10363/J XXV. GP

Eingelangt am 26.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Vermögensverwendung und Wertpapiergeschäft der Wirtschaftskammer

 

Wie die Anfragebeantwortung 8522/AB (XXV. GP) hervorbrachte, hielten die verschiedenen Wirtschaftkammern mit Ende 2014 ein Anlagevermögen von rund 864 Mio Euro. Dieses ist in den vier Jahren um ca. 7,4% gestiegen. Bei dieser Zunahme an Anlagevermögen, welche deutlich über der Infaltion liegt, stellt sich die Frage ob eine Kammer mit der Anhäufung von Zwangsbeiträgen in diesem Umfang, ihrem gesetzlichen Zweck zuwider handelt.

Weiters stellt sich die Frage wie das Anlagevermögen der Wirtschaftskammer strukturiert ist. Zusätzlich brachte die Anfragenbeantworung 8522/AB (XXV. GP) interessante Details zu den Vermögensbeständen der Wirtschaftskammer zum Vorschein:

"Abgefragt wurden von Schellhorn die Aktiva aller Wirtschaftskammern des Landes: Und die verfügen nicht nur über ein Anlagevermögen von 864 Millionen, obendrein kommen noch Bankguthaben von 228 Millionen Euro dazu. Das sei aber nicht alles, meint Schellhorn: An Rücklagen hat die Interessenvertretung 670 Millionen Euro gebunkert. Würde man alle Positionen zusammenrechnen, wären das stolze 1,76 Milliarden. Diese Betrachtung wird von der Wirtschaftskammer allerdings energisch zurückgewiesen. Ihr stellvertretender Generalsekretär Herwig Höllinger versichert, dass die Rücklagen zur Gänze aus den genannten Summen des Anlagevermögens und der Bankguthaben stammen."

(derstandard.at/2000038488409/Wirtschaftskammern-leben-wie-die-Made-im-Speck)

Vor diesem Hintergrund scheint es für die Zwangsbeiträge zahlenden Unternehmen großem Interesse, in welchem Umfang die verschiedene Wirtschaftskammern Vermögen angehäuft haben und wie sich diese entwickelt haben. Wesentlich für die Vermeidung eines zweckwidrigen Vermögensaufbaus sind nicht nur Vorgaben für den Zweck der Vermögenverwendung selbst, sondern auch in Bezug auf das Vermögensmanagement. Ohne umfassende Vorgaben scheint die Aufsichtspflicht des Ministerium nicht sinnvoll wahrnehmbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die gesamten Reinvermögenswerte in den Jahren 2005-2015 der Wirtschaftskammern? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

2.    Wie hoch waren die gesamten Finanzvermögenswerte in den Jahren 2005-2014 der Wirtschaftskammern? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

3.    Wie hoch waren die Vermögenswerte von Wertpapieren in den Jahren 2005-2014 der Wirtschaftskammern? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

4.    Werden die Vermögenswerte von Wertpapieren (gem. Frage 3) bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten (bzgl. Frage 1 und 2) mit einbezogen?

a.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

5.    Wie hoch waren die offenen Darlehen in den Jahren 2005-2014 der Wirtschaftskammern? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

6.    Werden die offenen Darlehnen (gem. Frage 5) bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten (bzgl. Frage 1 und 2) mit einbezogen?

a.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

7.    Wie hoch waren die Bestände der Geldeinlagen in den Jahren 2005-2014 der Wirtschaftskammern? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

8.    Werden die Bestände der Geldeinlagen (gem. Frage 9) bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten (bzgl. Frage 1 und 2) mit einbezogen?

a.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

9.    Wie hoch waren die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz in den Jahren 2005-2014 der Wirtschaftskammern? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

10. Werden die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz (gem. Frage 12) bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten (bzgl. Frage 1 und 2) mit einbezogen?

a.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

11. Welche Ziele werden mit der Anhäufung von Vermögen von Wirtschaftskammern verfolgt?

12. Gibt es Vorgaben von Seiten des Ministeriums oder von anderen Aufsichtsbehörden, die das Vermögensmanagement der Wirtschaftskammern regelt?

a.    Wenn ja, wie sehen diese Vorgaben konkret aus?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

13. Wie hoch war der Stand an Wertpapier-Vermögen mit Ende 2015? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

14. Wie hoch ist der Anteil von Aktien-Investments (Einzeltitel) am Wertpapier-Vermögen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)


15. Wie viel davon entfällt auf Titel, die an der Wiener Börse gehandelt werden? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

16. Welche Aktien-Einzeltitel wurden mit Kapital der Wirtschaftskammern erworben? (Auflistung seit 2005, einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

17. Verfolgt die Wirtschaftskammer (bzw. die einzelnen Landeskammer bzw. die WKO) ein bestimmte Investmentstrategie bei der Auswahl von Aktien-Einzeltiteln? (z.B.: Stock-Picking, Top-Down-Verfahren etc.)

18. Wie hoch ist der Anteil von Anleihen-Investments (Einzeltitel) am ausgewiesenen Wertpapier-Vermögen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

a.    Wie viel davon entfällt auf Staatsanleihen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

                                  i.    Welche Staatsanleihen wurden mit dem Kapital der Wirtschaftskammern erworben? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

b.    Wie viel davon entfällt auf Unternehmensanleihen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

                                  i.    Welche Unternehmensanleihen wurden mit dem Kapital der Wirtschaftskammern erworben? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

19. Wie hoch ist der Anteil an Fondsanteilen am ausgewiesenen Wertpapier-Vermögen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

a.    Wie hoch ist der Anteil an Fonds, die überwiegend in Anleihen investieren? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

b.    Wie hoch ist der Anteil an Fonds, die überwiegend in Aktien investieren? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

20. In welche Fonds wurde das Kapital der Wirtschaftskammern veranlagt? (Auflistung seit 2005, einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)

21. Welche anderen Anlageformen wurden gewählt, um das Kapital der Wirtschaftskammern zu veranlagen? (Auflistung seit 2005, einzeln für jede Landeskammer bzw. die WKO)