10006/J XXV. GP

Eingelangt am 26.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Schaden aufgrund von Missachtung der Compliance-Richtlinien im Museum Belvedere

BEGRÜNDUNG

 

Mit dem Ausschreibungstext des österreichischen Bundeskanzleramts für die Besetzung der Leitungsfunktion am Museum Österreichische Galerie Belvedere ist eine „teamorientierte Persönlichkeit mit hoher kommunikativer und integrativer Kompetenz“ gesucht. Diese Anforderung wird vom autoritären Führungsstil der aktuellen Leitung wohl kaum erfüllt. Zudem sind die Verstöße der Direktorin gegen die Compliance-Richtlinien in den letzten Jahren keine gute Voraussetzung, um weiter eines der großen staatlichen Museen zu leiten. Als Vorbild für andere Kultureinrichtungen und MitarbeiterInnen kann so ein Verhalten nicht bezeichnet werden.

Die Direktorin des Museums Österreichische Galerie Belvedere dürfte zudem nicht nur für das Museum gearbeitet, sondern diesem auch Schaden in unbekannter Höhe zugefügt haben. In den Medien ist von 15.000 Euro die Rede, die Agnes Husslein zurückzahlen werde müssen (oder bereits überwiesen habe). Das höchst dotierte Literaturstipendium, das Österreich vergibt, ist im Vergleich dazu mit 13.000 Euro begrenzt.

Dem Fragesteller wurden aber auch Informationen zugetragen, denen zufolge der zu begleichende Schaden im Bereich von 30.000 Euro liege. Außerdem soll die Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO für die Untersuchung der Compliance Vorwürfe einen Betrag über 100.000 Euro in Rechnung gestellt haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch ist der Schaden, den Agnes Husslein dem Museum seit ihrer Berufung als dessen Geschäftsführerin zugefügt hat?

2)    Welchen Betrag davon muss Agnes Husslein zurückzahlen?

3)    Auf Grundlage welcher Faktoren wurde der Betrag von wem festgesetzt? Bitte um Aufschlüsselung.

4)    Wann wird Agnes Husslein diesen Betrag überweisen?

5)    Sind Sie sicher, dass der Schaden, der dem Museum aufgrund der Verfehlungen von Agnes Husslein entstanden ist, mit der Begleichung dieses Betrags abgegolten ist oder könnten weitere Forderungen folgen?

6)    Warum wurde vom Kuratorium des Museums die Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO beauftragt, den Vorwürfen über die Missachtung von Compliance-Richtlinien im Museum nachzugehen?

7)    Können Sie bestätigen, dass für die Beauftragung der Untersuchung das Vergabegesetz nicht umgangen wurde?

8)    Welche Prüfaufträge wurden der BDO im Zusammenhang mit der Prüfung der Österreichischen Galerie Belvedere im Detail erteilt, welche Leistungen wurden erbracht und welche Beträge wurden dazu bisher in Rechnung gestellt?

9)    Welchen Zeitraum umfasste die beauftragte Sonderprüfung?

10) Wurden sämtliche Spesenabrechnungen und über die Medien bekannt gewordene Verfehlungen überprüft?

11) Welche Erkenntnisse und Ergebnisse, außer der vom Ministerium bislang veröffentlichten Powerpoint Zusammenfassung, wie sie der Öffentlichkeit bekannt sind (mit nur wenigen Seiten Umfang), wurden seitens der beauftragten Wirtschaftsprüfagentur BDO dem Kuratorium oder dem Ministerium übermittelt? Mit dem ausdrücklichen Ersuchen um Weiterleitung aller Ergebnisse.

12) Welche Beträge wurden von der Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO dem Kuratorium bisher in Rechnung gestellt?

13) Handelt es sich dabei um Teilrechnungen oder um eine Gesamtrechnung?

14) Wer wird für die Begleichung dieser Forderungen aufkommen?

15)  Aufgrund welcher strafrechtlich relevanten Vorfälle wurde gegen die Geschäftsführung des Museums mittlerweile eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht?