922 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/4 (III-155 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:

 

Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts sowie der Bundesministerien für Finanzen und Verkehr, Innovation und Technologie

-       Pensionsrecht der Bediensteten der ÖBB

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

-       Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.; Follow–up–Überprüfung

Wirkungsbereich der Stiftung des öffentlichen Rechts Österreichischer Rundfunk

-       Landesstudios des Österreichischen Rundfunks

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 16. Sitzung am 8. April 2015 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Elmar Mayer die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 2. Dezember 2015 unter Beiziehung von Auskunftspersonen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

 

 

 

23. Sitzung am 2. Dezember 2015

 

Landesstudios des Österreichischen Rundfunks:

 

An der Debatte zum Kapitel „Landesstudios des Österreichischen Rundfunks“ am 2. Dezember 2015 beteiligten sich die Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Erwin Preiner, Martina Schenk, Andreas Ottenschläger, Erwin Angerer, Sigrid Maurer sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

 

Als Auskunftspersonen waren anwesend: Karl-Heinz Papst und Dr. Andreas Nadler (ORF)

 

Bei der Abstimmung am 2. Dezember 2015 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/4 (III-155 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2015 12 02

                                    Elmar Mayer                                                                 Dr. Gabriela Moser

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau