735 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1121/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird
Die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. April 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Gemäß § 59 Abs. 1 Z 3 ÄrzteG 1998 erlischt die Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung aufgrund einer länger als sechs Monate dauernden Einstellung der Berufsausübung. Die betroffenen Ärzte/Ärztinnen werden in der Folge aus der Ärzteliste gestrichen, was in vielen Fällen mit nachteiligen Folgen verbunden ist. Der Entwurf sieht daher in § 59 Abs. 1 Z 3 lit. a bis d in der Fassung des Entwurfs bestimmte Ausnahmen vor. Liegt einer dieser Tatbestände vor, so zählt dies nicht als Einstellung der Berufsausübung und die Eintragung in der Ärzteliste bleibt weiterhin bestehen. Darunter fallen eine krankheitsbedingte Nichtausübung, ein Beschäftigungsverbot gemäß Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG), BGBl. Nr. 221/1979, eine Karenz gemäß MSchG, Väter-Karenzgesetz (VKG), BGBl. Nr. 651/1989, oder gleichartiger landes- oder bundesgesetzlicher Vorschriften, Zeiten, in denen Leistungen gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2002, bezogen werden sowie auslandsbedingte Studienaufenthalte für die Dauer von maximal einem Jahr.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dorothea Schittenhelm die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Dr. Eva Mückstein, Mag. Judith Schwentner, Dr. Andreas F. Karlsböck, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker und Ulrike Weigerstorfer sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2015 06 30
Dorothea Schittenhelm Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatterin Obfrau