946 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1297/A der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) geändert wird

Die Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 1. September 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die EU-Kommission hat zu Auslegungsleitlinien für die Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträgen im öffentlichen Verkehr (1370/2007) am 18.06.2014 Klartext gesprochen. Nach den europäischen Richtlinien müssen Direktvergaben seit Inkrafttreten der Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnahme bleiben. In den Richtlinien steht jetzt dezidiert, dass die EU Kommission fordert, dass die Ausnahme regelkonform, also 'restriktiv' zu nutzen ist. Die gegenständliche Änderung würde dieser Forderung entsprechen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. November 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Birgit Schatz, Christoph Hagen, Josef Muchitsch und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer. Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Verfassungsausschuss nahm die Verhandlungen am 3. Dezember 2015 wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Birgit Schatz, Mag. Wolfgang Gerstl, Josef Muchitsch, Christoph Hagen, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Andreas Schieder und Mag. Michaela Steinacker sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (dafür: G, N, dagegen: S, V, F, nicht anwesend: T).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Lueger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                                  Angela Lueger                                                               Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann