910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (887 der Beilagen): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2015)
Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) bietet eine – effiziente und effektive – Möglichkeit, in koordinierter und kohärenter Weise alle Entwicklungsländer zu erreichen, die mit den entsprechenden Institutionen zusammenarbeiten.
Die gegenständlichen österreichischen Beiträge bezwecken, den IFIs Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig leistet Österreich dadurch auch einen Beitrag zur internationalen Solidarität.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für sonst in Einzelgesetzen zu normierende Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) sowie der Mittelauffüllungen für den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) schaffen, zu denen sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen verpflichtet.
Die Zusammenziehung verschiedener, aber gleichartiger Vorhaben in einem Gesetzesvorschlag bezweckt die Reduzierung der Anzahl sonst erforderlicher Gesetzgebungsverfahren und des Weiteren eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes.
Bei der IFAD gegenüber abzugebenden bzw. der IIC gegenüber bereits bedingt abgegebenen, jedoch erst nach positivem Abschluss des parlamentarischen Genehmigungsprozesses gültigen, Verpflichtungserklärung handelt es sich um völkerrechtliche Rechtsgeschäfte, die im Hinblick auf die in § 1 und § 2 enthaltenen gesetzlichen Anordnungen als solches nicht unter Art. 50 B‑VG fallen. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 49/1921, ist der ressortmäßig zuständige Bundesminister für Finanzen ermächtigt, diese Erklärungen abzugeben.
Österreich strebt prinzipiell die Umsetzung der 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen, seitens des Rates für auswärtige Angelegenheiten/Entwicklung am 26. Mai 2015, im Rahmen der VN-Konferenz für Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba sowie beim Gipfeltreffen in New York im September 2015 erneut bestätigten Vorgabe an, je Mitgliedsland der EU‑15 mindestens 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) als Official Development Assistance‑Quote (ODA‑Quote) bis 2015 zu erreichen. Die in § 1 und § 2 angeführten Beitragsleistungen sind gemäß dem Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Gänze auf die österreichische ODA‑Quote anrechenbar und stellen eine wesentliche Komponente zur Annäherung an dieses Ziel dar. Gemäß der vierten Zielebene des strategischen IFI-Leitfadens des Bundesministeriums für Finanzen wird eine verstärkte Einbindung österreichischer Unternehmen in die Projekte der IFIs angestrebt.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Tamandl die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Christoph Vavrik, MMMag. Dr. Axel Kassegger, MMag. DDr. Hubert Fuchs und Mag. Werner Kogler sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (887 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2015 12 01
Gabriele Tamandl Mag. Andreas Zakostelsky
Berichterstatterin Obmann