10922/J XXV. GP

Eingelangt am 23.11.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und  Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Sedimentablagerungen und Managements des Geschiebes in der Donau

 

 

Die Frage des Managements des Geschiebes und der Sediment-Ablagerungen rückte nach dem Hochwasser 2013 wieder in den Fokus:

 

Die Donau führt kontinuierlich Feinmaterialien mit sich. Durch die Kraftwerke aber wird der kontinuierliche Abtransport dieser Partikel unterbrochen und es bilden sich Absetzbecken. Bereits viele Kilometer vor diesen Barrieren setzten sich die Feinsedimente am Boden ab und bilden riesige Schlamm- und Feinsedimentbänke. Der durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferverbauungen begrenzte Spielraum, wie viel Wasser der Fluss zusätzlich führen kann, ohne über die Ufer zu treten, wird zusätzlich eingeschränkt. Es kommt zu Ablagerungen in Stauräumen, was sich sowohl auf die Stromproduktion als auch im Hochwasserfall negativ auswirken kann. Im Gegenzug gräbt sich das Gewässer unterhalb ein, was wiederum zu einem Absenken des Grundwasserspiegels führt. Zudem müssen die Anliegen der Schifffahrt und des Naturschutzes mitbedacht werden. Werden bei Hochwasser dann Wehranlagen geöffnet, erhöht sich die Wasserfließgeschwindigkeit, was die oberflächlichen Sedimentschichten dann mitreißt. So gelangen sie auch in die Flussumgebung und bilden dort laut Experten Auflandungen, die die Rückhalteräume in den betroffenen Gebieten schon seit Jahrzehnten in hohem Ausmaß reduzieren. Die wertvollen Auen als Hochwasserschutz, Ökosystem der Biodiversität und Lebensraum viele Tiere, sowie Trinkwasserspeicher (Grundwasserneubildung) verlanden so sukzessive.

 

 

Während offiziell kommuniziert wurde und noch immer wird, dass hier vieles noch im Forschungs- und Erhebungsstadium sei, gibt es Ökologen bzw. Experten, die Hinweise bereits in den 1980er Jahren fanden und auch bei der Genehmigung und Planung von Kraftwerken thematisierten (KW Freudenau). (apa, 09.01.2014, nön, 14.03.2013)

 

Mittlerweile wird das Problem der künstlichen Feinsedimente nicht mehr alleine als Symptom von Hochwasserereignissen bezeichnet, sondern als offensichtliche Ursache der erhöhten Abflussgeschwindigkeit und Häufigkeit von Hochwasserereignissen auf Grund von wasserrechtlich und europäischen FFH-Richtlinie nicht konformen Mängel von  Retensions-Kubatur und Abflussquerschnitt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.    Ist Ihnen diese Problematik bekannt? Wenn ja, wie bewerten Sie dies und welche Maßnahmen werden Sie hier ergreifen oder haben Sie bisher ergriffen?

2.    Welches Datenmaterial (Studien) liegt Ihrem Ressort diesbezüglich vor? (Bitte um Angabe von Verfasser(n) und Erscheinungsjahr).

3.    Bis zur Aktualisierung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2021 soll ein Maßnahmenpaket zur Geschiebe-Problematik geschnürt werden. Wer ist bei der Erstellung dieses Maßnahmenpakets eingebunden? Wann wurde mit der Erstellung begonnen und welche Maßnahmen wurden bis dato erarbeitet?

4.    Wie viele finanzielle Mittel sind für dieses Maßnahmenpaket veranschlagt?

5.    Welche Untersuchungen liegen dem Verbund über die Sedimentauflandungen im

Staubereich der Donaukraftwerke von Aschach bis Ybbs vor?

6.    Gibt es Aufzeichnungen darüber, wie sich das Volumen der Sedimentauflandungen in den Staubereichen vor den Kraftwerken an der Donau seit 1990 bis dato verändert hat? Wenn ja, um welche jeweiligen Veränderungen handelt es sich? Wenn nein, warum führen Sie diese Aufzeichnungen nicht bzw. werden Sie dies nachholen?

7.    Beeinflussen die Sedimentablagerungen das Volumen der Donau? Worauf begründet sich Ihre Annahme? Wenn ja, wie groß ist der Unterschied der Volumina seit 2000?

8.    In wie fern hat sich die Größe der Auengebiete entlang der Donau seit 1990 bis dato verändert?

9.    Wie viele finanzielle Mittel aus welchen Budgettöpfen hat Ihr Ressort für die Ausräumung der Sedimentablagerungen in der 24. und 25.GP beigesteuert bzw. aufgewendet?

10.  Wie weit ist die angesprochene Problematik mit bestehenden Vorgaben der gültigen Rechtslage (Natura 2000, WRRL, FFH) vereinbar bzw. welche Maßnahmen und Verpflichtungen leiten Sie daraus ab?

11.  Der Verbund hat nach dem Hochwasser 2013 Entschädigungszahlungen angekündigt. Sind diese erfolgt? Wenn ja, in welcher Höhe bzw. in welchem konkreten Fall?