876 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 161/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen

Die Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch langsam fahrende Fahrzeuge auf zweispurigen Autobahnstücken kommt es immer wieder zu enorm gefährlichen Situationen und kilometerlangen Staus als Folge von gefahrvollen und langwierigen Überholmanövern auf der Überholspur.

Ein Antrag zur Verbesserung der Situation im Jahr 2010 durch ein generelles Überholverbot zumindest für Lkw wurde zwar im Verkehrsausschuss behandelt sowie die Forderung inhaltlich bestätigt, aber dennoch von den Regierungsparteien abgelehnt.

Inzwischen wurden die Länder zwar aufgefordert, die Gefahrenstellen für Lkw-Überholverbote auf zweispurigen Autobahnstücken beziehungsweise Schnellstraßen zu erheben, damit die gesetzliche Möglichkeit der Verordnung dieses Überholverbotes umgesetzt werden kann. Geschehen ist aber auch hier nichts.

Gerade bei Lkw sind Unfälle und deren Folgen viel dramatischer. Und daher ist in diesem Bereich endlich für mehr Sicherheit zu sorgen und zumindest ein Mittelweg als Lösung anzustreben. Dazu wäre eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen vorzusehen.

Damit ist sichergestellt, dass nur die Fahrzeuge auf der Überholspur überholen, die dazu gesetzlich autorisiert (Höchstgeschwindigkeitslimit), fahrtechnisch in der Lage und willens sind.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Hagen die Abgeordneten Dr. Georg Vetter und Georg Willi.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: T, dagegen: S, V, F, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Konrad Antoni gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 10 30

                                  Konrad Antoni                                                                     Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann