10459/J XXV. GP

Eingelangt am 07.10.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Handhabe von aus Deutschland nach Österreich rücküberstellten Fremden

 

In der Anfragebeantwortung 9321/AB betreffend „aus Bayern ins Innviertel rückgewiesenen Migranten seit Februar 2016“ haben Sie auf die Frage, wie viele der zwischen 1. Februar und 30. Juni aus Deutschland nach Österreich rückgewiesenen Fremden in Österreich einen Asylantrag gestellt haben, geantwortet, dass „von 5.139 rückübernommenen Fremden 1.884 Fremde unmittelbar nach der Rückübernahme einen Asylantrag in Österreich eingebracht haben“.

 

Auf die Frage, wie viele davon sich der Aufsicht der österreichischen Behörden entzogen und dem nach der Registrierung in Österreich erhaltenen Ladungsbescheid, sich zu einem festgesetzten Termin beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu melden, nicht Folge geleistet haben, haben Sie wie folgt geantwortet: „Entsprechende Statistiken liegen nicht vor.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie wird mit aus Deutschland rücküberstellten Fremden verfahren, die nach der Rückübernahme in Österreich keinen Asylantrag stellen?

2.    Werden auch die Daten jener Rücküberstellten erfasst, die keinen Asylantrag in Österreich stellen?

3.    Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen bereits rücküberführte Fremde erneut an der deutschen Grenze aufgegriffen und wieder nach Österreich rücküberstellt worden sind?

4.    Wenn ja, welcher Nationalität waren die betroffenen Personen?

5.    Wie viele Fremde hat Österreich von 1.1.2015 bis 31.12.2015 in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten rücküberstellt (aufgeschlüsselt nach Nationalität)?

6.    Wie viele Fremde hat Österreich von 1.1.2016 bis 31.8.2016 in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten rücküberstellt (aufgeschlüsselt nach Nationalität)?