709 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über die Regierungsvorlage (588 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz geändert wird
Gemäß § 9 des Kunstförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1988, kann der zuständige Bundesminister zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten einzelner Kunstsparten Beiräte oder Jurys einsetzen. Derzeit sind 13 Beiräte und 50 Jurys eingesetzt. Diese werden zur Beratung in fachlichen Fragen der einzelnen Kunstsparten in Bezug auf Förderungsmaßnahmen, Förderungsprogramme, Verteilung der Förderungsmittel und Gestaltung der Förderungsrichtlinien herangezogen.
Den Mitgliedern der Beiräte und Jurys wurden bisher vom jeweils für Kunstangelegenheiten zuständigen Bundesministerium und werden derzeit vom Bundeskanzleramt nach Rechnungslegung die Reisekosten, allfällige Barauslagen und ein Sitzungsgeld vergütet.
Im Kunstförderungsgesetz soll nunmehr aus Gründen der Rechtssicherheit eine gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen werden.
Der Kulturausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Martina Diesner-Wais die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Harald Walser, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Helene Jarmer sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G.N, dagegen: F,T) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (588 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2015 06 24
Martina Diesner-Wais Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES
Berichterstatterin Obfrau