11101/J XXV. GP

Eingelangt am 14.12.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Jarolim, Genossinnen & Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend

Die Vorgehensweise des Bundesministeriums betreffend die Studierenden der Werbeakademie Wien

Die Werbe Akademie des Wifi Wien bietet seit dem Jahr 2012 die Bachelor- Aufbaustudiengänge "Advertising & Brand Management" sowie "Graphic Desidgn" an. An diesen Lehrgängen gab es in den letzten Jahren rund 195 Absolventen und Absolventinnen. Die im Wissenschaftsministerium angesiedelte Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) stellte der Akademie nunmehr Auflagen, die von dieser, in der kurzen Zeit, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden konnten. Die AQ Austria beruft sich dabei auf von konkurrierenden Bildungseinrichtungen erstellten Gutachten. Aufgrund dessen untersagte die AQ Austria das Angebot eines Aufbaujahres (über dieses konnten die Studierenden einen Bachelor erwerben) womit 58 Studierende plötzlich ihr Studium nicht mehr ordentlich abschließen konnten. Für diese gab es nämlich weder eine ausreichende Übergangsregelung, noch eine finanzielle Entschädigung. Sie mussten sich deswegen anderweitig umsehen.

 

 

Die Studierenden wurden hier scheinbar die Leidtragenden eines Konkurrenzkampfes zwischen verschiedenen privaten Bildungseinrichtungen und müssen ohne staatliche Hilfe die Konsequenzen tragen. Hierzu stellen wir folgende

Anfrage:

1.    Welche privaten Bildungseinrichtungen bieten „Advertising & Brand Management“ sowie „Graphic Design“ oder ähnliche Lehrgänge an?

1.1.  Erfüllen diese die neuen Auflagen bereits?

1.2.  Welche Übergangsregelungen wurden dort getroffen?

2.    Mussten aufgrund der neuen Auflagen auch andere private Bildungseinrichtungen Lehrgänge aus ihren Angeboten entfernen?

2.1.   Wenn ja, welche?

3.     Wurden auch an anderen privaten Bildungseinrichtungen Studierende aufgrund der neuen Auflage an der Fortsetzung des Studiums gehindert?

3.1.  Wenn ja, an welchen?

3.2.  Wenn nein, warum nicht?

4.     Warum gibt es für die neuen Auflagen keinen längeren Übergangszeitraum, sodass die zuletzt Studierenden ihr Studium noch ordentlich beenden können?

5.     Gedenkt das Ministerium für die Studierenden, die dadurch geschädigt wurden, eine weitergehende Übergangsregelung anzubieten?

6.     Die Gutachten auf die sich die in Ihrem Ministerium angesiedelte AQ Austria beruft, wurden von konkurrierenden Bildungseinrichtungen erstellt

6.1.  Wird das Ministerium noch ein unabhängiges Gutachten einholen? Wenn nein, warum nicht?

7.     Den Studierenden ist aus dieser für einen Außenstehenden überfallsartigen Aktion erheblicher Schaden entstanden, einerseits deshalb, da die in das Studium investierte Zeit umsonst war, was für einen jungen Menschen einen extremen Einschnitt bedeutet und weiters haben diese jungen Leute auch nicht unbeträchtliche finanzielle Mittel an Studiengebühren bezahlt. Aus Sicht eines Außenstehenden werden hier zwangsläufig und vernünftiger Weise Schadenersatzansprüche geltend zu machen sein. Handelt es sich aus Ihrer Sicht um (Amtshaftungs?) Ansprüche aufgrund der Tätigkeit der AQ Austria oder solche gegen den Lehrgangsbetreiber?

8.     Gibt es einen Fonds, der solche oder ähnliche Fälle für die Studierenden in Zukunft abfedern könnte

8.1.  Wenn ja, für welche Fälle?

8.2.  Wenn nein, gedenkt das Ministerium einen solchen zu errichten?