949 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 575/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gutsangestelltengesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Juli 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1-3:

In einer komplexer werdenden Arbeitswelt sind die Aufgabenstellungen schwieriger, die Einarbeitungszeiten länger. Aus diesem Grund genügt eine Probezeit von einem Monat in vielen Fällen nicht mehr aus. Einerseits ist es für die Arbeitnehmer_innen nicht mehr möglich zu beurteilen, ob die ausgewählte Tätigkeit den eigenen Vorstellungen entspricht. Andererseits ist es für die Arbeitgeber_innen schwerer zu erkennen, ob die Qualifikationen der eingestellten Person entsprechen und damit ob ein Arbeitsplatz optimal besetzt ist. Die Gesetzesänderung in Artikeln 1 bis 3 würde für unbefristete Arbeitsverhältnisse eine 3-monatige Probezeit ermöglichen. Handelt es sich beim Arbeitsverhältnis aufgrund seines wirtschaftlichen Gehaltes aber um ein befristetes Arbeitsverhältnis, auch wenn es als unbefristetes Arbeitsverhältnis bezeichnet wurde, ist eine Probezeit von über einem Monat nicht möglich.

Zu Artikel 4:

Gegenwärtig ist die Aliquotierung von Urlaubsansprüchen bei unterjährigen Aus- und Eintritten nicht einheitlich geregelt, wenn ein Unternehmen den Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter_innen nach dem Kalenderjahr ermittelt. Während für Austritte unterjährig einheitlich zu aliquotieren ist, sind Eintritte im ersten Halbjahr bis dato insofern bessergestellt, als sie immer den vollen Urlaubsanspruch erhalten. Das Vorziehen eines Diensteintritts von Juli auf Juni führt somit in der Regel zu einem um 12,5 Tage erhöhten Urlaubsanspruch (gegeben bei 20 Juni-Arbeitstagen Mo bis Fr im Jahr 2014). Diese unsachliche Differenzierung soll mit dem gegenständlichen Vorschlag beseitigt werden.Der Vorschlag zu einer Neuregelung des Urlaubsverbrauchs in der Kündigungsfrist (§ 4) wird dahingehend nötig, weil sich die Judikatur hier einengend entwickelt hat. Die Möglichkeit eines nicht sachgerechten Aufsparens von Urlaub soll hiermit eingedämmt werden.

Zu Artikel 5:

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen eine Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht ermöglichen, ohne dabei die wöchentliche Gesamtarbeitszeit zu erhöhen. Der unregelmäßigen Verteilung von Arbeit auf die verschiedenen Wochentage soll hiermit Rechnung getragen werden. Außerdem werden die im internationalen Vergleich besonders restriktiven Vorschriften zur Arbeitszeitaufzeichnung leicht gelockert, sodass z.B. bei Arbeitnehmer_innen mit fixer Arbeitszeiteinteilung nur noch Abweichungen erfasst werden müssen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 6. November 2014 sowie am 12. Februar, 15. April und 3. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, August Wöginger, Herbert Kickl, Mag. Judith Schwentner, Josef Muchitsch, Ing. Markus Vogl, Mag. Gertrude Aubauer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Gabriel Obernosterer, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Helene Jarmer, Erwin Spindelberger, Mag. Michael Hammer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Friedrich Ofenauer, Walter Schopf, Carmen Schimanek, Peter Wurm, Sigrid Maurer, Rainer Wimmer, Johann Höfinger, Dr. Eva Mückstein und Ing. Mag. Werner Groiß sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: S, V, F, G, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Schopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                                  Walter Schopf                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann