883 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (821 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Suchtmittelgesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Salzburg aus Anlass der 200-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich erlassen wird (Budgetbegleitgesetz 2016), hat der Budgetausschuss am 16. November 2015 auf Antrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Rechnungshofgesetz 1948 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Z 1 und 2:

Gem. Art. 2 Z 6 Budgetbegleitgesetz 2016 soll § 118 BHG 2013 aufgehoben werden. Diese Bestimmung sieht derzeit vor, dass der Rechnungshof dem Nationalrat für Zwecke der Beratung des Bundesfinanzrahmengesetzes und des Strategieberichtes jährlich bis zum 30. April die Voranschlagsvergleichsrechnungen des vorangegangenen Finanzjahres vorzulegen hat, und die Ergebnisse der Voranschlagsvergleichsrechnungen zu begründen sind.

Entsprechend der Vorgangsweise bis zur Haushaltsrechtsreform 2013 ist beabsichtigt, dass der RH künftig dem Nationalrat einen Bundesrechnungsabschluss, diesen jedoch bis längstens 30. Juni des folgenden Finanzjahres vorlegen wird. Dieser umfasst aufgrund der unveränderten Bestimmung in § 119 Abs. 3 Z 1 und Z 2 BHG 2013 auch die Voranschlagsvergleichsrechnung für die Finanzierungs- sowie die Ergebnisrechnung.“

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 15. September 2015 einstimmig beschlossen, Dr. Helmut Berger (Leiter des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion) für sämtliche Sitzungen des Budgetausschusses in der Tagung 2015/2016 als Auskunftsperson beizuziehen.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Bruno Rossmann, Kai Jan Krainer, Dr. Rainer Hable, Mag. Roman Haider, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dr. Ruperta Lichtenecker, Franz Kirchgatterer, August Wöginger, Dr. Christoph Matznetter und Ing. Mag. Werner Groiß, Dr. Helmut Berger sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Tamandl das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Gabriel Obernosterer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 11 16

                            Gabriel Obernosterer                                                          Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau