700 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (632 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Die vorgesehenen Änderungen dienen der Schaffung praxisorientierter Erleichterungen für den Sendebetrieb sowie der Verwaltungsökonomie unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der Handhabung der durch die Novelle BGBl. I Nr. 50/2010 bewirkten Neuorganisation. Für den Bereich privater Radioveranstalter wird dazu die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Hörfunkveranstaltern und die Möglichkeit der Zusammenlegung einzelner Zulassungen angestrebt. Für den ORF ergeben sich, abgestimmt auf internationale Gepflogenheiten, Erleichterungen beim Reminderverbot und bei den privaten audiovisuellen Medien steht die Förderung der Verbreitung österreichischer Inhalte weiterhin im Vordergrund. Damit verbunden werden einzelne legistische Klarstellungen und Anpassungen.

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Josef Cap die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Mag. Nikolaus Alm, Dieter Brosz, MSc, Mag. Wolfgang Gerstl und Mag. Harald Stefan sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Josef Cap und Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu § 33 Abs. 8 PrR-G,  § 49 Abs. 16 ORF-G, § 69 Abs. 11 AMD-G und § 44 Abs. 19 KOG:

Die Änderungen dienen der Anpassung des Inkrafttretens-Datums.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 06 23

                                   Dr. Josef Cap                                                                Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann