10217/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schließungen der Polizeiinspektionen Steiermark

 

Am 28. Jänner 2014 gab die damalige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner die Schließung von 122 Polizeidienststellen in Österreich bekannt. Mit 23 aufzulassenden Polizeiposten ist die Steiermark jenes Bundesland, das in absoluten Zahlen am stärksten von der Schließungswelle betroffen war. Konkret handelte es sich um Polizeistationen in folgenden Gemeinden:

Arnfels (Bezirk Leibnitz)  

Burgau (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Gußwerk (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

Hieflau (Bezirk Leoben)

Kirchdorf bei Pernegg (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

Oberwölz (Bezirk Murau)

Preding (Bezirk Deutschlandsberg)

Ramsau (Bezirk Liezen)

Semriach (Bezirk Graz-Umgebung)

Soboth (Bezirk Deutschlandsberg)

Söchau (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

Spital am Semmering (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

Stallhofen (Bezirk Voitsberg)

St. Anna am Aigen (Bezirk Südoststeiermark)

St. Katharein an der Laming (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

St. Lambrecht (Bezirk Murau)

St. Lorenzen bei Knittelfeld (Bezirk Murtal)

St. Marein bei Graz (Bezirk Graz-Umgebung)

St. Peter-Freienstein (Bezirk Leoben)

St. Stefan ob Stainz (Bezirk Deutschlandsberg)

Übelbach (Bezirk Graz-Umgebung)

Unzmarkt (Bezirk Murtal)

Wildalpen (Bezirk Liezen)

 

Die Schließung von exakt 15,44 Prozent aller Polizeidienststellen in der Steiermark zeigte das eklatante Missverhältnis zum Schutzbedürfnis der Menschen. Gerade die Steiermark ist aufgrund ihrer geografischen Lage ein begehrtes Betätigungsfeld für kriminelle Banden aus dem Osten. Dass österreichweit dennoch am meisten Polizeiposten in der Steiermark geschlossen wurden, erschien daher nur schwer nachvollziehbar. Leidtragende durch Auflassung von 23 Polizeistationen sind letztlich die Bürger, da sich die durchschnittliche Interventionszeit – die Dauer der Exekutive ab Verständigung bis zum Eintreffen am Einsatzort – verlängert. Schließlich ergeben sich durch die Konzentrierung der Polizeidienststellen in Ballungszentren für die diensthabenden Polizisten zwangsläufig längere Anfahrtszeiten zum Einsatzort. Auch die Möglichkeit des persönlichen Kontaktes durch den Besuch einer Dienststelle wurde erschwert und durch das Fehlen von Polizeiposten vor Ort wurde das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung geschmälert. Der ländliche Raum verlor mit der Schließung von 23 Polizeidienststellen eine wichtige Infrastruktur und Arbeitsplätze.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wann wurden die Dienststellen endgültig geschlossen (Bitte um Auflistung nach Gemeinden in der eine Dienstelle aufgelöst wurde)?

2.    In welche Dienststellen wurden die geschlossenen eingegliedert (Bitte um Auflistung nach geschlossenen Polizeiinspektionen)?

3.    Wie viele Einbrüche und Diebstähle gab es in den Gemeinden die von den Schließungen betroffen waren in den Jahren 2014, 2015, 2016 bis Juni? (Bitte um Auflistung nach Gemeinde)

4.    Wie viele Polizeibeamte wurden aufgrund der Schließung in eine andere Dienststelle versetzt?

5.    Wurden die Polizeibeamten für die Versetzung aufgrund der Schließung ihre Inspektionen finanziell entschädigt?

6.    Wenn ja, wie wurden sie entschädigt und aus welchen Gründen (z.B. Nächtigungen oder Zuschläge)?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Haben die Schließungen Auswirkungen auf das Budget der LPD Steiermark?

9.    Wenn ja, welche?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Welche Einsparungen konnten aufgrund der Schließung im Jahr 2015 und 2016 bis Juni erzielt werden (Bitte um Auflistung nach geschlossenen Dienststellen)?

12. Sind weitere finanzielle Ausgaben bei den geschlossenen Dienststellen zu bezahlen (Miete, Strom, Entgelts Zahlungen etc.)?

13. Wenn ja, in welchen geschlossenen Dienststellen und aus welchen Gründen und wie lange sind diese noch zu bezahlen?

14. Sind aufgrund der Schließungen längere Strecken zu einem Einsatz für die Polizei entstanden?

15. Wenn ja, um wie viele KM verlängert sich die Anfahrtsstrecke gegenüber dem weitest entfernten Punkt im neuen Rayon gegenüber dem altem Rayon (Bitte nach geschlossenen Polizeiinspektionen aufschlüsseln)?

16. Zu Frage 15, Welchen Zeitraum benötigt die Polizei im Falle eines Notrufes für diese Strecke?

17. Wenn nein zu 14, warum nicht?

18. Um wie viele KM hat sich aufgrund der Schließungen der Einsatzradius der einzelnen Polizeiinspektionen erweitert?

19. Sind in den nächsten Jahren weitere Schließungen von Polizeiinspektionen geplant?