848 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, 2 St 81/15f, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat
Ing. Christian Höbart

 

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ersucht mit Schreiben vom 4. August 2015, 2 St 81/15f, eingelangt am 6. August 2015, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Christian Höbart wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach
§§ 12 zweiter Fall, 264 Abs. 1, Abs. 2 StGB in eventu § 223 Abs. 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 14. Oktober 2015 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Christian Höbart besteht.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, 2 St 81/15f, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Christian Höbart wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 zweiter Fall, 264 Abs. 1, Abs. 2 in eventu § 223 Abs. 2 des österreichischen Strafgesetzbuches wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Christian Höbart besteht.

Wien, 2015 10 14

                  Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger                                             Mag. Dr. Beatrix Karl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau