10208/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Harald Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Nicht-Umsetzung von RH-Empfehlungen

 

Der Rechnungshof verdeutlichte in seinem Bericht (Reihe BUND 2016/13), dass sie den Empfehlungen des RH in Bezug auf die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft nicht gänzlich nachgekommen sind. Von 15 Empfehlungen wurde nur eine vollständig, drei teilweise und 10 nicht umgesetzt, wodurch laut RH jährliche Einsparungen von 340.000 € nicht erzielt werden können. Auch hat die Ihnen unterstehende Bundesanstalt für Agrarwirtschaft von zehn Empfehlungen sechs nicht umgesetzt und drei nur teilweise.

 

Unter anderem empfahl der RH eine Zusammenlegung der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft mit der Bundesanstalt für Bergbauernfragen auf Grund der Nutzung von Synergiepotentialen. Das wäre auch die Voraussetzung für die Umsetzung vieler weiterer sinnvoller Empfehlungen gewesen. Unserer Auffassung nach sollte über die Umsetzung sinnvoller Empfehlungen seitens des RH auch dann nachgedacht werden, wenn sie nicht auf der „Agenda der Bundesregierung“ stehen (Stellungnahme BMLFUW im RH-Bericht, Seite 15).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1. Warum sind Sie der Empfehlung des RH zur umgehenden Zusammenlegung der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (TZ 2) seit 2013 dahingehend nicht nachgekommen, sich innerhalb der Bundesregierung für eine diesbezügliche Gesetzesänderung einzusetzen und einen entsprechenden Regierungsentwurf im Nationalrat einzubringen?

 

2. Beabsichtigen Sie, dieser Empfehlung nachzukommen?

 

3. Wenn ja zu 2.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

 

4. Wenn nein zu 2.: Warum nicht?

 

5. Warum sind Sie der Empfehlung des RH zur Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie der beiden Bundesanstalten (TZ 3) seit 2013 nicht nachgekommen?

 

6. Beabsichtigen Sie, dieser Empfehlung nachzukommen?

 

7. Wenn ja zu 6.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

 

8. Wenn nein zu 6.: Warum nicht?

 

9. Warum sind Sie der Empfehlung des RH zur Aufnahme realistischer Leistungsindikatoren als Zielvorgabe in die Flexibilisierungsverordnung, bzw. in den ihr folgenden Leistungsvereinbarungen (TZ 6) seit 2013 nicht nachgekommen?

 

10. Beabsichtigen Sie, dieser Empfehlung nachzukommen?

 

11. Wenn ja zu 10.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

 

12. Wenn nein zu 10.: Warum nicht?

 

13. Warum sind Sie der Empfehlung des RH zur sachgerechten Planung des Arbeitsaufwandes für Projekte der Bundesanstalt (TZ 8) und hier insbesondere die Bundesanstalt selbst durch die Setzung realistischer Annahmen zur Feststellung von Zeitreserven bei der Erstellung der jährlichen Arbeitsprogramme seit 2013 nicht nachgekommen?

 

14. Beabsichtigen Sie und die Bundesanstalt, dieser Empfehlung nachzukommen?

 

15. Wenn ja zu 14.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

 

16. Wenn nein zu 14.: Warum nicht?

 

17. Warum ist die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft der Empfehlung des RH zur Untersuchung der Datenbankstruktur auf Bereinigungsmöglichkeiten (TZ 14) seit 2013 nicht nachgekommen?

 

18. Beabsichtigt die Bundesanstalt, dieser Empfehlung nachzukommen?

 

19. Wenn ja zu 18.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

 

20. Wenn nein zu 18.: Warum nicht?

 

21. Warum sind Sie und die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft der Empfehlung des RH zur Implementierung standardisierter Schnittstellen zu anderen verwendeten Programmen im Controllingbereich (TZ 16) seit 2013 nicht nachgekommen?

 

22. Beabsichtigen Sie und die Bundesanstalt, dieser Empfehlung nachzukommen?

 

23. Wenn ja zu 22.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

 

24. Wenn nein zu 22.: Warum nicht?

 

25. Warum ist die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft der Empfehlung des RH zur Durchführung einer vor- und nachgängigen Kosten-, Nutzen- und Wirkungsanalyse bei Kooperationen (TZ 22) seit 2013 nicht nachgekommen?

 

26. Beabsichtigt die Bundesanstalt, dieser Empfehlung nachzukommen?

 

27. Wenn ja zu 26.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

 

28. Wenn nein zu 26.: Warum nicht?