10256/J XXV. GP

Eingelangt am 16.09.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten David Lasar

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Auslastung der Anhaltezentren / Schubhaftzentren

 

"Die Presse" berichtete am 19.04.2015: 

„Nicht nur in Vordernberg steht ein Schubhaftzentrum leer. Derzeit bewachen in ganz Österreich 260 Beamte nur 25 Insassen. Dass die Zahlen wieder stark steigen, ist auch mit einer Gesetzesänderung nicht zu erwarten.

 (…) Die Gemeinde Vordernberg hat ein Problem. Nur drei Schubhäftlinge sind derzeit in dem 24 Millionen Euro teuren Gebäude untergebracht. Sie werden von 30 Beamten und rund 50 Mitarbeitern der privaten Sicherheitsfirma G4S betreut. Es ist der vorläufige Tiefpunkt eines Projekts, das als wirtschaftlicher Aufschwung für eine strukturschwache Gemeinde gedacht war. Und es wirft nun die Frage nach der Zukunft des Anhaltezentrums auf, noch bevor es jemals voll ausgelastet war.

Als Grund für diese Entwicklung nennt das Innenministerium ein aktuelles Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtshofs, das besagt, dass Dublin-III-Fälle (siehe Glossar) nicht in Schubhaft genommen werden dürfen. Es mussten in ganz Österreich dadurch 65 Schubhäftlinge auf freien Fuß gesetzt werden, Vordernberg verlor so quasi über Nacht 30 Insassen.

Doch das Gesetz allein ist nicht schuld an der Misere, denn auch schon vorher waren Österreichs Anhaltezentren deutlich unterbelegt. In den Wiener Schubhaftzentren gibt es eine Kapazität von 790 Plätzen, für die 180 Beamte zuständig sind. Belegt sind aber nur 160 Plätze, 20 davon von Schubhäftlingen. Der Rest der Häftlinge sind der Verwaltungsverwahrung – etwa Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, weil sie eine Geldstrafe nicht begleichen können – und der Gerichtsverwahrung zuzuordnen. In Salzburg ist es ähnlich: Von einer Maximalbelegung von 150 Personen ist man weit entfernt. Derzeit betreuen 50 Beamte 14 Personen – zwei davon sind Schubhäftlinge. Österreichweit kümmern sich damit 260 Beamte um 25 Schubhäftlinge. Auch in den Jahren davor waren die Zentren nicht voll, dennoch wurde Vordernberg gebaut. (…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 


Anfrage:

1.    Wie hoch war die Auslastung der Anhaltezentren / Schubhaftzenten in Wien, Salzburg und der Steiermark im 1. Halbjahr 2016?

2.    Wie hoch war die Auslastung der Anhaltezentren / Schubhaftzentren in Wien, Salzburg und der Steiermark im Jahr  2015?

 

3.    Wie viele Personen waren im ersten Halbjahr 2016 in den Anhaltezentren / Schubhaftzentren in Wien, Salzburg und in der Steiermark untergebracht?

 

4.    Wie entwickelte sich die Anzahl der Insassen im ersten Halbjahr 2016 zum Vergleichszeitraum des Vorjahres?

 

5.    Wie viele Mitarbeiter waren im ersten Halbjahr 2016 für die Anhaltezentren / Schubhaftzentren, geordnet nach den Wiener Zentren, Salzburg und der Steiermark und hier geordnet nach Beamten und Mitarbeiter von Fremdfirmen, beschäftigt?

 

6.    Welche Kosten sind für die Mitarbeiter in den Anhaltezentren / Schubhaftzentren, geordnet nach Wiener Zentren, Salzburg und der Steiermark im Jahr 2015, geordnet nach Beamten und Mitarbeiter von Fremdfirmen aufgewendet worden?

7.    Welche Kosten sind für die Mitarbeiter in den Anhaltezentren / Schubhaftzentren, geordnet nach Wiener Zentren, Salzburg und der Steiermark im ersten Halbjahr 2016, geordnet nach Beamten und Mitarbeiter von Fremdfirmen aufgewendet worden?

 

8.    Welche Gesamtkosten sind für die Anhaltezentren / Schubhaftzentren, aufgegliedert auf Wiener Zentren, Salzburg und der Steiermark im Jahr 2015, aufgewendet worden?

9.    Welche Gesamtkosten sind für die Anhaltezentren / Schubhaftzentren, aufgegliedert auf Wiener Zentren, Salzburg und der Steiermark im ersten Halbjahr 2016, aufgewendet worden?

10. Sollte die Auslastung nicht befriedigend sein, welche Maßnahmen sind geplant, um die Situation zu verbessern?