Parlament Österreich

 

 

 

IV-16 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

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Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 15. März 2016

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode                Dienstag, 15. März 2016

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

5859/16

Tagung des Europäischen Rates (17./18. März 2016)

– Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(92639/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine einfache Lösung der Flüchtlingsfrage gibt es nicht, betonte Bundeskanzler Werner Faymann mehrmals im EU-Hauptausschuss, der im Vorfeld des Europäischen Rates tagte. Einfach sei weder die Sicherung der Außengrenzen noch die Schließung von Flüchtlingsrouten noch die Verteilung der Flüchtlinge; einfach sei aber auch nicht die Situation in Griechenland und das angestrebte Abkommen mit der Türkei mit dem Resettlement, umriss er die umfassenden Schwierigkeiten der Situation. Der Bundeskanzler zeigte sich demnach auch nicht sicher, ob es überhaupt zu einem Abkommen mit der Türkei kommt. "Das ist keine ausgemachte Sache", sagte er, das Bemühen Österreichs sei es, eine sinnvolle Vereinbarung über einen gemeinsamen Grenzschutz zu schließen, denn die 14.000 Küstenkilometer der europäischen Außengrenze seien besser mit dem Nachbarn zu schützen.

 

Auch Außenminister Sebastian Kurz hält es für richtig, mit der Türkei zu kooperieren, die Herausforderung sei aber nicht nur die Türkei, sondern auch einige Mitgliedstaaten, die derzeit von den Flüchtlingsströmen nicht betroffen sind. Pessimistische Töne im Hinblick auf die Lösungskompetenz der EU in dieser Frage schlug auch ÖVP Klubobmann Reinhold Lopatka an. Er hält die Türkei für keinen verlässlichen Partner. 

 

 

Das angestrebte Abkommen mit der Türkei stand dann auch im Mittelpunkt der Debatte. Bei den Verhandlungen gehe es im Kern darum, ob die Türkei illegale MigrantInnen zurücknimmt oder nicht, warb der Kanzler eindringlich für Verständnis, dass man mit der Türkei verhandelt. Ziel sei es, die Schlepperkriminalität und den Menschenhandel zu unterbinden, indem man Flüchtlingen ein legales Einreiseangebot bietet, erläuterte Bundeskanzler Faymann. Jene, die illegal in die EU einreisen, sollen von Frontex aufgegriffen und in die Türkei zurückgebracht werden, so der Plan. Im Gegenzug soll mit der Türkei ein Kontingent vereinbart werden, in dessen Rahmen einer bestimmten Anzahl von Flüchtlingen die legale Einreise in die EU ermöglicht wird. Man werde bei den Verhandlungen aber keine inhaltlichen Abstriche hinsichtlich der Menschenrechte machen, etwa was die Meinungsfreiheit oder der Umgang mit den Kurden betrifft, versicherte der Kanzler. Selbstverständlich müssten je nach Lage die Resettlementzahlen immer wieder erneuert werden, sagte Faymann. 

 

Der Schutz der EU-Außengrenzen verlange, dass der Nachbar zurücknimmt, so Faymann. In der EU bestehe Einvernehmen darüber, dass die Politik des Durchwinkens beendet ist und keine andere Route aufgemacht werden kann. Österreich könne nicht die Pufferzone vor Deutschland werden. Er werde sich auf jeden Fall gegen eine Diskussion mit Augenzwinkern wehren. Das setze aber voraus, dass man jene Länder, durch die die Routen gehen, unterstützt.

 

ÖVP Klubobmann Reinhold Lopatka forderte in diesem Zusammenhang, alles zu tun, um Mazedonien zu unterstützen. Griechenland erhalte angemessene Hilfe, hielt Außenminister Kurz dazu fest und bedauerte gleichzeitig, dass Mazedonien von der EU bislang nur wenig Unterstützung erhalten hat. Österreich und die "Visegrad-Staaten" hätten Beamte und Ausrüstung nach Mazedonien geschickt.

 

Minister Kurz sowie FPÖ-Abgeordneter Andreas Karlsböck kritisierten zudem scharf jene AktivistInnen, die versucht hatten, Flüchtlinge über die mazedonische Grenze zu schleusen. Sie hätten damit auch den Tod einiger Menschen zu verantworten. Dem hielt SPÖ-Abgeordnete Nurten Yilmaz entgegen, die Zivilgesellschaft dürfe nicht schuldig gemacht werden, denn diese wolle nur helfen. Selbstverständlich habe man die Pflicht, Flüchtlinge zu unterstützen, reagierte Kurz, man dürfe ihnen aber keine falschen Hoffnungen machen. Flüchtlinge könnten sich auch nicht ihr Zielland aussuchen.

 

Angesprochen auf die von der Türkei geforderten Gelder in der Höhe von 6 Mrd. €, stellte Faymann klar, dass die EU entgegen medialer Berichterstattung noch keine Zahlungen an die Türkei beschlossen hat und auch noch nichts überwiesen wurde. Bis 2018 sollen 3 Mrd. € an die Türkei bezahlt werden, danach könnte ein neuerlicher Geldfluss von 3 Mrd. € erfolgen. Das sei aber das geringere Problem, vielmehr stelle sich die Frage, wie das bis 2018 funktioniert. Der Kanzler wies darauf hin, dass die Gelder nicht an die türkische Regierung gehen sollen, sondern die Mittel sollen unter Einbeziehung von UNHCR ausschließlich den Flüchtlingen zugutekommen.

 

Man war sich im Ausschuss weitgehend darüber einig, dass noch viele Fragen offen sind, vor allem bezweifelten Abgeordnete der Grünen und der NEOS, ob ein derartiges Abkommen mit automatischer Rückführung von illegal in die EU eingereisten Flüchtlingen grundrechtskonform ist. Sie kritisierten zudem massiv die aktuelle Politik der Türkei und die übermäßigen Forderungen des türkischen Premier Ahmet Davutoglu, die ihrer Ansicht nach zum Scheitern des letzten Gipfels am 7. März 2016 geführt haben. Die Grünen vermissen zudem eine gemeinsame Flüchtlingspolitik innerhalb der EU und warnen davor, dass aufgrund der nationalen Alleingänge Grund- und Menschenrechte sowie europäische Werte massiv in Frage gestellt würden. Beschlüsse mit der Türkei im letzten Moment zu fassen, gefährde zudem die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Rates selbst, befürchten die Grünen, und verhindere eine rechtzeitige Übermittlung der Beschlussvorlagen an die nationalen Parlamente. Somit sei der Nationalrat auch nicht in der Lage, von seinem verfassungsrechtlich zugesicherten Recht auf eine bindende Stellungnahme rechtzeitig vor den Räten Gebrauch zu machen. Ein diesbezüglicher Antrag von Werner Kogler und Tanja Windbüchler-Souschill (beide G) wurde zwar von den anderen Oppositionsparteien unterstützt, blieb aber aufgrund der Ablehnung durch SPÖ und ÖVP in der Minderheit.

 

Windbüchler-Souschill (G) forderte eindringlich die Unterstützung jener Menschen, die in Griechenland angekommen sind, und meinte, es müsse endlich zu einer solidarischen Form der Verteilung kommen. Ebenso vertrat Werner Kogler die Auffassung, dass ein Abkommen mit der Türkei nur dann sinnhaft ist, wenn es einen Verteilungsschlüssel gibt. Rainer Hable (N) hinterfragte, ob alle illegalen Flüchtlinge automatisch zurückgeführt werden, auch wenn sie höchstwahrscheinlich einen Asylstatus erhalten. Ungeklärt ist ihm zufolge zudem, wer prüft, wer direkt von der Türkei in die EU kommen darf.

 

Auf den Vorwurf der Grünen, die schlechte Zusammenarbeit innerhalb der EU sei nicht zuletzt auch durch Alleingänge der Österreichischen Bundesregierung ausgelöst worden, konterte Bundeskanzler Faymann mit dem Hinweis, dass Österreich im Vorjahr rund 90.000 Menschen aufgenommen hat und im laufenden Jahr bereits 13.000 Anträge gestellt wurden. Österreich sei auch beim Resettlement dabei, sagte er und hielt dezidiert fest, Österreich sei keineswegs säumig geworden. Man könne Österreich daher auch nicht vorwerfen, nichts zu einer europäischen Lösung beizutragen.

 

Hable erinnerte auch an die notwendige Hilfe für den Libanon und Jordanien. Daraufhin räumte der Bundeskanzler ein, die politischen Beschlüsse in der EU zu diesem Problem seien zwar beeindruckend, die Geldflüsse hinkten aber nach. Anton Heinzl (S) hingegen warf einen Blick auf Tunesien und forderte eine starke Unterstützung der labilen jungen Demokratie. Scheitere das Modell Tunesien, dann werde sich eine neue Flüchtlingsroute auftun, warnte er.

 

Abgelehnt wurde auch der Antrag der FPÖ, die befürchtet, dass das Türkei-Abkommen versuche, die illegale Masseneinwanderung zu legalisieren bzw. zu europäisieren. Johannes Hübner sprach sich daher dezidiert gegen ein Abkommen mit der Türkei aus und drängte mit seinen KollegInnen darauf, Österreich möge sich mit der "Visegrad-Gruppe" allen Versuchen widersetzen, eine Masseneinwanderung nach Österreich und in die EU zu legalisieren. Wenn der Bundeskanzler von einem sinnvollem Abkommen spreche, dann sei dies ein dehnbarer Begriff, sagte er. Er lehnte auch zusätzliche Zahlungen an die Türkei ab, denn das Land bekomme ohnehin derzeit bereits 950 Mio.€ pro Jahr.

 

Unterstützung erhielten die Freiheitlichen lediglich vom Team Stronach. Die Türkei sei kein Partner mit Handschlagqualität stellte Waltraud Dietrich (T) fest, sie wolle das Land nicht in der EU sehen. Hart ging Dietrich auch mit der Politik der EU um, denn diese verliere von Tag zu Tag an Glaubwürdigkeit. Nicht die EU habe die Flüchtlingsströme eingedämmt, sondern die einzelnen Staaten, die keine Kapazitäten mehr haben. Die EU müsse endlich dazu kommen, ihre Außengrenzen bedingungslos zu sichern, so Dietrich.

 

Die Abgeordneten der SPÖ trugen die Linie des Kanzlers vollinhaltlich mit, betonten aber unmissverständlich die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Lösung. Nur diese können nachhaltig sein, sagte Christine Muttonen (S). Man brauche einen kontrollierbaren Migrationsprozess zur Unterbindung des Menschenhandels, und das sei nur mit einem guten Verhältnis zum Nachbarn machbar, war sie sich mit Hannes Weninger (S) einig. Er hält es für sinnvoll, direkt vor Ort, wo die Flüchtlingsboote weggehen, zu kooperieren, denn die Seegrenze vor Griechenland völlig abzusichern, sei schwierig. Das Abkommen mit der Türkei sieht er auch als eine Chance, dem Land zu signalisieren, man nehme es als Partner ernst. Andererseits müsse aber die EU auch ihre Grundwerte verteidigen. Den Menschen eine hochwertige Hilfe und ausreichend Schutz zu gewähren, stoße auch an Kapazitätsgrenzen, zeigte er Verständnis für die Haltung Österreichs.

 

Skeptischer im Hinblick auf das Abkommen mit der Türkei äußerten sich die Ausschussmitglieder der ÖVP. Angesichts der Tatsache, dass die EU noch keine Lösung gefunden hat, seien viele mutlos geworden, sagte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka. Auf der anderen Seite habe man es bei der Türkei mit einem Nachbarn zu tun, bei dem es angesichts der aktuellen Politik die Frage zu stellen gilt, ob eine Visa-Liberalisierung überhaupt Sinn macht. Die Türkei sei kein verlässlicher Partner, so Lopatka, ihm fehlt auch der Glaube an eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU.

 

Was eine eventuelle Visa-Freiheit betrifft, so zeigte sich Hermann Schultes (V) zurückhaltend. Wer zieht die Notbremse, wenn es aufgrund der dortigen Verhältnisse zu einer Massenauswanderung aus der Türkei kommt, fragte er. Schultes hält es zudem für bedenklich, dass Flüchtlinge nur dann die EU Grenze legal passieren können, wenn sie von der Türkei kommen. Damit bestehe die Gefahr, dass die Interessen des nationalen Asylrechts nicht berücksichtigt werden, merkte er an und sprach damit unter anderem die Obergrenzen an. Legale Einreise kann ihm zufolge nur dann funktionieren, wenn bereits in der Türkei festgelegt wird, in welchem Land die Betreffenden Asylrecht erhalten. Wolfgang Gerstl (V) begrüßte, dass die Politik des Durchwinkens ein Ende hat, er unterstrich in seiner Wortmeldung die Notwendigkeit der Sicherung der Außengrenzen, um das Schengen-System aufrechterhalten zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde nur vom Team Stronach unterstützt, von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS jedoch mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Dr. Hübner, Dr. Karlsböck, Dr. Lintl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer und Mag. Haider

 

betreffend

5859/16

Tagung des Europäischen Rates (17./18. März 2016) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (92639/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 15.3.2016

 

 

 

Diejenigen Staaten, die durch ihre verfehlte Einladungspolitik die Hauptschuld an der derzeitigen schweren Migrationskrise des europäischen Kontinents tragen, versuchen durch sogenannte „europäische Lösungen“ die Gesamtheit der EU-Mitgliedsstaaten in „Geiselhaft“ für ihre eigenen Fehler zu nehmen. Unter der Führung der deutschen Kanzlerin Merkl (und mit Rückendeckung durch große Teile der Kommission und des EU-Parlaments) wird im Rahmen eines sogenannten „Türkei-Abkommens“ versucht, die illegale Masseneinwanderung aus Ländern der Dritten Welt zu legalisieren bzw. zu „europäisieren“. Gipfelpunkt dieser Vorschläge ist die Idee für von der Türkei zurückgenommene illegale Einwanderer andere Einwanderer aus der Türkei „legal“ in die Europäische Union zu übernehmen.

 

Österreich muss sich im Sinne der Wahrung seiner „Restsouveränität“ und der Interessen seiner Bevölkerung derartigen Versuchen energisch widersetzen.

Nachdem nunmehr auch Teile der Bundesregierung – insbesondere der Außenminister – wieder im Sinne der vorstehend genannten Grundsätze zu handeln beginnen, wäre Österreich ein Kooperationspartner für die Länder der sogenannten „Visegrad-Gruppe“.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich beim bevorstehenden Europäischen Rat am 17./18.3.2016 in Abstimmung mit den Ländern der „Visegrad-Gruppe“ (allen voran der Republik Ungarn) energisch allen Versuchen zu widersetzen, über ein sogenanntes „Türkei-Abkommen“ die Masseneinwanderung nach Österreich und in andere Staaten der Europäischen Union zu legalisieren.“

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von FPÖ, NEOS und Team Stronach unterstützt, von SPÖ und ÖVP jedoch mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend unverzüglicher Zuleitung der Beschlussvorlagen des Europäischen Rates nach Art 23 e B-VG, sodass der Nationalrat seinen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten Folge leisten kann

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am  15.03.2016.

 

 

 

Die Differenzen am letzten Sondergipfel der europäischen Staats- und RegierungschefInnen am 7. März 2016 zur Flüchtlings- und Menschenrechtspolitik haben dazu geführt, dass erstmals kein Beschluss in Form von gemeinsamen Schlussfolgerungen zustande gekommen ist. Die Staats- und RegierungschefInnen haben lediglich in einer allgemein gehaltenen Erklärung ihre politischen Anliegen umrissen und auf den nun bevorstehenden Gipfel verwiesen. Ursache für das Scheitern des letzten Gipfels waren laut Medienberichten nicht zuletzt übermäßige Forderungen des türkischen Premiers Ahmet Davutoglu im letzten Moment.

 

Ein weiterer Grund für die immer schlechtere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten besteht darüber hinaus auch in einer Renationalisierung der Flüchtlingspolitik, die nicht zuletzt durch Alleingänge der österreichischen Bundesregierung ausgelöst wurden:

 

·         die Schließung der Grenzen Österreichs und die Festlegung von absoluten Obergrenzen von Spielfeld bis zum Brenner;

·         die Balkankonferenz unter Ausschluss Griechenlands dem Hauptbetroffenen als Erstaufnahmeland;

·         das Betreiben von Grenzschließungen auf der gesamten Balkanroute durch  Außenminister und Innenministerin Österreichs;

·         die abrupte Schließung der Grenzen von Mazedonien gegenüber Griechenland, die auf Anregung Österreichs durch die mazedonische Regierung zustande gekommen ist, macht Griechenland zum größten Flüchtlingslager Europas;

·         die bilaterale Aktion Österreichs nun auch Bulgarien zu einer raschen Schließung der Grenzen  gegenüber Griechenland zu bewegen;

·         die dadurch ausgelöste Übertragung der Hauptverantwortung der Erstaufnahme für Flüchtlinge an das durch die Wirtschaftskrise schwer angeschlagene Griechenland;

·         eine Abwendung von einer Politik der Zusammenarbeit mit den anderen hauptbetroffenen EU-Staaten und stattdessen Hinwendung zum Florianiprinzip.

 

Mit der Verwirklichung des vermeintlich nationalen Eigeninteresses ohne Rücksicht auf Verlust der Gemeinsamkeit in der Europäischen Union wird bewusst auf ein Scheitern einer gemeinsamen Lösung hingearbeitet.

 

Auf diese Weise wird es nie eine echte gemeinsame Flüchtlingspolitik geben, die verbindliche Verteilungsquoten, ein gemeinsames europäisches Asylrecht mit gemeinsamen Standards und harmonisierten Betreuungsregeln hervorbringt. Im Gegenteil: Aufgrund der nationalen Verzwergung der Flüchtlingspolitik stehen Grund- und Menschenrechte und europäische Werte immer massiver in Frage. Der Ausschluss von Verfolgten vom Asylrecht durch Grenzschließungen und Obergrenzen, geplanten Massenabschiebungen in den Erstaufnahmeländern und  die Schließung der Binnengrenzen der Union spiegeln auch auf Ebene der europäischen Werte das Scheitern der nationalen Regierungen Europas wider.

 

Gleichzeitig finden vor allem von deutscher Seite vorangetrieben, hektische Verhandlungen auf Regierungsebene mit der türkischen Regierung statt, die eine Reihe neuer außen-, friedens-, demokratie-, menschenrechts- und integrationspolitischer Fragen für die Union aufwerfen. Sie hat spezifische Eigeninteressen im Syrienkonflikt. Sie schränkt die Grundrechte massiv ein. Sie zerstört den Friedensprozess mit den KurdInnen mit militärischer Gewalt. Sie schließt Zeitungsredaktionen nach Belieben. Sie kann daher kaum als verlässlicher Partner wahrgenommen werden.

Selbst vor diesem Hintergrund wollen Teile der Europäischen Union dieser türkischen Regierung die Gatekeeperfunktion gegenüber den Flüchtlingen aus Syrien übertragen.

 

In dieser Situation schickt sich der Europäische Rat im letzten Moment an, Beschlüsse mit der Türkei zu fassen, die die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Rates selbst gefährdet. So können die Beschlussvorlagen auch den nationalen Parlamenten nicht vorgelegt werden und schneiden diese somit von ihren Rechten ab. Die vorbereitenden Dokumente sind dem Nationalrat in vollständiger Form nicht mehr zugeleitet worden. Damit kann dieser auch keine Stellungnahmen beschließen, die den Bundeskanzler an demokratisch gefasste Beschlüsse bindet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Der Bundeskanzler bzw. das zuständige Mitglied der Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene, insbesondere beim nächsten Europäischen Rat am 17. und 18. März 2016, mit Nachdruck dafür ein zu setzen, dass in Hinkunft dem österreichischen Nationalrat die vollständigen Beschlussvorlagen und Protokolle in einer Weise "unverzüglich" zugeleitet werden, dass der Nationalrat von seinem verfassungsrechtlich in Art. 23 e B-VG zugesicherten Recht auf Stellungnahme rechtzeitig vor den Europäischen Räten Gebrauch machen kann.

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.