978 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1484/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Leistungsbericht der Krankenversicherungsträger

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das österreichische Gesundheitswesen zeichnet sich durch 19 verschiedene Krankenversicherungsträger aus, dazu gehören neben den neun Gebietskrankenkassen und sechs Betriebskrankenkassen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sowie die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter. Darüber hinaus existieren regionale Krankenfürsorgeanstalten für Sondergruppen, die als Träger dem Hauptverband der Sozialversicherung nicht angehören.

Trotz der Vielfalt an Krankenversicherungsträgern besteht für die Versicherten keine Wahlfreiheit, sondern eine Pflichtversicherung ja nach Wohnort oder Arbeitsstelle. Obwohl dabei alle Versicherten mehr oder weniger den gleichen Beitragsregelungen unterliegen, unterscheiden sich die Leistungen der jeweiligen Krankenversicherungsträger massiv. So ist am Beispiel der Kuren zu erkennen, dass einzelne Krankenversicherungssträger umfangreich Kuraufenthalte ermöglichen, während andere dies in ihrem Leistungsangebot überhaupt nicht vorsehen. Ein ähnliches Bild zeigt sich in der Zahnheilkunde, in der beispielsweise für Kronen und Brücken grundsätzlich andere Erstattungsrichtlinien ja nach Krankenversicherungsträger gelten. Auch bei Sehhilfen, Behandlungen im Ausland oder alternativen Heilmethoden ist es für den Versicherten ein Glücksspiel, welche Leistungen von seinem Krankenversichersträger angeboten werden.

Obwohl die geltende Rechtslage allen Versicherten die gleiche medizinische Versorgung garantiert, unterscheidet sich die Versorgung der 19 parallel agierenden Krankenversicherungsträger im Hauptverband der Sozialversicherung sowie der Krankenfürsorgeansalten für die Versicherten. Mit einer jährlichen  Erhebung und Veröffentlichung der Leistungsunterschiede würde die Transparenz im öffentlichen Gesundheitswesen gestärkt und eine solide Datenbasis für Strukturreformen geschaffen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Mag. Gerald Loacker, Walter Schopf, Dr. Eva Mückstein und Dr. Marcus Franz sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F,G,N,T; dagegen: S,V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Marcus Franz gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 16

                               Dr. Marcus Franz                                             Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau