür endete am 7. Jänner 2013.

Das Gesetzesvorhaben dient weiters der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG, ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S. 1,   in der Folge kurz: „Seveso III – RL“   für den Bereich des Mineralrohstoffrechts. Dabei werden weitgehend die Bestimmungen zur Umsetzung der Seveso III – RL im gewerblichen Betriebsanlagenrecht übernommen. Die Umsetzungsfrist hiefür endet am 31. Mai 2015.

Schließlich soll Art. 20 der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG, ABl. Nr. L 178 vom 28.06.2013 S. 66,   in der Folge kurz: „Offshore – RL“  , der die Pflicht zur Meldung schwerer Unfälle von in Österreich registrierten Unternehmen, die selbst oder über Tochterunternehmen Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Europäischen Union als Lizenzinhaber oder Betreiber durchführen, vorsieht, umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist hiefür endet am 19. Juli 2015.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 09. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler die Abgeordnete Mag. Christiane Brunner und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf  mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, dagegen: G, nicht anwesend: T) beschlossen.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (625 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 06 09

                         Mag. Josef Lettenbichler                                                          Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann