10916/J XXV. GP
Eingelangt am 23.11.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien
betreffend Ernennung von MinistersekretärInnen zu RichterInnen am Bundesverwaltungsgericht und allfällige Dienstzuteilung an das Ministerbüro
In der österreichischen Tageszeitung "Kurier" vom 19.10.2016 ist auf Seite 13 im Ressort Wirtschaft folgender Artikel erschienen:
Das Bundesversorgungsgericht
Verwaltungsrichter.Rekrutierung aus Ministerkabinetten / Richter ärgern sich über politnahe Bestellungen
Unter den Richtern des 2013 neu geschaffenen Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) gärt es heftig. Grund für den Unmut sind die Bestellungen der neuen Kolleginnen und Kollegen, die im September vom Ministerrat abgenickt wurden. "Da wurden Leute aus Ministerkabinetten und der Politik versorgt. Unser rot-schwarzes Präsidium hat sich das proporzmäßig ausgeschnapst, während gute Bewerber mit qualifizierter Berufserfahrung ausgebremst wurden", empören sich Richter gegenüber dem KURIER.
Das Interesse an den Richterjobs war groß, 350 Kandidaten hatten sich beworben. Ganz so daneben dürften die verärgerten Richter mit ihrer Kritik nicht liegen. Von 40 Bestellungen kommen vier direkt aus dem politischen Umfeld.
Etwa die ehemalige Justizministerin Karin Gastinger, früher FPÖ und dann BZÖ. Vor der Politik war sie in der Abteilung für Umweltschutzrecht in der Kärntner Landesregierung, zuletzt jobbte sie beim Berater PWC.
Mit 1. Jänner 2017 starten auch drei Mitarbeiter aus Ministerkabinetten. Tatjana Cardona und Ulrike Ruprecht werken derzeit noch im Kabinett von SPÖ-Kanzleramtsminister Thomas Drozda. Cardona kommt aus dem Kabinett von Drozdas Vorgänger Josef Ostermayer, Ruprecht war zuvor bei Ex-Staatssekretärin Sonja Steßl.
Aus dem Kabinett von ÖVP-Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter machte Stephan Wiener das Rennen. Auffallend auch, dass gleich drei leitende Mitarbeiter von ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner an das BVwG wechseln.
Gerichtspräsident Harald Perl hat sich selbst aus politischen Büros hinauf gearbeitet. Er jobbte für Franz Vranitzky und war später Kabinettschef von Viktor Klima. Sein präsidialer Vize Michael Sachs gilt als ÖVP-nahe.
Bereits zum Start des Gerichtes gab es den Vorwurf politischer Nähe. Damals wurden die Kabinettschefin von Gesundheitsminister Alois Stöger und die Vize-Kabinettschefin von Mitterlehner zu Richterinnen bestellt.
BVwG-Sprecherin Dagmar Strobel-Langpaul weist den Vorwurf politischer Postenbesetzungen zurück. Die Prüfung der Bewerber erfolge durch einen Personalsenat, "ein von der Vollversammlung der Richter des BVwG gewähltes Gremium". Dem Senat gehören Präsident und Vizepräsident sowie fünf Richter an. Das Gremium macht die Besetzungsvorschläge an den Ministerrat. Die Auswahl der Bewerber erfolge aufgrund ihrer Unterlagen und eines Hearings. Der breite Kreis der neuen Richter reiche von Rechtsanwälten bis zu Juristen aus Landesverwaltungen und Bezirkshauptmannschaften. Bewerber mit Verwaltungserfahrung hätten eine "gute Startposition". andrea.hodoschek

„Kurier“ vom 19.10.2016, 17:56 ONLINE
Ressort: Politik / Inland
Neue Verwaltungsrichter: Karenzierung gleich zum Dienstantritt?
Christian Böhmer / Andrea Hodoschek

Dass gleich vier der 40 neuen Kolleginnen und Kollegen am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) direkt aus dem politischen Umfeld kommen, sorgt unter den Richtern für ziemlichen Unmut. Jetzt stellt sich heraus, dass es noch gar nicht sicher ist, ob tatsächlich alle neuen Richter am 1. Jänner 2017 ihren Dienst antreten werden.
Insider meinen, dass zwei der bereits bestellten Richter um Karenzierung ansuchen könnten: Ulrike Ruprecht aus dem Kabinett von SPÖ-Kanzleramtsminister Thomas Drozda und Stephan Wiener aus dem Büro von ÖVP-Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter. Die Spekulation im Hintergrund: Für den Fall, dass die Chefs nach der voraussichtlich 2017 stattfindenden Nationalratswahl nicht mehr im Minister-Amt bleiben, hätten die Kabinetts-Mitarbeiter auf alle Fälle den sicheren Richter-Job in der Hinterhand. Was in den Ministerien natürlich heftig dementiert wird.
Durchgefallen
Weder Ruprecht noch Wiener haben bis dato allerdings einen Antrag auf Karenzierung gestellt. Ob Ruprecht ansuchen wird, ist derzeit noch offen. Wie zu hören ist, möchte die im Kabinett für Asyl-Themen zuständige Juristin gerne an das 2013 neu geschaffene Bundesverwaltungsgericht wechseln. Sie hatte sich bereits einmal beworben, fiel aber durch, weil der Personalsenat des BvWG das Gerichtsjahr nicht zu den vorgeschriebenen fünf Jahren an juristischer Diensterfahrung rechnete. Andererseits hört man aus dem Ministerium, Drozda wolle auf die Expertise seiner Mitarbeiterin nicht verzichten.
Im Fall des Kollegen Wiener erklärt eine Sprecherin von Minister Rupprechter, eine Karenzierung "sei nicht geplant". Im Amtsdeutsch spricht man nicht von Karenzierung, sondern von Dienstzuteilung. Darüber entscheidet derselbe Personalsenat, der die 350 Bewerber geprüft hat und dem Ministerrat die Besetzungsvorschläge präsentierte. Dem Gremium gehören das rot-schwarz ausbalancierte Gerichtspräsidium sowie fünf Richter an.
In Richterkreisen wird dem Senat wie berichtet vorgeworfen, die Kandidaten nach parteipolitischen Überlegungen auszuwählen. Mit starkem Überhang in Richtung des schwarzen Cartellverbandes (CV).
Am BVwG wird jedenfalls fix damit gerechnet, dass die beiden neuen Richter pünktlich mit Jahresbeginn 2017 erscheinen. Der Geschäftsverteilungsausschuss hat die Zuständigkeiten für alle insgesamt 220 Richter bereits genau festgelegt, die Akten sind schon zugeteilt.
(kurier) Erstellt am 19.10.2016, 17:56
Art 134 Abs 3 B-VG macht zur Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts folgende Vorgaben:
„Den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die sonstigen Mitglieder der Verwaltungsgerichte des Bundes ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung; diese hat, soweit es sich nicht um die Stelle des Präsidenten oder des Vizepräsidenten handelt, Dreiervorschläge der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes oder eines aus ihrer Mitte zu wählenden Ausschusses, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und mindestens fünf sonstigen Mitgliedern des Verwaltungsgerichtes des Bundes zu bestehen hat, einzuholen. Die Mitglieder des Verwaltungsgerichtes des Bundes müssen das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien abgeschlossen haben und über eine fünfjährige juristische Berufserfahrung verfügen..“
Gemäß § 2 Abs 4 BundesverwaltungsgerichtsG hat die Bundesregierung Dreiervorschläge des Personalsenats einzuholen. Gemäß § 10 besteht der Personalsenat aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf von der Vollversammlung aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern.
Über den budgetären Rahmen des Bundesverwaltungsgerichts (Anzahl der RichterInnen und des sonstigen Personals, Räumlichkeiten, EDV, etc) entscheidet zunächst das ressortzuständige Regierungsmitglied bzw die Regierung und in weiterer Folge im Wege des BundesfinanzG der Nationalrat.
So beschloss der Ministerrat am 26. April 2016 eine personelle Aufstockung des BVwG und die notwendige räumliche Erweiterung:60 Planstellen am 1.9.2016 und 60 Planstellen ab 1.1.2017.
Der Ministerratsvortrag vom 5.9.2016 (GZ BKA-124.070/0040-I/2/2016) begründete die Besetzung von 40 RichterInnen-Planstellen mit der „steigenden Anzahl an Beschwerdeverfahren, insbesondere im Bereich marktordnungsgesetzlicher Verfahren sowie im Asyl- und Fremdenrechtsbereich“. Insgesamt sind somit für das Jahr 2017 218 Richterplanstellen vorgesehen. Aufgrund des hohen Beschwerdeanfalls kommt es auf jede Planstelle an.
Um die notwendige Unabhängigkeit der RichterInnen an den Verwaltungsgerichten zu gewährleisten, beschloss der Verfassungsgesetzgeber mit Art 134 Abs 5 B-VG folgende Unvereinbarkeitsregelung:
„Den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof können Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung, des Nationalrates, des Bundesrates, eines Landtages oder des Europäischen Parlaments nicht angehören, dem Verwaltungsgerichtshof ferner Mitglieder eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers; für Mitglieder eines allgemeinen Vertretungskörpers oder des Europäischen Parlaments, die auf eine bestimmte Gesetzgebungs- oder Funktionsperiode gewählt wurden, dauert die Unvereinbarkeit auch bei vorzeitigem Verzicht auf das Mandat bis zum Ablauf der Gesetzgebungs- oder Funktionsperiode fort.“
Es ist schon verwunderlich, dass gleich drei Personen aus den Ministerkabinetten von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ernennung für das Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagen wurden, noch verwunderlicher ist es, dass zwei Personen wieder weiter in den Kabinetten arbeiten sollen. Diese Politiknähe würde das Unabhängigkeitspostulat verletzen und zu Verlust von Arbeitsressourcen führen, da Richterstellen unbesetzt bleiben würden. Auch der Dachverband der österr. VerwaltungsrichterInnen ist der Auffassung, dass eine Weiterbeschäftigung ernannter RichterInnen in einem Ministerbüro „- im Hinblick auf mögliche Unvereinbarkeiten –„ „sehr kritisch zu betrachten“ wäre[1].
Ministersekretären und –sekretärinnen ist nicht vorab die Eignung abzusprechen[2] allerdings besteht ein größerer Legitimations- und Transparenzbedarf, welche besseren Qualifikationen gegenüber anderen MitbewerberInnen gegeben waren. Für das Bundesverwaltungsgericht sind insbesondere verfahrensrechtliche Praxis im Verwaltungs- oder Gerichtsbereich, alternativ oder ergänzend rechtswissenschaftliche Expertise und Erfahrung sowie Kenntnis der im BVwG relevanten Fachmaterien zu fordern.
In diesem Zusammenhang darf auch an die Entschließung des Nationalrats betreffend die Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz vom Mai 2012 (242/E)[3] erinnert werden, speziell hier an die Forderung: „Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Erstattung von Dreiervorschlägen und der Ernennung von Richterinnen und Richtern und Mitteilung darüber“.
Mit Hinweis auf die Usance, anlässlich von parlamentarischen Anfragen auch Informationen des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts einzuholen[4], stellen die
unterfertigenden Abgeordneten daher folgende
1. Haben jene MitarbeiterInnen, die aus Ihrem Kabinett kommen, um Karenzierung von ihrer Tätigkeit als frisch bestellte RichterInnen des Bundesverwaltungsgerichts (andere Dienstzuteilung) angesucht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt so einen Antrag wieder zurückgezogen bzw haben Sie als anfordernde Dienststelle solche Anträge an das Bundesverwaltungsgericht gerichtet?
2. Wenn ja, (für) welche MitarbeiterInnen und warum?
3. Wie lange erfolgt die Karenzierung (andere Dienstzuteilung)?
4. Wer hat am Bundesverwaltungsgericht über die Bewilligung von Anträgen auf Karenzierung bzw Dienstzuteilung zu entscheiden?
5. Gehen wir richtig in der Annahme, dass durch eine derartige Dienstzuteilung das Bundesverwaltungsgericht auf richterliche Arbeitskraft zugunsten des Ministerbüros und zu Lasten der tätigen RichterInnen verzichten würde?
6. War Ihnen bekannt, dass sich eine Mitarbeiterin Ihres Kabinetts für eine Stelle beim Bundesverwaltungsgericht bewirbt, um sich nach der Bestellung wiederum für die Kabinettsarbeit karenzieren/dienstzuteilen zu lassen bzw war ein solcher Dienstzuteilungsantrag mit Ihnen, Ihrem Amtsvorgänger oder MitarbeiterInnen der Ihnen zugeordneten Bereiche vereinbart?
7. Haben Sie mit VerteterInnen des Koalitionspartners oder Entscheidungsträgern ihrer eigenen Partei Gespräche geführt, die Fragen der Besetzung von RichterInnenstellen beim Bundesverwaltungsgericht zum Inhalt hatten?
8. Wenn ja, mit wem, was war der Inhalt und haben Sie bei diesen für Ihre KabinettsmitarbeiterInnen interveniert, damit sich Ihre Chancen beim Besetzungsprozess beim Bundesverwaltungsgericht erhöhen?
9. Haben Sie mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, dem Vizepräsidenten oder den Mitgliedern des Personalsenats des Bundesverwaltungsgerichts Gespräche geführt, die Fragen der Besetzung von RichterInnenstellen beim Bundesverwaltungsgericht zum Inhalt hatten?
10. Wenn, ja mit wem, was war der Inhalt bzw. haben Sie bei diesen für Ihre KabinettsmitarbeiterInnen interveniert, damit sich ihre Chancen im Besetzungsprozess beim Bundesverwaltungsgericht erhöhen?
11. Haben leitende BeamtInnen – insbesondere der Leiter des Verfassungsdienstes, die Leiterin der Präsidialsektion oder deren Stellvertreter– oder Kabinettsmitglieder Gespräche mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, dem Vizepräsidenten oder den Mitgliedern des Personalsenats des Bundesverwaltungsgerichts geführt, die Fragen der Besetzung von RichterInnenstellen beim Bundesverwaltungsgericht zum Inhalt hatten?
12. Wenn ja, mit wem, was war der Inhalt bzw. haben diese für Ihre Kabinettsmitarbeiter interveniert, damit sich ihre Chancen im Besetzungsprozess beim Bundesverwaltungsgericht erhöhen?
13. a) Gibt es eine Geschäftsordnung für den Personalsenat am Bundesverwaltungsgericht?
b) Wie kommt es zur Beschlussfassung der Dreiervorschläge des Personalsenates? Wird darüber unmittelbar nach der Anhörung abgestimmt? Oder werden dafür dem Senat vom Präsidenten und vom Vizepräsidenten Entwürfe (Anträge) vorgelegt? Oder gibt es Entwürfe (Anträge) anderer Mitglieder?
c) Entscheiden über die Reihung/Nichtreihung einer Bewerberin/eines Bewerbers auf einem Dreiervorschlag ausschließlich jene Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Personalsenates, die auch bei deren/dessen Anhörung anwesend waren? Oder kann es sein, dass darüber auch andere Mitglieder (Ersatzmitglieder) entscheiden? Haben über die Erstreihung der drei MitarbeiterInnen aus Ministerbüros dieselben Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Personalsenates entschieden, die auch bei deren Anhörungen zugegen waren?
14. a) Welche Maßnahmen zur Nachvollziehbarkeit seiner Dreiervorschläge setzt der Personalsenat am Bundesverwaltungsgericht (siehe Entschließung 242/E, 24. GP)?
b) Erhalten nicht gereihte BewerberInnen eine individuelle Begründung, warum sie für eine Reihung nicht als ausreichend qualifiziert angesehen wurden?
15. a) Welche juristischen Berufserfahrungen waren für die 40 – schließlich von der Bundesregierung beschlossenen - Vorschläge des Personalsenats für die neuen RichterInnen jeweils maßgeblich?
b) Gibt es ein standardisiertes Schema (zB Punktesystem), mit der vom Personalsenat die Qualifikation der BewerberInnen auf Grund verschiedener Faktoren (zB Verwaltungserfahrung, Erfahrung bei der Verfassung von Entscheidungen, Führungserfahrung, Eindruck bei der Anhörung) quantifiziert und damit transparent gemacht wird?
c) Täuscht der Eindruck, dass zahlreiche Erstgereihte, insbesondere jene aus den Ministerbüros, über verhältnismäßig wenig Erfahrung beim Verfassen von (gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen) Entscheidungen verfügen – trotz entsprechenden Angebots? Welches Gewicht wird derartiger Erfahrung beigemessen?
16. a) In welcher Weise ist die Entschließung betreffend Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz vom Mai 2012 (242/E) bisher umgesetzt worden, insbesondere auch hinsichtlich der Forderung nach einer einheitlichen Richterausbildung?
b) Welche Schritte haben Sie und Ihr Vorgänger zur Umsetzung dieser Entschließung gesetzt?
[1] Siehe Stellungnahme vom 4. 11. 2016: http://www.verwaltungsrichter.at/
[2] Siehe so schon Anfrage der Abg Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Richterbestellungen für das Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahre 2013:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_15832/imfname_319542.pdf
[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/E/E_00242/fname_253630.pdf
[4] Siehe Anfragebeantwortungen des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien vom 24.6.2014 (Nr 1220/AB) und vom 30.12.2014 (2821/AB).