10699/J XXV. GP

Eingelangt am 08.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend CRISPR und die neue Gentechnik

BEGRÜNDUNG

 

Die neuartigen Gentechnik-Methoden – insbesondere CRISPR – sind umstritten. Einige sehen darin Potenzial andere beleuchten auch die Risiken. Offen ist, ob die so erzeugten Organismen rechtlich als “genetisch verändert“ gelten müssen oder nicht. Denn bei „Gentechnik“ handelt es sich zunächst einmal um einen juristischen Begriff.

Aus dem Bericht des Joint Research Centre der EU-Kommission[1] wird deutlich, dass zu den neuen Techniken nur wenige Studien vorliegen. Technikspezifische Probleme sind aber durchaus zu erwarten. So ist beispielsweise bei der Technik des Gen-Silencing, also dem Abschalten bestimmter Genabschnitte, derzeit nicht klar, wann die Abschaltung wieder aufgelöst wird oder gar durch die Veränderung die Genaktivität besonders angekurbelt wird. Die Abschaltung ist vererbbar und könnte sich damit ausbreiten.

Neuseeländische Forscher untersuchen die Risiken in einer Studie von 2013[2]. Sie empfehlen dringend eine Sicherheitsprüfung derart hergestellter Organismen. Alle neuen Techniken seien noch jung, viele Mechanismen nicht völlig klar.

Juristische Gutachten aus Deutschland definieren die Verfahren als Gentechnik im Sinne der Kriterien der EU-Gentechnikrichtlinie. Professor Tade Matthias Spranger von der Universität Bonn legt dies in einem Gutachten für das Bundesamt für Naturschutz[3] dar, Professor Ludwig Krämer in einem Gutachten für Umweltverbände[4].

In Österreich sei die Haltung klar. „All diese neuen Techniken wie Crispr/Cas und so weiter erzeugen gentechnisch veränderte Organismen - zumindest nach der österreichischen Rechtslage“, sagt Dietmar Vybiral, der im Gesundheitsministerium zuständiger Experte für Gentechnik. Dass das Endprodukt, also etwa die Rapspflanze oder der Apfel, genauso gut durch eine natürliche Kreuzung oder schon lange zugelassene Methoden wie Bestrahlung oder chemische Behandlung hätten entstehen können, ist für den Molekularbiologen kein Argument“, berichtet der ORF[5].

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind Ihnen die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ludwig Krämer und Professor Tade Matthias Spranger bekannt, wonach die Anwendung neuer Züchtungstechnologien, wie Genome Editing (CRISPR-Cas sowie OgM/OdM), gentechnische Veränderungen im Sinne der Gentechnikrichtlinie 2001/18/EG darstellen?

a)      Wenn Ja, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?

 

2)     Wie werden Sie sicherstellen, dass die in der Begründung zitierte Sicht des Gesundheitsministeriums auch Niederschlag im Umgang mit diesen neuen Züchtungstechnologien findet?

a.       Wo und wann hat Österreich diese Sicht auf europäischer Ebene bisher eingebracht?

 

3)     Wie beurteilen Sie den Stand der Diskussionen auf europäischer Ebene, welche Mitgliedsstaaten teilen die Sicht des Gesundheitsministeriums, welche vertreten eine andere Auffassung?

 

4)     Werden Sie sicherstellen, dass sich Österreich in den zuständigen EU-Gremien gegen den Anbau der Maissorten 1507, Bt11 , MON 810, sowie gegen die Zulassung von Erzeugnisse aus MON 810 und der gentechnisch veränderten Baumwolle 281-24-236 × 3006-210-23 × MON 88913 (DAS-24236-5×DAS-21Ø23-5×MON-88913-8) ausspricht?



[1] http://ftp.jrc.es/EURdoc/JRC65265_RR.pdf

[2] http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412013000494

[3]http://bfn.de/fileadmin/BfN/agrogentechnik/Dokumente/Legal_analysis_of_genome_editing_technologies.pdf

[4] http://www.testbiotech.org/sites/default/files/Kraemer_Legal%20questions_new%20methods_0.pdf

[5] http://science.orf.at/stories/2798582/