10055/J XXV. GP

Eingelangt am 12.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Georg Willi, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Stand der Ermittlungen zur Causa „Umfahrung Bad St. Leonhard in Kärnten“

 

Die Missstände rund um die Planung und den Bau der Umfahrung von Bad St. Leonhard im Lavanttal (Kärnten) sind gravierend und seit Jahren bekannt.

Es wurden dazu drei Anträge auf strafrechtliche Überprüfung vom 11.12.2012, vom 21.1.2013 und vom 28.8.2014 an die WKStA eingereicht. Die Anträge beinhalten die genaue und ausführliche Beschreibung der Missstände rund um Planung und Bau dieses Straßenprojekts im Kärntner Landesstraßennetz. Insbesondere die überhöhten Liegenschafts- und Grundstücksablösen (z.B. sechsfach höhere Grundstücksablöse gegenüber ortsüblichen Grundstückspreisen; das vom Land Kärnten dafür gezahlte Honorar beträgt angeblich mindestens 380.000,- Euro) und der dreimalige Umbau einer bestehenden Brücke plus Bau einer Ausweichbrücke u.a. werden exemplarisch als prüfungsrelevante Verdachtsmomente genannt.

Da am 28. Juli 2015 dem Grünen Landtagsklub im Kärntner Landtag die Auskunft erteilt wurde, dass die Staatsanwaltschaft in der „Causa Umfahrung Bad St. Leonhard“ keine Ermittlungen führe, wurde am 18. Feber 2016 von einer Privatperson eine Beschwerde wegen Nichtermittlung durch die WKStA an die Leitende Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Anzeigen wurden wann in der Causa Umfahrung Bad St. Leonhard eingebracht?

2)    Bei welchen Staatsanwaltschaften wurden Anzeigen in der betreffenden Causa eingebracht?

3)    Welche Staatsanwaltschaft erachtete sich in der betreffenden Causa zur Prüfung eines Anfangsverdachts zuständig?

4)    Wurde in der Causa ein Ermittlungsverfahren eröffnet?

5)    Wenn nein, warum nicht?

6)    Wenn ja, wann wurde das Ermittlungverfahren bei welcher Staatsanwaltschaft eröffnet?

7)    Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden in der Causa Umfahrung Bad St. Leonhard gesetzt?

8)    Insbesondere gegen welche Personen als Beschuldigte wurde bzw. wird aktuell in der Causa Umfahrung Bad St. Leonhard ermittelt und welche Personen wurden in der Sache einvernommen?

9)    Sind/Waren die in der Anzeige vom 28.8.2014 geschilderten Vorwürfe Gegenstand von Ermittlungen gegen den früheren Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler?

10) Wenn nein, warum nicht?

11) Wurde das Ermittlungsverfahren in weiterer Folge eingestellt?

12) Wenn ja, warum?

13) Wurde der Rechtsschutzbeauftrage von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens informiert?

14) Wenn nein, warum nicht?

15) Wenn ja, hat der Rechtsschutzbeauftrage einen Antrag auf Fortführung der Ermittlungen gestellt?

16) Falls das Ermittlungsverfahren noch offen ist oder fortgesetzt wurde, was ist der aktuelle Ermittlungsstand und wann ist mit der Einbringung einer Anklage zu rechnen?

17) Welche Veranlassungen wurden von der OStA aufgrund der in der Anfragebegründung beschriebenen Eingabe vom 18. Feber 2016 unternommen?