966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 506/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Spekulationsverbot für gemeinnützige Bauvereinigungen

Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemeinnützige Bauvereinigungen haben den sozialen und gesellschaftlichen Auftrag leistbaren Wohnraum für die Bevölkerung sicherzustellen. Um dessen Schaffung und Bereitstellung garantieren zu können, kommen die Genossenschaften – wie sie der Volksmund nennt – in den Genuss zahlreicher Begünstigungen. Die genannten Bauträger sind von allen Ertragssteuern befreit und erhalten Fördermittel in der Höhe von vielen hundert Millionen Euro jährlich. Dieser erhebliche finanzielle Vorteil gegenüber gewerblichen Unternehmen sollte an die Bewohner in Form möglichst günstiger Mieten bzw. Nutzungsentgelte weitergegeben werden. Das aktuelle Beispiel der „Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft Steirisches Hilfswerk für Eigenheimbau reg. Genossenschaft mbH. Rottenmann“ zeigt, dass dies in vielen Fällen nicht passiert.

Um eine möglichst hohe Kapitalrendite erwirtschaften zu können, wurden Gelder der „Rottenmanner“ an der Börse veranlagt und ein Vermögensverwaltungsvertrag mit einer Schweizer Bank unterzeichnet. Der Vorstand spielte mit den Geldern der Genossenschaftsmitglieder, hat hoch gepokert und zum Schaden der Bewohner verloren. Das Investment hatte einen Verlust von 1,93 Millionen Euro zur Folge. Da die „Rottenmanner“ allein 2009 staatliche Förderungen in Höhe von 8,2 Millionen Euro erhalten hat, erscheint dieses Geschäftsgebaren – wenn es auch schon einen gewissen Zeitraum zurückliegt – besonders bedenklich. Faktisch wurde und wird möglicherweise noch immer, mit Steuergeldern spekuliert. Dies nicht etwa, um einen Nutzen für die Allgemeinheit zu erzielen, sondern um die Ausschüttung überhöhter Gehälter und Gagen zu finanzieren: Allein die beiden Vorstandsmitglieder des Unternehmens durften sich 2009 über Bezüge im Volumen von insgesamt 236.345,50,- Euro – ohne Diäten und Spesen – mehr als freuen.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Christian Hafenecker, MA die Abgeordneten Johann Singer, Dr. Gabriela Moser, Josef Muchitsch, Mag. Gerald Loacker, Mag. Michaela Steinacker, Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Mag. Albert Steinhauser, Franz Kirchgatterer, Ulrike Weigerstorfer, Ing. Thomas Schellenbacher und Katharina Kucharowits sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Ruth Becher.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 04

                         Mag. Friedrich Ofenauer                                                       Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau