10296/J XXV. GP

Eingelangt am 21.09.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wahlleiterschulung mittels E-Learning-Modul

 

Die Presse berichtete am 25.07.2016 auf ihrer Homepage folgendes:

„Stichwahl: E-Learning-Modul soll Rechtswidrigkeiten verhindern

Am 6. September wird den 113 Bezirkswahlleitern und den neun Landeswahlleitern im Innenministerium das neue Regulativ vorgestellt.

Rund vier Wochen vor der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl werden die 113 Bezirkswahlleiter und die neun Landeswahlleiter im Innenministerium zusammengerufen, um ihnen noch einmal das Regulativ für den Urnengang näher zu bringen. Vorgestellt wird dort am 6. September auch das neue E-Learning-Modul, das Rechtswidrigkeiten wie beim ersten Versuch der Hofburg-Stichwahl verhindern soll.

Direkt aktiv wird freilich nicht nur die formal vom Innenminister geleitete Bundeswahlbehörde. Denn diese hat die Landeswahlbehörden bereits aufgefordert, für Schulungen im jeweiligen Land zu sorgen.(…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

  1. Welche Firma hat den Auftrag für das „E-Learning-Modul“ erhalten?
  2. Wann wurde der Auftrag vergeben?
  3. Wurde dieses „E-Learning-Modul“ ausgeschrieben?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wie hoch sind die Kosten für dieses „E-Learning-Modul“?
  6. Welchen Umfang bzw. Inhalt hat dieses E-Learning-Modul?