10248/J XXV. GP

Eingelangt am 16.09.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Verkürzung der Sperrstunde aufgrund von Lärmbeschwerden

 

Die „Bettelalm“, ein in der Wiener Innenstadt (Lugeck) liegendes Lokal, hat mit immensen Problemen zu kämpfen. Aufgrund der Lärm-Beschwerden eines einzigen Anrainers steht es kurz vor der Schließung. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Sperrstunde von 6 Uhr früh auf 24 Uhr rückverlegt werden muss. Das bedeutet de facto das Ende des erst kürzlich um ca. 2 Millionen Euro eingerichteten Lokals, da ein Großteil der Gäste erst nach Mitternacht in die Disco strömt, und der Betrieb sich dann nicht mehr wirtschaftlich rentiert. Gleichzeitig gehen mehr als 40 Arbeitsplätze in der Innenstadt verloren, solange sich die Sachlage nicht ändert und der Bescheid nicht zurückgenommen wird.

http://diepresse.com/home/panorama/wien/5036876/Die-Bettelalm-Exempel-eines-Ruins

 

Grundlage der Entscheidung ist § 113 Abs. 5 Gewerbeordnung, aufgrund dessen der Gastgewerbetreibende für den Lärm vor dem Lokal haftet und nachteilige Folgen zu verantworten hat:

„§ 113 (5) Wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wurde oder wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen, hat die Gemeinde eine spätere Aufsperrstunde oder eine frühere Sperrstunde vorzuschreiben…“

 

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. So mussten in den letzten Jahre einige Wiener Lokale wie der „Morrison Club“ auf der Rechten Wienzeile, der „Club Market“ auf der Linken Wienzeile oder der „Ost Klub“ am Schwarzenbergplatz schließen, weil einzelne Nachbarn wegen Unruhe vor dem Lokal auf die Barrikaden gingen und die Gastronomen mit zahlreichen Anzeigen und Klagen eindeckten.

Die Situation dürfte sich in den nächsten Jahren noch mehr zuspitzen, wenn das geplante Rauchverbot 2018 in Kraft tritt und sich noch mehr Personen vor den Lokalen aufhalten werden.

So forderten auch die Wiener Club-Betreiber und Veranstalter im Rahmen einer Demo mit über 25.000 Teilnehmern auf der Wiener Ringstraße eine Änderung des § 113 Abs.5 GewO. Es sei untragbar, dass Gastronomen mit Klagen wegen Rauchens und Lärms vor dem Lokal bis in den sechsstelligen Bereich zur Kasse gebeten und somit an den Rand der Existenz gebracht werden.

Natürlich müssen auch die Interessen der Anrainer berücksichtigt werden, die im Umkreis der Lokale leben. Für Gastgewerbetreibende, die eine wesentliche Funktion für Arbeitsmarkt, Tourismus, Nachtleben und Image einer Stadt erfüllen, muss allerdings Rechtssicherheit bezüglich ihrer Gewerbeausübung bestehen. Ansonsten werden immer weniger Unternehmer dazu bereit sein, ihr Geld langfristig in Gastro-Projekte zu investieren.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.         Wie viele Gastronomie-Betriebe gibt es aktuell in Österreich? (Aufgliederung nach den einzelnen Bundesländern)

 

2.         Wie viele Gastronomie-Betriebe gab es in Österreich mit Stichtag Ende 2014 bzw. 2015? (Aufgliederung nach den einzelnen Bundesländern)

 

3.         Wie viele Gastronomie-Betriebe wurden in den Jahren 2014 bis 2016 geschlossen? (Aufgliederung nach den einzelnen Bundesländern)

 

4.         Welche waren die Gründe für die Schließung dieser Gastronomie-Betriebe?

 

5.         Wie viele Gastronomie-Betriebe wurden in den Jahren 2014 bis 2016 neugegründet? (Aufgliederung nach den einzelnen Bundesländern)

 

6.         Wie viele Verfahren wurden in den Jahren 2014 bis 2016 aufgrund des § 113/5 GewO eingeleitet? (Aufgliederung nach den einzelnen Bundesländern)

 

7.         In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014 bis 2016 seitens der Verwaltungsbehörden eine Verkürzung der Sperrstunde angeordnet? (Aufgliederung nach den einzelnen Bundesländern)

 

8.         Wie erfolgt der genaue Verfahrensablauf, wenn ein Nachbar eine Verkürzung der Sperrstunde angeregt hat? (Parteienvernehmung, Sachverständigengutachten,…)

 

9.         Wie wird von den Verwaltungsbehörden der Terminus „unzumutbare Belästigung“ im § 113/5 GewO ausgelegt?

 

10.      Gibt es Lärm-Richtlinien oder Lärm-Richtwerte, aufgrund welcher die Verwaltungsbehörden eine Entscheidung treffen?

 

11.      Wenn ja, wie lauten diese bzw. wo sind diese normiert?

 

12.      Wenn ja, gelten diese Richtwerte einheitlich für Österreich, oder bestehen hier Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern bzw. Gemeinden?

 

13.      Ist angesichts des im Jahr 2018 in Kraft tretenden Rauchverbots eine entsprechende Novellierung des § 113 Abs. 5 GewO geplant?

 

14.      Wenn ja, in welcher Form?