1109/J XXV. GP

Eingelangt am 20.03.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend der Anwendung des Verbotsgesetzes und § 283 StGB (Verhetzung)

 

BEGRÜNDUNG

 

Rechtsextreme und rassistisch motivierte Tathandlungen befinden sich in Österreich, gemessen an der langjährigen Entwicklung, derzeit auf hohem Niveau. 2013 gab es nach der polizeilichen Anzeigenstatistik einen weiteren Anstieg um über 10 Prozent auf 574 Tathandlungen. Insgesamt wurden 449 Personen (+ 19 Prozent) wegen rechtsextremer und rassistischer Straftaten angezeigt. Auch im Internet ist die rechtsextreme Szene hochaktiv. Bei der Internetmeldestelle sind 1 900 Meldungen (+ 102 Prozent) zu rechtsextremen Internetseiten eingegangen.

Letztendlich stellt sich aber die Frage, wie mit den Anzeigen aufgrund des Verdachts der Begehung von Straftaten nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) bei der Justiz weiter verfahren wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung)  - aufgegliedert nach den einzelnen Staatsanwaltschaften - hat es im Jahr 2013 gegeben?

2)    Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) – aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Staatsanwaltschaften - hat es im Jahr 2013 gegeben?

3)    Wie viele Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Straftatbeständen und Staatsanwaltschaften - wurden im Jahr 2013 abgebrochen bzw. ausgeschieden?

4)    Wie viele Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Staatsanwaltschaften - wurden im Jahr 2013 durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?

5)    In wie vielen Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung)  - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Staatsanwaltschaften - wurden im Jahr 2013 diversionsrechtliche Bestimmungen angewandt?

6)    Welche diversionsrechtlichen Bestimmungen waren das?

7)    Wie viele Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Staatsanwaltschaften - wurden im Jahr 2013 durch die Staatsanwaltschaft angeklagt?

8)    Wie viele Strafverfahren endeten nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Landesgerichtssprengel - im Jahr 2013 mit einem Freispruch?

9)    Wie viele Strafverfahren endeten nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Landesgerichtssprengel - im Jahr 2013 mit einer Verurteilung?

10) Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

11) Zur Verurteilung nach welchen anderen strafrechtlichen Tatbeständen ist es im Zusammenhang mit Verurteilungen nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) im Jahr 2013 gekommen?

12) Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 und § 283 StGB (Verhetzung)  - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen und Landesgerichtssprengel- waren mit Stand 31.12.2013 offen?

13) Wie viele dieser Verfahren sind gegliedert nach dem Verfahrensstand - Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren, neuerliche Verhandlung durch erfolgte Zurückverweisung an die 1. Instanz - jeweils schon länger als ein, bzw. zwei, bzw. drei Jahre oder länger gerichtsanhängig?