Eingelangt am 20.03.2014
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den
Bundesminister für Finanzen
betreffend
die Einkommen der Geschäftsführung der KA Finanz AG
Der
Einkommensbericht des Rechnungshofs legt die Einkommen der
Geschäftsführung und Aufsichtsräte staatsnaher Unternehmen
offen. Unter Bezug auf das Gehalt des Bundeskanzlers werden die Einkommen der
Geschäftsführung aufgelistet. Diese werden in einer Summe
dargestellt. Üblicherweise setzt sich ein Geschäftsführerbezug
aus einem Basisbezug (Fixum) und einem variablen Gehaltsbestandteil zusammen.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
- Wie
rechtfertigen Sie allgemein einen Bezug über jenem Einkommen des
Bundeskanzlers?
- Wie
hoch ist der Basisbezug (Fixgehalt) je Vorstand/Geschäftsführer?
- Wie
hoch sind die leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile je
Vorstand/Geschäftsführer?
- Sind
in diesen Bezügen Spesenersätze enthalten?
- Wenn
ja, welche konkret und wie hoch sind diese?
- Sind
in diesen Bezügen Pauschalen enthalten?
- Wenn
ja, welche konkret und wie hoch sind diese?
- Sind
in diesen Bezügen Zulagen enthalten?
- Wenn
ja, welche konkret und wie hoch sind diese?
- Wenn
variable Gehaltsbestandteile vorhanden sind, welche Leistungen müssen
konkret erbracht werden?
- Sind
in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen Zielvereinbarungen mit klar
definierten Vorgaben vorhanden?
- Wenn
nein, warum nicht?
- Wenn
ja, mit welchen?
- Wenn
ja, welche dieser Zielvorgaben wurden erreicht, welche nicht?