10393/J XXV. GP

Eingelangt am 04.10.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Lärmmessungen KW Reißeck/Kreuzeck

 

Bereits im November des letzten Jahres wurde dem BMLFUW eine Anfrage betreffend der Lärmbelästigung durch das KW Reißeck/Kreuzeck übermittelt (26.11.2015, 7275/J).

 

Darin wurde erklärt, dass es durch den Pumpbetrieb der Kraftwerksgruppen Reißeck/Kreuzeck zu erhöhten Lärmbelästigungen kommt, der – ebenso wie dadurch ausgelöste Vibrationen – in den ortsansässigen Gemeinden (Reißeck, Mühldorf und Lurnfeld) deutlich zu spüren ist. Auf die gesundheitlichen Folgeschäden von andauerndem Lärm wurde bereits hingewiesen und mittlerweile auch ein offizielles Gutachten seitens der Medizinischen Universität Wien bzw. des Umwelt- und Arbeitsmediziners Dr. Hanns Moshammer eingeholt, welches auf den Messergebnissen von DI Harald Grave beruht.

 

Wie in einer Besprechung gemeinsam mit den Bürgermeistern der betroffenen Regionen, Verbundsgeschäftsführer Dr. Heinz Gruber und der „Bürgerinitiative für ein lebenswertes UNTERES MÖLLTAL“ am 8.9.2016 dargelegt wurde, ist – replizierend auf dieses Gutachten – davon auszugehen, dass die ständigen Lärmbelästigungen zu einer tatsächlichen Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung führen. In diesem Gespräch wurde des Weiteren seitens des Verbundes zugesagt, Maßnahmen zu setzen, um gegen die Lärmbelästigung und somit auch gegen die zunehmende Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung vorzugehen. In der Anfragebeantwortung (6968/AB) vom 25.01.2016 wurde auf die Frage, "warum werden von den zuständigen Behörden die Wahrnehmung dieser Emissionsbelastungen und die damit möglicherweise gesundheitsschädigenden Auswirkungen für die Bürger ignoriert?" entgegnet, dass seitens des BMF "jedes diesbezügliche Anbringen wahrgenommen und umgehend beantwortet" wird. Dass die Behörden die gesundheitsschädlichen Auswirkungen für die betroffene Bevölkerung in Kauf nehmen, wurde seitens des BMLFUW damit begründet, dass es bis dato keine allgemeine Zuständigkeit für Emissionsmessungen gibt und der Landeshauptmann lediglich für die Einhaltung der bestehenden Auflagen zuständig sei.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

 

 

 

 

ANFRAGE

 

 

1.         Ist Ihnen bekannt, dass die Bevölkerung des Unteren Mölltals (Kärnten) unter gesundheitsschädigender Lärmbelästigung leidet?

2.         Wenn ja, inwiefern?

3.         Sind Ihnen gesundheitliche Auswirkungen von ständigem Lärm bekannt?

4.         Wenn ja, welche?

5.         Welche Maßnahmen können getroffen werden, um die Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung einzudämmen?

6.         Aufgrund welcher Emissionswerte (bei Lärm) ist Ihrer Meinung nach von einer grundsätzlichen Gesundheitsbeeinträchtigung auszugehen?

7.         Müssen auf Basis der neuen Messerkenntnisse entsprechende Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Lärmbelastung und zur Vermeidung der Gesundheitsgefährdung der betroffenen Bevölkerung gesetzt werden?

8.         Wenn ja, welche und von wem?

9.         Wenn nein, warum nicht?

10.      Werden Sie, selbst wenn Sie nicht direkt mit dieser Thematik befasst sind, innerhalb Ihres ministeriellen Verantwortungsbereiches Maßnahmen setzen bzw. Aufklärungsarbeit leisten, um hier die betroffene Bevölkerung zu unterstützen?

11.      Wenn ja, inwiefern?

12.      Wenn nein, warum nicht?

13.      Werden Sie, auch wenn Sie nicht direkt mit dieser Thematik befasst sind, mit den dafür zuständigen Behörden Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung erarbeiten bzw. abstimmen?

14.      Wenn ja, inwiefern und bis wann?

15.      Wenn nein, warum nicht?

16.      Ist es Ihrer Meinung nach vertretbar, dass sich Behörden und Ministerien aufgrund des Fehlens "allgemeiner Zuständigkeiten" aus der Verantwortung zu Lasten der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung nehmen können?

17.      Wenn ja, inwiefern?

18.      Wenn nein, welche Gegenmaßnahmen schlagen Sie vor?

19.      Welche Behörden, Gremien oder sonstige staatliche Einrichtungen müssten Ihrer Meinung nach kontaktiert werden, um die betroffene Bevölkerung zu unterstützen bzw. die drohende Gesundheitsgefährdung abzuwenden?