10759/J XXV. GP

Eingelangt am 10.11.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
sowie weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister  für Inneres
betreffend Abschiebung straffälliger Asylwerber

Ein am 18.10.2016 auf der Onlineplattform der „Oberösterreichischen Nachrichten“ erschienen Artikel handelt von einem brutalen Übergriff eines jungen Asylwerbers auf einen 20-jährigen Mann.

(http://mobil.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/Das-Opfer-mit-Fuessen-getreten-bis-das-Blut-spritzte;art71,2376096)

Weil er ihm keine Zigarette aushändigen wollte, habe der erst 17-jährige Asylwerber aus dem Kosovo mit Faustschlägen brutal zu Boden geschlagen und ihn danach mit voller Wucht mehrmals mit dem Fuß ins Gesicht getreten.

Das Opfer erlitt dabei einen  Nasenbeintrümmerbruch und so schwere Kopfverletzungen, dass es auf die Intensivstation des Salzkammer-Klinikums Vöcklabruck gebracht werden musste.

Der junge Asylwerber, welcher noch am selben Tag ausgeforscht und festgenommen werden konnte, ist der Polizei bereits durch mehrere Delikte seit 2015 bekannt. Auch seine beiden Komplizen, die auf freiem Fuß angezeigt wurden, gaben an, dass der 17-jährige Kosovare regelmäßig ausraste und dabei sehr brutal vorgehe.

Asyl ist Schutz auf Zeit für Menschen die in ihrem Heimatland um ihr Leben fürchten müssen. Es kann jedoch nicht sein, dass nun unsere österreichische Bevölkerung aufgrund von Asylwerbern um ihr Leben fürchten muss.

Straffällig gewordene Asylwerber müssen unverzüglich in ihr Heimatland abgeschoben werden.

In diesem Zusammenhang stellen die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE

1.    Ist dem Bundesministerium für Inneres dieser Fall bekannt?

2.    Wie kann es sein, dass ein aus dem Kosovo stammender Mann in Österreich Asyl erhält?

3.    Wie ist es möglich, dass ein Asylwerber der der Polizei bereits seit 2015 aufgrund von diversen Delikten bekannt ist, noch nicht abgeschoben wurde?

4.    Ist nun eine Abschiebung des Asylwerbers geplant?

5.    Wie viele straffällig gewordene Asylwerber wurden im Jahr 2016 bereits abgeschoben?

6.    Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass ein straffällig gewordener Asylwerber derzeit wirklich abgeschoben wird?