802 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1278/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Wegfall bzw. keine Kürzung der Familienbeihilfe für Studierende aufgrund von Ferialarbeit in der vorlesungsfreien Zeit!

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 08. Juli 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 5 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz dürfen Studierende pro Kalenderjahr maximal 10.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen dazu verdienen.

Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes in einem Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat, den Betrag von 10.000 Euro, so verringert sich die Familienbeihilfe, die für dieses Kind gewährt wird, für dieses Kalenderjahr um den 10.000 € übersteigenden Betrag.

Gerade in den Ferien sind viele Studierende darauf angewiesen, entsprechende Einkommen zu erzielen, um sich das Studium auch tatsächlich leisten zu können. Die gegenständliche Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz führt daher derzeit bei Überschreitung der o.a. 10.000 Euro Grenze an zu versteuerndem Einkommen zu finanziellen Härten und Belastungen für die Studierenden.

Nicht zuletzt zur Unterstützung eines zielstrebigen Studiums während der Studiensemester sollte es daher im Interesse des Gesetzgebers liegen, es Studierenden gerade in den Ferien und damit in der vorlesungsfreien Zeit zu ermöglichen, ohne betragsmäßige Grenze Einkommen erzielen zu können und ohne Gefahr zu laufen, Familienbeihilfe zu verlieren.

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. September 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Edith Mühlberghuber die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Claudia Durchschlag, Hermann Lipitsch, Ulrike Königsberger-Ludwig und Dr. Nikolaus Scherak sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 09 29

                            Claudia Durchschlag                                                    Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann