710 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (617 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 geändert wird (EZG-Novelle 2015)

Das Unionsrecht ist laufend zahlreichen Änderungen unterworfen. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedstaaten dabei unbeschadet des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht widersprechendes nationales Recht anzupassen. Mit der vorliegenden Novelle werden derartige Widersprüche im Zusammenhang mit dem europäischen Emissionshandelssystem (umgesetzt im EZG 2011) beseitigt; sie betreffen im Wesentlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 421/2014 über den vom Emissionshandel erfassten außereuropäischen Flugverkehr.

Die vorliegende Novelle soll gleichzeitig dazu benutzt werden, die im Rahmen eines Pilotverfahrens von der Europäischen Kommission kritisierten Umsetzungsmängel im EZG 2011 zu beheben und kleinere Anpassungen, die sich aus der Verwaltungspraxis ergeben haben, vorzunehmen.

Die verfassungsrechtliche Kompetenzgrundlage des gegenständlichen Entwurfs bildet Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Luftreinhaltung …“), da dieser – wie bereits in den Erläuterungen zum Emissionszertifikategesetz im Jahr 2004 ausführlich dargelegt wurde – mit einem besonderen Instrumentarium auf die Verringerung der Emission von Treibhausgasen – also von Substanzen, die unstrittig als Luftschadstoffe (vgl. § 2 Abs. 1 Immissionsschutzgesetz-Luft) gelten – durch die Emittenten solcher Treibhausgase abzielt.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Walter Bacher die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser und Ulrike Weigerstorfer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V; dagegen: F, G, T; nicht anwesend: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (617 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 06 24

                                  Walter Bacher                                                         Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau