722 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie
über die Regierungsvorlage (691 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert wird (Wissenschaftsfonds-Novelle 2015)
Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag dient der Sicherstellung der Rechts- und insbesondere Verfassungskonformität des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes sowie einer Verbesserung des Liquiditätsmanagements und einer Modernisierung der Organisationsstruktur des Wissenschaftsfonds. Um diese Ziele zu erreichen, soll insbesondere der Bundes Public Corporate Governance Kodex verankert werden. Die Entscheidungsprozesse des Wissenschaftsfonds sollen beschleunigt und die Regelungen über die Aufgabenverteilung zwischen den Organen präzisiert werden. Insbesondere soll die Delegiertenversammlung gestärkt und sollen die Aufgaben des Aufsichtsrates ausgebaut werden. Die Geschäftsführungsregelungen für das Präsidium sollen optimiert werden. Weiters soll eine Verpflichtung zur Veröffentlichung relevanter Informationen im Internet geschaffen und die Geräteverwaltung des Wissenschaftsfonds verbessert werden.
Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, die Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Sigrid Maurer, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Rouven Ertlschweiger, MSc, sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag zu Z 6 des in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurfes (§ 31 Z 5 FTFG) eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Es handelt sich um die Bereinigung eines Redaktionsversehens.“
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2015 06 24
Mag. Andreas Hanger Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
Berichterstatter Obfraustellvertreter