976 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1478/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Multiprofessionelle und multimodale Behandlung akuter und chronischer Schmerzen“

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich leben derzeit rund 1,5 Millionen Menschen mit chronischen Schmerzen.

Die Wartezeiten auf einen Termin in einer Schmerzambulanz betragen in der Zwischenzeit mehrere Monate, verbunden mit lang anhaltendem Leiden und massiver Reduktion der Lebensqualität. Unzureichend behandelte chronische Schmerzen führen aber auch durch steigende direkte klinisch-medizinische Behandlungskosten sowie hohe indirekte Kosten durch den Ausfall von Arbeitstagen und Produktivitätsverluste zu enormen Kosten für das Gesundheitssystem.

Die Versorgung akuter Schmerzen ist aufgrund mangelnder personeller und zeitlicher Ressourcen weder im niedergelassenen noch im stationären Bereich für jeden österreichischen Patienten in erforderlicher Qualität verfügbar.

Die Österreichische Schmerzgesellschaft sieht die aktuellen Schließungen bzw. massiven Reduktionen des Angebots von Schmerzambulanzen und das Streichen von Schmerzdiensten gemeinsam mit den nicht vorhandenen Kompensationsmöglichkeiten im niedergelassenen Bereich für die Verschlechterung der ohnehin schon unbefriedigenden Versorgungssituation verantwortlich.

Die Zahl chronischer Schmerzpatienten wird weiter ansteigen, da Patienten mit Akutschmerz nicht mehr adäquat versorgt werden können und inadäquat versorgter Akutschmerz einen wesentlichen Risikofaktor für die Chronifizierung von Schmerzen darstellt.

Da Patienten höheren Alters häufiger an Schmerzen leiden, wird auch der demographische Wandel zum Anstieg der Betroffenen führen. Andere europäische Länder - wie z.B. Deutschland, Belgien und Italien - haben die multiprofessionelle, multimodale Behandlung akuter und chronischer Schmerzen per Gesetz verankert und Struktur- und Qualitätskriterien für die entsprechenden Einrichtungen vorgegeben.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Mag. Gerald Loacker, Dr. Gabriela Moser, Dr. Andreas F. Karlsböck, Dr. Eva Mückstein, Erwin Spindelberger, Philip Kucher, Dr. Marcus Franz und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F,G,T, dagegen: S,V,N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 16

                             Erwin Spindelberger                                           Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau