10439/J XXV. GP

Eingelangt am 07.10.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Eurostat Vorbehalt gegenüber Österreich 2015

BEGRÜNDUNG

 

Eurostat hat im Oktober 2015 einen Vorbehalt[1] betreffend die Berechnung des Maastricht-Defizits des Bundes verfügt, da die Ergebnisrechnung („Accrual Accounting“) nicht (genügend) verwendet wurde. Im Frühjahr 2016 wurde dieser Vorbehalt ohne Begründung[2] aufgehoben.

Der Rechnungshof stellt im Bundesrechnungsabschluss 2015 erhebliche Mängel bei der Ergebnis- und der Vermögensrechnung fest. Auch vor diesem Hintergrund ist die Aufhebung des Vorbehalts nicht nachvollziehbar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Was war die konkrete Kritik von Eurostat an der Berechnung des Maastricht-Defizits und der Maastricht-Verschuldung des Bundes?

2.    Was waren die konkreten Forderungen von Eurostat, die erfüllt werden mussten, um den Vorbehalt zurückzuziehen?

3.    Was waren die entscheidenden Gründe, dass Eurostat den Vorbehalt zurückgezogen hat?


4.    Mit welchen Argumenten wurde Eurostat davon überzeugt, dass die Ergebnisrechnung nicht mehr als Grundlage für die Berechnung des Maastricht-Defizits und der VGR-Daten herangezogen werden muss?

5.    Mit welchen Argumenten wurde Eurostat davon überzeugt, dass weiterhin die Finanzierungsrechnung als Basis für die Berechnung des Maastricht-Defizits und der VGR-Daten genommen wird?

6.    Wie hat die von Eurostat verlangte Zusammenarbeit der Statistik Austria mit dem Finanzministerium funktioniert?

7.    Was ist das Ergebnis dieser Zusammenarbeit?

8.    Gibt es einen Bericht darüber?

9.    Wenn ja, warum wurde dieser Bericht nicht veröffentlicht? (Bitte um Anhang des Berichts in Beantwortung dieser Anfrage.)

10. Wenn nein, auf welcher Basis hat Eurostat die Rücknahme des Vorbehalts getroffen?

11. Was hat Statistik Austria aus dieser Zusammenarbeit gelernt?

12. Was hat das Finanzministerium aus dieser Zusammenarbeit gelernt?

13. Was wird sich nun in der Datenqualität ändern?

14. Welche Verbesserungen wird es geben und bis wann sind diese zu erwarten?

15. Welche Verbesserungsmaßnahmen wurden vom Finanzministerium und von Statistik Austria bereits eingeleitet?

16. Was sind die nächsten Schritte des Finanzministeriums und von Statistik Austria zur Verbesserung der Datenqualität?

17. Sind auch Verbesserungen bei der Buchführung des Bundes betreffend Ergebnisrechnung und Vermögensrechnung zu erwarten?

18. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Verbesserungen sind zu erwarten?



[1] http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7036737/2-21102015-AP-EN.pdf/#2

[2] http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7235991/2-21042016-AP-EN.pdf#2