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Bericht an den Nationalrat gemäß § 11 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen, BGBl. I Nr. 31/2014

 

Die Ziele des Handwerkerbonus (HWB) gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes waren:

1.    die Bekämpfung der Schwarzarbeit;

2.    die Stärkung der redlichen Wirtschaft;

3.    die Setzung von wachstums- und konjunkturbelebenden Impulsen.

 

Dafür wurden  Förderungen zwischen 40 und 600 Euro an Konsumentinnen und Konsumenten von auf Rechnung durchgeführten Arbeitsleistungen in Zusammenhang mit Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausbezahlt. Gemäß § 5 des Bundesgesetzes konnte der Bundesminister für Finanzen im Jahr 2014 Förderungen von höchstens 10 Millionen Euro und 2015 von höchsten 20 Millionen Euro gewähren.

 

Die Abwicklung des Handwerkerbonus erfolgte gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes durch die per Verordnung (BGBl. II Nr. 140/2014)  festgelegte „Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)“ in Zusammenarbeit mit den Bausparkassen. Hiezu wurde ein Abwicklungsvertrag abgeschlossen, der ein Gesamtentgelt von Euro 1.246.932,00 einschl. USt. vorsah. Im Vertrag waren u.a. Vorort-Kontrollen bei den Förderwerberinnen und Förderwerbern vorgesehen. Die KPC legte hiezu einen Ergebnisbericht vor und stellte darin keine wesentlichen Auffälligkeiten fest. Die Vorort-Prüfungen führten vereinzelt zu Rückforderungen bzw. Förderungsablehnungen.

 

Gemäß § 6 Abs. 6 des Bundesgesetzes war zudem ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Es wurde hiezu für 2014 und 2015 je ein Vertrag mit der BDO Auxilia GmbH abgeschlossen. Das Gesamtentgelt betrug Euro 19.200,00 einschl. USt. Zusammenfassend hält der Prüfungsbericht fest, dass die Abwicklung durch die KPC gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem Abwicklungsvertrag erfolgte. An Förderungen wurden insgesamt Euro 27.834.645,33 ausbezahlt.

 

Gemäß Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) war es das quantitative Ziel, die Beschäftigung in den betroffenen Wirtschaftszweigen (überwiegend Bau) anzuheben.

 

Der Referenzwert der WFA lag im Juni 2013 bei 106,8. Bei Aktionsende im August 2015 lag er bei 106,9. Dabei ist aber die ausgeprägte Saisonkomponente zu berücksichtigen. Der Vergleichswert im August 2013 lag bei 111,2.

 

Abbildung: Index der Beschäftigten insgesamt gemäß ÖNACE 2008 im Bereich F (Bau) (2010=100)

 

Quelle: Statistik Austria