70 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 245/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Freikauf von der Behinderteneinstellungspflicht für den öffentlichen Bereich

Die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aus dem aktuellen Bericht des Behindertenanwalts Dr. Erwin Buchinger geht hervor, dass die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen seit 2005 mit einem Plus von 66% fast fünf mal schneller gewachsen ist als die allgemeine Arbeitslosigkeit.

Menschen mit Behinderungen haben jedoch das gleiche Recht auf Arbeit wie nichtbehinderte Menschen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich verpflichtet, einen offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt zu schaffen.

In den ersten Jahren der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mittels des Nationalen Aktionsplans Behinderung konnte bei der Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen kein Erfolg erzielt werden. Auch die geringe Erhöhung der Ausgleichstaxe im Jahr 2010 und die Lockerung des Kündigungsschutzes für die Dauer von 4 Jahren haben offensichtlich nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Lt. Bundessozialamt erfüllen derzeit nur rund 20 % der privaten Unternehmen in Österreich die Behinderteneinstellungspflicht.

Die Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sind zu verstärkten. Dazu gehört neben Kampagnen zur Information der Firmen, Darstellung von positiven Beispielen, Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz, Kommunikationsassistenz und Gebärdensprachdolmetschern auch eine deutliche Erhöhung der Ausgleichstaxe.

Leider erfüllt auch die Republik Österreich die gesetzlich vorgesehene Beschäftigungsquote  nicht zur Gänze. Der Bund sollte jedoch eine Vorbildwirkung als Arbeitgeber erfüllen. Auch hat sich die Anzahl der begünstigten Behinderten in den Bundesministerien im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2011 um 1,52 % verringert.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Helene Jarmer die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Jessi Lintl und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,T dagegen: S,V,N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 03 12

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                         Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau