740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1142/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Blutspende-Verbotes aufgrund der sexuellen Orientierung

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich sind lt. Blutspenderverordnung Personen, bei denen anamnestisch ein dauerndes Risikoverhalten für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere mit HIV und HBV, festgestellt wurde, dauernd vom Blutspenden ausgeschlossen. Personen, die sich einem Risiko für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten, insbesondere mit HIV und HBV, ausgesetzt haben, dürfen innerhalb von zwölf Monaten nach diesem Ereignis nicht Blut spenden.

Obwohl die  Blutspenderverordnung auf Risikoverhalten abzielt, werden homosexuelle Männer in Österreich pauschal als Risikogruppe eingestuft und nicht für eine Blutspende zugelassen, was eine eindeutige Diskriminierung darstellt.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass homosexuellen Männern in Zukunft nur unter bestimmten Bedingungen das Blutspenden  verwehrt werden kann. Konkret geht es zwar um einen französischen Fall, doch auch in Österreich sind homosexuelle Männer de facto dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. In ihrem Urteil (Rechtssache C-528/13) befanden die RichterInnen, dass ein Ausschluss nur rechtens ist, wenn Alternativen ausgeschlossen werden können. Dazu zählen wirksame Testmethoden oder eine genaue Befragung der potentiellen Spender zu riskantem Sexualverhalten. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker und Dr. Marcus Franz.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Marcus Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 06 30

                               Dr. Marcus Franz                                             Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau