11037/J XXV. GP

Eingelangt am 28.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkungen der aktualisierten Einheitswerte auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

BEGRÜNDUNG

 

Die Hauptfeststellung 2014 auf Basis der gesetzlichen Änderungen des Bewertungsgesetzes (vgl. zB. Abgabenänderungsgesetz 2012) führt dazu, dass auch Zahlungen aus der 1. Säule (Direktzahlungen) der Agrarpolitik für die Berechnung des Einheitswertes im Ausmaß von 33 Prozent herangezogen werden. Der Einheitswert ist überdies auch die Grundlage für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge bei pauschalierten Betrieben.

 

Da sich durch den schrittweisen Übergang vom historischen Betriebsprämienmodell zu einheitlichen Prämiensätzen die ausbezahlten Direktzahlungen jährlich bis 2019 ändern, hat dies auch Auswirkungen auf die Höhe des Einheitswertes und damit auch auf die von den Betrieben zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge.

Der Einheitswert ist ein jedem Betrieb zugewiesener standardisierter Ertragswert, der als Grundlage für die Erhebung zahlreicher Abgaben dient. So ist die Beitragsgrundlage nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) im Regelfall der Versicherungswert des land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes, welcher vom Einheitswert der bewirtschafteten land-(forst-)wirtschaftlichen Flächen abgeleitet wird.

 

Eine an der Universität für Bodenkultur Wien im Jahr 2009 von Assoc. Prof. DDr. Hermann Peyerl und Ass. Prof. Dipl.-Ing. Dr. nat. techn. Michael Eder durchgeführte Analyse der Einheitswertreform (Berücksichtigung der Direktzahlungen und des Viehbestandes) auf der Basis von Testbetriebsdaten zeigt, dass mit der Reform nicht zu einer Verbesserung der Aussagekraft der Einheitswerte beigetragen wird.

Mit der neuen Einheitswertberechnung zeigt sich, dass kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis 20 Hektar bei den von Einkünften abhängigen Abgaben überproportional belastet werden. Vor allem die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge (SVB) treffen kleine Bauern stärker als große Landwirte, die ja schon in der Höchstbemessung sind. Die SVB-Beiträge steigen insbesondere für Betriebe, die in neue Sparten diversifizieren. Dies bremst die Flexibilität und Dynamik jener Betriebe, die aus volkswirtschaftlichen Überlegungen an sich gewünscht wäre und verzerrt überdies den Wettbewerb.

 

Die derzeit gültige Beitragsgrundlage wurde unter Berücksichtigung nicht eintreffender Prognosen der Wirtschaftsforschung erstellt, daher erhöhen sich die Sozialversicherungsbeiträge der Bäuerinnen und Bauern bei massiv verminderten und weiter sinkenden Ertragswerten auf existenzbedrohende Weise.

In der Anfragebeantwortung 9273/AB haben Sie zur Frage 8 geantwortet, dass „bei der Berechnung und Bescheiderstellung zunächst weniger komplexe und damit schneller zu bearbeitende Fälle – kleine Land- und Forstwirtschaften – vorgereiht“ wurden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Hat sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bei Ihnen dafür eingesetzt, dass eine wissenschaftliche Evaluierung des aktuellen österreichischen Einheitswertsystems für die landwirtschaftlichen Betriebe und den damit eng verwobenen Beitragsgrundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung durchgeführt wird?

2)    Haben Sie eine wissenschaftliche Evaluierung des aktuellen österreichischen Einheitswertsystems für die landwirtschaftlichen Betriebe und den damit eng verwobenen Beitragsgrundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung durchgeführt oder beauftragt?

a.    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3)    Von wie vielen bäuerlichen Betrieben wurden die Feststellungsbescheide durch die Finanzämter schon erledigt (bitte um Auflistung nach Bundesländern)?

4)    Bei wie vielen Betrieben führte die Neuberechnung der Einheitswerte zu Erhöhungen, bei wie vielen Betrieben zu einer Verringerung?

5)    Wie viele Betriebe hatten eine Einheitswert-Erhöhung von mehr als 1000 €, von mehr als 2000 €, von mehr als 3000 € bzw. von mehr als 5000 €?

6)    Wie viele Betriebe hatten eine Einheitswert-Verringerung von mehr als 1000 €, von mehr als 2000 € von mehr als 3000 € bzw. von mehr als 5000 €?

7)    Könnten Sie die wichtigsten Gründe für die Erhöhungen bzw. Verringerung der Einheitswerte konkret angeben, bzw. in ihrer Bedeutung gewichten? Wenn nein, warum nicht?

8)    Wie viele Betriebe haben noch keinen Feststellungsbescheid erhalten? Womit ist dies zu begründen?

9)    Wann ist damit zu rechnen, dass alle Ausstellungsbescheide ausgestellt sind?

10) Wie beurteilen Sie den erhöhten Verwaltungsaufwand für die Finanzbehörden bezüglich der möglicherweise jährlichen Anpassungsnotwendigkeit der Einheitswert-Bescheide bis 2019 und mit welchen finanziellen Mehrbelastungen rechnen Sie diesbezüglich?

11) Wie viele Betriebe haben bis 31.12.2016 gegen die ausgestellten Bescheide berufen?

12) Wie vielen Berufungen wurde bisher stattgegeben?