941 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1214/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übertritt in das LehrerInnendienstrecht Neu für bereits im Dienst befindliche Lehrkräfte

Die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Den Antragsteller erreichen immer wieder Beschwerden von Lehrkräften, die durch die Einschränkung, dass nur neu eintretende Lehrkräfte in das neue LehrerInnendienstrecht optieren können, benachteiligt werden. Zuletzt waren es mehrere Lehrkräfte aus Vorarlberger Neuen Mittelschulen und ein Mitglied der dortigen Personalvertretung, die dagegen protestierten.

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen hat eine Broschüre zum neuen Dienstrecht herausgebracht. Darin steht auf Seite 3 ganz klar: ‚1. Nur neu eintretende LehrerInnen sind betroffen, egal an welchen Schulen sie arbeiten.‘ An eben dieser Stelle ist zu lesen, Ziel des neuen Dienstrechts seien ‚attraktive Gehälter für QuereinsteigerInnen‘. Leider gilt auch das nur für neu eintretende LehrerInnen.

Im Pflichtschulbereich kommt es dadurch klar zu Benachteiligungen, wenn bei annähernd gleicher Dienstverpflichtung unterschiedliche Gehälter ausbezahlt werden. Besonders betroffen sind QuereinsteigerInnen in den Lehrberuf, die erst kürzlich den beruflichen Wechsel in den Schuldienst vollzogen haben. Sie müssen die niedrigen Einstiegsgehälter in Kauf nehmen, obwohl sie nie ein Dienstalter erreichen können, in dem sie dann die hohen Endgehälter beziehen können.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Harald Walser die Abgeordneten Otto Pendl, Christian Lausch, Johann Singer, Christoph Hagen, Mag. Daniela Musiol, Dr. Nikolaus Scherak und Mag. Wolfgang Gerstl sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, T, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Otto Pendl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann