Parlament Österreich

 

 

 

IV-14 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

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Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 16. Dezember 2015

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode       Mittwoch, 16. Dezember 2015

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

13570/15

Tagung des Europäischen Rates (17./18. Dezember 2015)

– Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(83262/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Strategien zur Bewältigung der Flüchtlingskrise standen einmal mehr im Mittelpunkt des heutigen EU-Hauptausschusses, der im Vorfeld des Europäischen Rats am 17. und 18. Dezember 2015 stattfand. Die Ankündigungen von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, die EU-Grenzbehörde FRONTEX zu stärken und deren Befugnisse  bei der Sicherung der Außengrenzen sowie bei Abschiebungen zu erweitern, wurden weitgehend positiv aufgenommen. Die Abgeordneten bewerteten einhellig die Sicherung der EU-Außengrenzen als einen Schlüsselfaktor, um das Schengen-System innerhalb Europas aufrechterhalten zu können. In diesem Sinne äußerten sich explizit Christine Muttonen (S), Werner Amon, Georg Vetter (beide V), Reinhard Eugen Bösch (F), Christoph Vavrik (N) und Waltraud Dietrich (T).

 

Weitere Themen im Ausschuss waren die Forderungen Großbritanniens vor dem Austrittsreferendum und die Ergebnisse des Pariser Klima-Abkommens.

 

 

 

 

Bundeskanzler Werner Faymann bekräftigte, er werde sich für eine europäische Lösung zur Sicherung der Außengrenzen stark machen. Diese sei besser als einzelne nationalstaatliche Lösungen, die den Schengen-Raum ad absurdum führen würden, ist auch er überzeugt und wurde darin von Außenminister Sebastian Kurz bestätigt. Kurz erhofft sich jetzt eine Dynamik und hielt es für wichtig, dass FRONTEX auch ohne Zustimmung eines Mitgliedslandes tätig werden kann. Aus der Sicht des Bundeskanzlers ist Griechenland bereit, jede Hilfe anzunehmen. Bis zu einer effektiven Sicherung der Außengrenzen sei aber noch viel Arbeit zu erledigen, denn der Teufel stecke im Detail, sagte Faymann.

 

In diesem Zusammenhang gab es im Ausschuss skeptische Stimmen, insbesondere von der FPÖ und vom Team Stronach, die bezweifelten, dass die EU in der Lage sei, dieses notwendige Ziel auch zu erreichen. So meinten Reinhard Eugen Bösch und Johannes Hübner (beide F), die illegale Massenimmigration sei der EU längst über den Kopf gewachsen und auch Österreich sei nicht mehr Herr der Lage. Weder Polizei noch Armee würden eingesetzt, um die illegale Einreise zu stoppen, FRONTEX versage auf allen Ebenen. Bösch zufolge gilt der Rechtsbestand, insbesondere das Dublin-System, nicht mehr und Hübner sprach vom Chaos und der Bedrohung des sozialen Systems durch die Masseneinwanderung. Er könne nicht verstehen, dass man aufgrund des EU-Versagens in Österreich nicht handelt.

 

Im Gegensatz dazu befürwortete Christine Muttonen (S) die Unterstützung Griechenlands durch FRONTEX und meinte, es brauche klare gemeinsame Regelungen im Umgang mit Schutzsuchenden, die konform mit den Menschenrechten gehen. Scharfe Kritik übte sie einmal mehr an jenen Ländern, die die Aufnahme von Flüchtlingen verweigern. Solidarität dürfe keine Einbahnstraße sein. Rouven Ertlschweiger (V) sprach sich ebenfalls für eine Stärkung von FRONTEX aus, warnte aber angesichts kritischer Stimmen aus Polen und Ungarn davor, das Mandat zu verwässern.

 

 

Der Bundeskanzler stellte zudem klar, dass der Vorschlag, Flüchtlingen mit Hilfe des UNHCR – etwa in der Größenordnung von 50.000 Personen – eine legale Einreise in die EU zu ermöglichen, nicht bedeute, dass man zu den kolportierten 1,5 Millionen illegalen Flüchtlingen weitere aufnehmen wolle. Vielmehr gehe es darum, im Vorfeld Ordnung zu schaffen und die illegale Einreise nach Europa deutlich zu reduzieren. Dann könne man eine kontingentierte legale Einreise ermöglichen. Tatsache sei jedoch, dass viele Beschlüsse der EU noch nicht umgesetzt seien, so würden die sogenannten Hotspots noch nicht funktionieren bzw. sei nur ein geringer Teil davon eingerichtet worden. Die Diskussion über legale Einreisemöglichkeiten stehe aber erst am Beginn. Reinhard Eugen Bösch (F) hielt die Diskussion darüber jedoch für ein falsches Signal.

 

 

Seitens der Grünen rief Alev Korun dazu auf, nicht die Flüchtenden, sondern die Fluchtursachen zu bekämpfen. Auch der Bundeskanzler hatte die Notwendigkeit, die Krisen diplomatisch zu lösen, unterstrichen.

 

Korun brachte in diesem Zusammenhang, auch unter Berufung auf den Vorschlag von Justizminister Wolfgang Brandstetter zu einem gemeinsamen Europäischen Asylsystem, einen Antrag auf Stellungnahme ein, der jedoch nur von den NEOS unterstützt wurde und somit keine Mehrheit fand. Darin fordern die Grünen die Festlegung einheitlicher Regeln für Asylanträge bei EU-Vertretungsbehörden im Ausland, die Festlegung eines fairen, verbindlichen Verteilungsmechanismus und die zentrale Finanzierung des kompletten Europäischen Asylsystems, um dem Argument einiger Länder hinsichtlich der finanziellen Belastung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ferner sprechen sich die Grünen für die Ausweitung und Aufwertung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylsachen (EASO) als gemeinsame Asylbehörde aus und verlangen die Etablierung von Sanktionsmechanismen gegenüber jenen Mitgliedstaaten, die sich nicht an den Verteilungsmechanismus oder die EU-Standards halten.

 

 

Zahlreiche Ausschussmitglieder appellierten auch, sich nicht in die Abhängigkeit der Türkei zu begeben, wie dies etwa Werner Amon (V) formulierte. Auch Waltraud Dietrich (T) hält es für eine gefährliche Variante, sich auf die Türkei zu verlassen, und Christoph Vavrik (N) nannte die Kooperation als ein notwendiges Übel. Er wolle nicht in die Situation geraten, dass man Menschenrechtsverletzungen in die Türkei auslagert.

 

Der Bundeskanzler hatte in seinem Einleitungsstatement den Gesprächen mit der Türkei eine besondere Bedeutung beigemessen. Unabhängig davon, wie die Verhandlungen ausgehen, müsse die EU selbst für die Sicherung der Außengrenzen sorgen, eine Einigung mit der Türkei würde aber einen Zeitgewinn bedeuten, betonte er. Hinter dem stehe nämlich ein enormer Aufwand, die EU sei bislang im Bereich der Rückführung und einheitlicher Standards für die Unterbringung von Schutzsuchenden noch nie tätig gewesen. Die Abnahme von Fingerprints an den Hotspots sei zu wenig, es brauche auch geeignete Quartiere, sonst könne man keine Rückführungen gemäß Dublin vollziehen. Davon abgesehen, gebe es mit vielen Ländern trotz vorhandener Rückführungsabkommen Schwierigkeiten. Die Zusammenarbeit mit der Türkei ist auch für den Außenminister notwendig, er sprach sich aber dafür aus, ehrlich zu sagen, dass das Ziel der Gespräche die Reduktion des Flüchtlingsstroms nach Europa ist.

 

Angesprochen von Peter Pilz (G), berichtete der Bundeskanzler, dass die EU für die Betreuung von Flüchtlingen in Drittstaaten 2 Mrd. € zur Verfügung stelle und weitere 3 Mrd. € für die Türkei in Aussicht genommen sind, wobei seitens der EU hier nur 500 Mio. € beigesteuert werden sollen. Da dies jedoch noch nicht der letzte Stand sei, könne man auch nichts über den konkreten österreichischen Beitrag sagen, bemerkte Faymann. Die harsche Kritik von Pilz hatte sich vor allem auf die mangelnden Beiträge zum World Food Programme bezogen. Alev Korun (G) drängte darauf zu achten, dass die Gelder tatsächlich bei den Schutzsuchenden ankommen und nicht versickern.

 

 

Kurz wurde auch der Kampf gegen den Terrorismus thematisiert. Die EU strebt hier eine engere Kooperation an, um terroristische Aktivitäten rechtzeitig erkennen zu können. Das bedeutet insbesondere auch die Verfolgung von Finanzströmen. Dazu gebe es innerhalb der EU eine große politische Einigkeit, berichtete der Bundeskanzler. Reinhard Eugen Bösch (F) meinte dazu, dass die Terrorgefahr durch die Massenimmigration noch größer werde und warf in diesem Zusammenhang die offensichtliche Indoktrinierung in manchen islamischen Kindergärten auf.

 

 

 

Neben der Flüchtlingskrise beschäftigte auch der Kurs von David Cameron in Großbritannien die Abgeordneten. Hauptstoßrichtung der Briten für eine Reform der Union im Vorfeld des britischen Referendums 2017 ist einerseits die Währung. Cameron fordert, nicht nur den Euro, sondern auch andere Währungen zu schützen, und das auch im Vertrag zu verankern. Derzeit sei aber noch nicht klar, so Bundeskanzler Faymann auf Wortmeldungen von Michaela Steinacker (V) und Josef Cap (S), wie sich das rechtlich und politisch umsetzen lässt und welche zusätzlichen Instrumente dafür erforderlich sind. Andererseits geht es den Briten darum zu hinterfragen, ob ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Ländern – weniger jene aus Drittstaaten - die gleichen Leistungen bekommen sollen wie britische StaatsbürgerInnen. Beim kommenden Gipfel wolle man darüber diskutieren, wie man mit den Forderungen umgehen soll, berichtete Faymann, was lediglich in den Bereich des Rosinenpickens gehört und inwieweit man sich auf einen Diskussionsprozess – und keine Vertragsänderung - bis zum Referendum einigen kann.

 

Der mögliche Austritt Großbritanniens aus der EU wurde im Ausschuss sehr unterschiedlich bewertet. Ein solcher würde die EU wirtschafts- und außenpolitisch schwächen, warnte Außenminister Sebastian Kurz, der Sympathie für einige britische Kritikpunkte zeigte. Dazu gehören etwa die Subsidiarität und die Frage der Sozialleistungsansprüche. Werner Amon (V) meinte dazu, das Referendum sei Realität und biete der EU eine gewisse Chance zur Selbstreflexion. Auch die NEOS sehen durchaus positive Elemente. Ein Ausstieg des Landes ist Christoph Vavrik zufolge aber nicht nur ein großer Verlust, sondern könnte auch seine guten Seiten haben, da sich Großbritannien immer wieder als Bremser in der EU erweise. Er vermutet hinter der Vorgangsweise Camerons auch Erpressungsversuche und meinte, man solle das Land im gegebenen Fall auch gehen lassen.

 

Die SPÖ teilte diese Auffassung, dass hier ein Erpressungsversuch vorliegt, und konnte im Vorstoß Camerons keine konstruktiven Verbesserungsvorschläge erblicken. Es könne nicht sein, dass ein Land in Bereichen mitentscheidet, wo es nicht mitmacht, meinte Christine Muttonen (S). Für die EU würde der Austritt Großbritanniens mehr politischen Spielraum bringen. Auch Klubobmann Andreas Schieder (S) zeigte kein Verständnis für die Haltung des Inselstaates, denn angesichts der großen Probleme brauche man ein Mehr an Europa.

 

Volle Unterstützung für die Position Großbritanniens kam von den Freiheitlichen. David Cameron greife vieles zurecht auf, betonte Reinhard Eugen Bösch und forderte in einem Antrag auf Stellungnahme die Bundesregierung auf, "in Koordination mit Großbritannien eine Reform der Europäischen Union im Sinne der Rückübertragung überschießender, besser in nationaler Zuständigkeit zu erledigen der Angelegenheiten an die Mitgliedstaaten auszuarbeiten". Auch dieser Antrag blieb in der Minderheit, die FPÖ wurde nur durch das Team Stronach unterstützt.

 

 

 

Die Grünen, konkret ihre Umweltsprecherin Christiane Brunner, brachten im Ausschuss auch das Ergebnis der Klimaschutzkonferenz von Paris zur Sprache. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass es der Staatengemeinschaft gelungen ist, Problemlösungskompetenz zu zeigen. Mit dem Abkommen sei das Ende der fossilen Energieträger eingeleitet, sagte sie. Um das Ziel zu erreichen, werde nicht nur das Österreichische Parlament tätig werden müssen, sondern auch die EU sei gefordert nachzulegen. Erfreut über die Einigung äußerte sich auch Hannes Weninger (S), der die konkreten Zielsetzungen als wichtige Wegweiser für wirtschaftliche Entwicklung, Innovation und Technologie bezeichnete. Nun sei die EU und jeder einzelne Staat gefragt, meinte auch er. Bundeskanzler Werner Faymann stimmte in diesen positiven Tenor ein, sprach aber die Hoffnung aus, dass das Ganze nicht zu einem Boom der Atomindustrie führt.

 

Der zu diesem Thema eingebrachte Antrag auf Stellungnahme der Grünen fand jedoch keine Mehrheit. Dafür stimmten nur Grüne und Team Stronach. Brunner fordert darin, das 2020-Klimaziel unverzüglich auf eine 30%ige Reduktion von CO2 anzuheben, da das Ziel von 20% bereits jetzt mit 24% übererfüllt sei. Die EU-Klima- und Energieziele 2030 sollen nach Auffassung der Grünen auf ein Niveau angehoben werden, das im Einklang mit wissenschaftlich notwendigen Reduktionerfordernissen des 1,5-Grad-Ziels sind. Schließlich schlägt Brunner vor, die begonnene Reform des Europäischen Emissionshandelssystems durch eine weitere Herausnahme überschüssiger Zertifikate zu vollenden.

 

 

 

Angesprochen wurden im Ausschuss auch außenpolitische Themen. Im Hinblick auf Libyen wäre die EU bereit, Geld in die Hand zu nehmen, bemerkte Außenminister Kurz gegenüber Christine Muttonen (S), etwa in der Größenordnung von 100 Mio. €. Das könne aber erfolgen, wenn es gelingt, eine Einheitsregierung zu etablieren.

 

Nach einer Wortmeldung von Werner Amon (V) informierte Kurz, dass man bei den Syriengesprächen den Sicherheitsrat einbeziehen wolle. Es soll eine Liste von Terrorgruppen zusammengestellt werden, das Bemühen gehe auch dahin, die Oppositionsgruppen zu einigen und einen Vertreter zu finden, der für alle in den Verhandlungen sprechen kann. Gegenstand der kommenden Beratungen sei auch, die Kurden einzubinden, betonte er auf eine Anfrage von Klubobmann Andreas Schieder (S).

 

Josef Cap (S) äußerte schließlich Sorgen im Hinblick auf eine mögliche Visafreiheit für ukrainische und georgische StaatsbürgerInnen. Dies könnte den österreichischen Arbeitsmarkt zu sehr belasten, meinte er. Die Kommission prüfe derzeit diese Frage, antwortet Kurz, dies sei einmal abzuwarten. Er räumte aber ein, dass eine solche Entscheidung in einem besonderen politischen Spannungsfeld getroffen werde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde nur vom Team Stronach unterstützt, von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS jedoch mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Reinhard Eugen Bösch, Wendelin Mölzer, Barbara Rosenkranz, Johannes Hübner

 

betreffend

13570/15

Tagung des Europäischen Rates (17./18. Dezember 2015) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (83262/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 16.12.2015

 

 

 

 

Der britische Premier Cameron hat kürzlich seine Bedingungen für den Verbleib Großbritanniens in der EU formuliert. Laut medialer Berichterstattung will er die Freizügigkeit einschränken, das Ziel des "immer engeren Europas" abschaffen - und ein Vetorecht in vielen Fragen behalten.

 

Cameron hat eine Volksabstimmung über den Austritt Großbritanniens aus der EU - den sogenannten Brexit - bis Ende 2017 zugesagt. Vorher will er die EU reformieren, um die Briten von einem Verbleib in der Union überzeugen zu können.

 

Am 10.11.2015 hat London offiziell seine Reformforderungen vorgelegt - in einem Brief an EU-Ratspräsident Donald Tusk. Dieser bestätigte den Erhalt und kündigte für nächste Woche bilaterale Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament an.

 

Der konservative Premier nannte diese Ziele:

 

·         Er forderte Garantien dafür, dass Großbritannien und andere Nicht-Euro-Länder vollständigen Zugang zum EU-Binnenmarkt behalten. "Wir müssen die verschiedenen Vorschläge, Versprechen und Vereinbarungen dazu zusammenbringen", sagte Cameron.

·         Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU: Die EU müsse sich klar dazu bekennen, dass Wettbewerb zur "DNA der gesamten Europäischen Union" gehöre, so der Premier.

·         Das Ziel der "immer engeren Union" aus den EU-Verträgen soll explizit nicht für Großbritannien gelten. Die Vielfalt der Nationalstaaten sei Europas größte Stärke, sagte Cameron. Europa müsse aber sehen, dass die Lösung für jedes Problem nicht immer mehr Europa sei: "Manchmal ist es weniger Europa."

·         Großbritannien müsse gegen manche EU-Gesetze ein Veto einlegen dürfen, forderte Cameron: "Wir schlagen kein Veto für jedes einzelne nationale Parlament vor", so der Premier. "Aber wir wollen Neuregelungen sehen, nach denen sich Länder zusammentun können und europäische Gesetze ablehnen dürfen, die nicht ihren nationalen Interessen entsprechen."

·         Kürzung der Sozialleistungen für Ausländer: Migranten aus der EU sollten keine Leistungen beantragen dürfen, während sie auf Arbeitssuche sind, so Cameron.

 

"Wir profitieren von der Europäischen Union, aber wir geben auch viel", sagte Cameron. Die Sorgen Großbritanniens müssten in Brüssel gehört werden. Er fordere "klare, gesetzlich bindende und irreversible" Ausnahmeregelungen, sagte der Premier.

 

Die von Großbritannien erhobenen Forderungen nach einem Ende der "immer engeren Union", einem Ende der Zurückdrängung nationalstaatlicher (und damit demokratischer) Souveränität und einer Beschränkung der Sozialleistungen für innereuropäische Migranten sind auch im Interesse Österreichs. Die vorliegende Initiative eines bedeutenden Mitgliedsstaates bietet die Möglichkeit, für diese Forderungen auf gesamteuropäischer Ebene Verbündete zu suchen und die britischen Forderungen auch für Österreich durchzusetzen.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene in Koordination mit Großbritannien eine Reform der Europäischen Union im Sinne der Rückübertragung überschießender, besser in nationaler Zuständigkeit zu erledigender Angelegenheiten an die Mitgliedsstaaten auszuarbeiten."

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde nur von den NEOS unterstützt, von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach jedoch mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gem. Art 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Alev Korun, Christiane Brunner und Peter Pilz

 

betreffend Tagung des Europäischen Rates (17./18. Dezember 2015) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (83262/EU XXV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 16.12.2015

 

 

 

 

Im Dezember 2015 wurde ein Vorschlag für ein gemeinsames europäisches Asylsystem des Justizministers Brandstätter bekannt, das viele grüne Vorschläge widerspiegelt. Der Kurier berichtete dazu:

 

"Justizminister Wolfgang Brandstetter hat dazu in Brüssel einen Plan deponiert, weil das Dublin-System nicht funktioniert. […] Um Ordnung in das Chaos zu bringen, verlangt der Minister in seinem Papier, das dem KURIER vorliegt, "einheitliche Regeln der Antragstellung bei EU-Vertretungsbehörden im Ausland oder bei von der EU oder der Internationalen Gemeinschaft eingerichteten Hotspots. Bei positiver Erledigung bekommt der Antragsteller ein Einreisevisum. Nur so könne erreicht werden, dass Asylwerber nicht auf Schlepper angewiesen sind. Weiters sieht Brandstetters Plan "einheitliche Zulassungsverfahren und Prüfkriterien" vor sowie "einheitliche Standards bei der Grundversorgung". Es müsse eine "adäquate und sachorientierte Verteilung der finanziellen Lasten auf alle Mitglieder" geben. Eine EU-Asylpolitik müsse auch "die Durchsetzbarkeit von Verfahrensergebnissen und die Zuteilung von Flüchtlingen auf EU-Ebene beinhalten" (Kurier 7.12.2015). Auch Bundesminister Ostermayer arbeitet mit dem deutschen Kanzleramtsminister Peter Altmayer laut Kronenzeitung bereits an "Grundsätzen einer Neuordnung des europäischen Asylsystems".

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen MinisterInnen der österreichischen Bundesregierung - insbesondere der Bundeskanzler und die Innenministerin - werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Schaffung eines einheitlichen EU- Asylsystems unter EU-Aufsicht mit folgenden Eckpunkten einzusetzen:

 

 

1.    Festlegung einheitlicher Regeln der Antragstellung für Asylsuchende bei EU-Vertretungsbehörden im Ausland, die bei Aussicht auf Asylerteilung ein Einreisevisum vorsehen,

 

2.    Festlegung eines fairen, verbindlichen Verteilungsmechanismus ankommender Asylsuchender zwischen allen EU-Mitgliedstaaten nach Bruttoinlandsprodukt und EinwohnerInnenzahl, um eine solidarische und überschaubare Aufteilung zu schaffen,

 

3.    Zentrale Finanzierung des kompletten europäischen Asylsystems (Verfahren sowie Grundversorgung bis zur Integration der Asylberechtigten in den Arbeitsmarkt oder bis zur rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrags) durch einen von ALLEN Mitgliedsstaaten finanzierten EU-Fonds, um den bisherigen Anreiz für den "Wettbewerb nach unten" in nationalen Asylsystemen abzuschaffen,

 

4.    Ausbau und Aufwertung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylsachen (EASO) als gemeinsame EU-Asylbehörde , die einheitliche und EU-weite Asylverfahrens- und Unterbringungsstandards durchsetzt,

 

5.    Schaffung von Sanktionsmechanismen gegenüber jenen Mitgliedstaaten, die sich nicht an den Verteilungsmechanismus oder die EU-Standards halten.

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde nur vom Team Stronach unterstützt, von SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS jedoch mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Alev Korun; Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Konsequenzen aus dem Paris Agreement für die Klima- und Energiepolitischen Ziele der Europäischen Union -

Tagung des Europäischen Rates (17./18. Dezember 2015) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (83262/EU XXV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 16.12.2015

 

 

 

 

Vom 30. November bis zum 12. Dezember 2015 trafen sich Vertreter aller UN-Staaten in Frankreichs Hauptstadt Paris zur 21. UN-Klimakonferenz, der COP 21. Sie beschlossen ein neues Weltklimaabkommen. Zum ersten Mal überhaupt verpflichten sich darin alle Länder der Welt zum Klimaschutz. Das Paris-Abkommen leitet das Ende der fossilen Ära ein. Die Erderwärmung soll auf deutlich unter 2 Grad begrenzt werden. Eine Begrenzung auf 1,5 Grad wird angestrebt. In der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts sollen Treibhausgasemissionen global den Nullpunkt erreicht haben.

 

Um diese Ziele zu erreichen, müssen laut Klimawissenschaft die Industrieländer spätestens 2020 ihren Emissionshöhepunkt überschreiten und bis spätestens 2050 eine völlige Dekarbonisierung erreicht haben.

 

Das Paris Agreement hält in der Präambel fest, dass die aktuell vorliegenden nationalen Klimapläne (INDCs) nicht ausreichen, um diese Ziele auch nur annähernd zu erreichen, sondern die Welt auf eine Erwärmung von ca. 3 Grad Celsius zusteuern lässt.

 

Auch die Klimaziele der EU für die Jahre 2020 und 2030 sind nicht im Einklang mit den Reduktionserfordernissen zur Erreichung des Zwei-Grad-Ziels, ganz zu schweigen von dem Ziel, die Erderwärmung auf nur 1,5 Grad zu begrenzen.

 

Das 2020-Ziel der EU von minus 20 Prozent CO2 ist bereits jetzt mit minus 24 Prozent übererfüllt. Manche Szenarien gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2020 bereits minus 30 Prozent erreicht sein werden. Die bis 2030 von der EU angestrebte Reduktion von minus 40 Prozent CO2 entspricht damit einem business-as-usual-Zielpfad. Ein nicht funktionsfähiger Emissionshandel droht die Zielmarke weiter aufzuweichen.

 

Ein Festhalten an diesen wenig ambitionierten Reduktionsvorgaben macht nicht nur die Erreichung der Ziele des Paris Agreements unmöglich. Es würde auch die grünen Technologiemärkte in ihrer weiteren Entwicklung gefährden, da derzeit weitere Impulse und Anreize für diese Branchen fehlen.

 

Wenn die Ziele des Paris Agreement eingehalten werden sollen; wenn die EU ihrem Anspruch der in Paris ins Leben gerufenen "Coalition of Ambition" gerecht werden will; wenn europäische Wirtschaftstreibende eine echte Chance im globalen Wettlauf um Markführerschaft bei Erneuerbaren Energien und anderen Klimalösungen erhalten sollen, dann muss die EU jetzt ihre Klimaziele für 2020 anheben und unverzüglich einen Prozess starten, um die Zieltrias bis 2030 nachzuschärfen.

 

Überdies müssen der EU-Emissionshandel mutig reformiert sowie Anstrengungen unternommen werden, um Emissionen aus den bislang nicht erfassten Sektoren Flug- und Schiffsverkehr in ein verbindliches Reduktionsregime zu bringen.

 

Die EU hatte eine Anhebung des 2020-Ziels auf minus 30% für den Zeitpunkt in Aussicht gestellt, an dem ein globales Klimaabkommen beschlossen wird. Dieses Versprechen ist nun einzulösen. 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass

 

·         das 2020-Klimaziel unverzüglich auf die schon seit Jahren durch die EU in Aussicht gestellten minus 30% CO2 angehoben wird,

 

·         die EU Klima- und Energieziele 2030 auf ein Niveau angehoben werden, das im Einklang mit wissenschaftlich notwendigen Reduktionserfordernissen des 1,5-Grad-Ziels sind. Alle drei Ziele (Erneuerbaren Energien, Effizienz und Treibhausgase) sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlich zu verankern.

 

·         die begonnene Reform des europäischen Emissionshandelssystem durch eine weitere Herausnahme überschüssiger Zertifikate vollendet wird und ein "carry-over" von bestehenden Überschüssen in die nächste Handelsperiode post-2020 unterbunden wird.

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts-aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.