10457/J XXV. GP
Eingelangt am 07.10.2016
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Anfrage
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend die italienische Verfassungsreform und die Mitwirkung seitens Österreichs in seiner Funktion als Schutzmacht zur Wahrung der Interessen und des Schutzes der deutschsprachigen Minderheit in Südtirol
Mit Inkrafttreten des Autonomie-Statuts 1972, welches auf der rechtlichen Grundlage des Pariser Vertrages (Gruber-De-Gasperi-Abkommen) fußt, sollten auch die nach dem Operationskalender erworbenen Rechte für die Zukunft sichergestellt werden.
Nun gilt es, die weiteren politischen Entwicklungen in Italien im Auge zu behalten und alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass im Zuge der anstehenden Verfassungsreform in Italien diese Rechte der deutschsprachigen und ladinischen Minderheit in Südtirol in keiner Weise beeinträchtigt werden. Italien und die Südtiroler Landesregierung verweisen in diesem Zusammenhang gerne auf eine sogenannte Schutzklausel, die dies gewährleisten soll. Allerdings haben sich bereits namhafte Verfassungsrechtsexperten zu Wort gemeldet, die an der Sicherstellung der Autonomie massive Zweifel hegen.
So haben Univ.-Prof. Marcello Cecchetti (Universität Rom), Univ.-Prof. Roberto Toniatti (Universität Trient) und Univ.-Prof. Stefania Baroncelli Bedenken bezüglich der bevorstehenden Verfassungsreform Italiens und die daraus resultierenden Folgen für die Südtirol-Autonomie geäußert.
Die Freiheitliche Fraktion im Nationalrat hat größtes Interesse, dass die österreichische Bundesregierung die Schutzfunktion gegenüber Südtirol wahrnimmt, um jeglichen Schaden bzw. Nachteil für die in Südtirol lebende deutsche und ladinische Minderheit fernzuhalten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage