11062/J XXV. GP

Eingelangt am 02.12.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend geldwerte Zusammenarbeit mit bestimmten Institutionen

 

Derzeit wird über den VSF (Verkehrssicherheitsfonds) des BMVIT die großangelegte Bewusstseinskampagne des BMVIT „Lenken Sie Ihr Schicksal selbst“ zum Thema „Angepasste Geschwindigkeit“ umgesetzt.

Während der zentrale Slogan „Tempo anpassen – auf allen Straßen“ lautet, ist laut BMVIT-Faktenblatt „Zentrale Zielsetzung der Verkehrssicherheitskampagne (ist) die Prävention von Verkehrsunfällen aufgrund überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit im

Straßenverkehr speziell auf Landstraßen, also nicht auf Autobahnen oder Straßen innerhalb von Ortschaften“.

Wie auch immer - diversen unter anderem auf www.bmvit.gv.at enthaltenen Informationen zufolge handelt es sich um eine auf 7 Monate angelegte Kampagne mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Mio Euro.

Die Bedeutung des Themas angepasste bzw. nicht angepasste/überhöhte Geschwindigkeit für die Verkehrssicherheit und die dringend nötige substanzielle weitere Verbesserung der Unfall- und Opferbilanz im österreichischen Straßenverkehrsgeschehen ist außer Streit.

Allerdings ist auch diese Kampagne wie schon einige ihrer Vorgänger-Aktivitäten wieder von finanziellen und institutionellen Auffälligkeiten begleitet.

Der insgesamt knapp 25 Sekunden dauernde Fernseh-Spot fokussiert in den letzten dreieinhalb Sekunden (etwa 13-14% seiner Laufzeit) auf den Hinweis „Eine entgeltliche Information des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in Zusammenarbeit mit dem KFV“, wobei dieser Text und darin das Logo des KFV (das zugleich das Logo der KFV Sicherheit-Service Gmbh ist) in ähnlicher Größe wie dasjenige des BMVIT in einprägsamer Gestalt weiß vor schwarzem Hintergrund erscheint.

Auch in den zur Kampagne zählenden Inseratenschaltungen in bestimmten Printmedien – vgl. zB „Österreich“, 17.11.2016, Seite 16 oder „heute“, 11.11.2016, S.14 - erscheint das Logo des KFV in vergleichbarer Größe zu dem des BMVIT, zudem prominent rechts oben und innerhalb des stilisierten Rahmens statt links unten und außerhalb dieses Rahmens wie das des BMVIT.

Daneben gibt es Online-Werbung und Social-Media-Aktivitäten, die derselben Optik folgen, sowie Radiospots.

Es wird somit im Großteil der Kampagne jeweils prominent für eine mitgenannte Institution geworben bzw. in TV-Spots ganz konkret eine „Zusammenarbeit“ dokumentiert. Der Werbewert muss schon angesichts der laut BMVIT insgesamt bewegten Summe von etwa einer halben Million Euro pro Monat beträchtlich sein.

Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist beispielsweise laut aktuellen Tarifen von Sekundentarifen von ca. 100 bis 400 Euro zuzüglich Steuern und Abgaben auszugehen.

Sowohl die Art der Zusammenarbeit, die im TV-Spot angesprochen ist, als auch die finanziellen und sonstigen Hintergründe der Logo-Wiedergabe einer zweiten Institution in den Print- und Online-Einschaltungen sind jedoch nicht bekannt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Leistung(en) hat der Verein KFV (oder verbundene Einrichtungen, wie zB die KFV Sicherheit-Service GmbH) in der gegenständlich über TV-Spots kommunizierten „Zusammenarbeit“ konkret wann im Einzelnen erbracht?

2)    Wo wurde diese Leistung konkret verbucht?

3)    Wie hoch wurde der Werbewert der KFV-Präsentation in den TV-Spots bemessen?

4)    Welche Leistung(en) hat der Verein KFV (oder verbundene Einrichtungen, wie zB die KFV Sicherheit-Service GmbH) in der gegenständlich über gleichrangige Logo-Wiedergabe in Print- und Online-Einschaltungen dokumentierten Kooperation konkret wann im Einzelnen erbracht?

5)    Wo wurde diese Leistung konkret verbucht?

6)    Wie hoch wurde der Werbewert der KFV-Präsentation in den Print- und Online-Einschaltungen bemessen?

7)    Wer waren die Mitglieder des Preisgerichts, das die Vergabe im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbs entschieden hat?

8)    Gab es

a) in der Vorbereitung des Entwurfs der 18. FSG-Novelle,

b) im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahren zum Entwurf der 18. FSG-Novelle,

c) in der Vorbereitung der Regierungsvorlage der 18. FSG-Novelle,

d) in der Vorbereitung des Entwurfs der FSG-ABSV („Führerscheingesetz-Alternative Bewährungssystemverordnung“),

e) im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahrens zum Entwurfs der FSG-ABSV („Führerscheingesetz-Alternative Bewährungssystemverordnung“),

f) im Zusammenhang mit der FSG-ABSV nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens

eine Zusammenarbeit mit dem KFV (oder verbundenen Einrichtungen, wie zB der KFV Sicherheit-Service GmbH)? Bitte um Beantwortung im Einzelnen.

9)    Wenn ja – welche Zusammenarbeit fand

a) hinsichtlich der Vorbereitung des Entwurfs der 18. FSG-Novelle,

b) im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahren zum Entwurf der 18.FSG-Novelle,

c) in der Vorbereitung der Regierungsvorlage der 18. FSG-Novelle,

d) in der Vorbereitung des Entwurfs der FSG-ABSV („Führerscheingesetz-Alternative Bewährungssystemverordnung“),

e) im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahrens zum Entwurfs der FSG-ABSV („Führerscheingesetz-Alternative Bewährungssystemverordnung“),

f) im Zusammenhang mit der FSG-ABSV nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens

mit dem KFV (oder verbundenen Einrichtungen, wie zB der KFV Sicherheit-Service GmbH) statt, und welche Geldflüsse aus welchen Quellen waren jeweils damit verbunden? Bitte um Beantwortung hinsichtlich beider Aspekte – inhaltlich, finanziell – im Einzelnen.

10) Welche über Einzelvorhaben hinausgehenden „generellen“ Zusammenarbeits-Vereinbarungen gibt es

a) im Jahr 2016,

b) im Jahr 2017

seitens des BMVIT mit dem KFV oder verbundenen Einrichtungen?

11) Falls vom KFV oder verbundenen Einrichtungen im Rahmen dieser Vereinbarungen Leistungen hinsichtlich

a) der 18. FSG-Novelle,

b) der FSG-ABSV („Führerscheingesetz-Alternative Bewährungssystemverordnung“)

erbracht wurden oder werden: In welchem finanziellen Umfang und im Rahmen welcher dieser Vereinbarungen?