1121/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Walter BACHER und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Verkauf von Polizeidienststellen-Liegenschaften

Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) als größter Immobilieneigentümer Österreichs bewirtschaftet und verwaltet inkl. Tochtergesellschaften an die 2.800 Objekte. Die größten Mieter sind das BMBF, BMJ, BMF und BMI mit zahlreichen Schulstandorten, Universitäten und Spezialimmobilien wie Justizanstalten, Stollen oder Kirchen sowie auch Polizeidienststellen.

Seit Herbst 2012 werden von der damals neu gegründeten 100%igen BIG-Tochter Austrian Real Estate GmbH (ARE) marktgängige Immobilien, hauptsächlich Gebäude mit Büronutzung bewirtschaftet. Laut www.big.at „ist das Kerngeschäft der Vermietung über die Jahre stabil, was sich im ausgezeichneten AAA-Rating der BIG niederschlägt“.

Und doch wird nun von der ARE ein Verkauf von Liegenschaften der Polizeidienststellen und/oder -inspektionen geprüft. Entsprechend der Bestimmungen des Bundesimmobiliengesetzes sowie dem in diesem Zusammenhang betreffendem Vergaberecht ist ein direkter Verkauf von Liegenschaften der BIG an eine Gemeinde nur im öffentlichen Interesse möglich.

Andernfalls sind Verkäufe von Liegenschaften über die ARE ausschreibungspflichtig. So auch im Falle eines möglichen Verkaufs der Polizeidienststellen-Liegenschaften. Derzeit wird geprüft, ob Gemeinden Interesse an einem Kauf von Liegenschaften dieser Art hegen.

Hat nun eine Gemeinde Interesse an einer solchen Polizeidienststellen/Polizeiinspektion-Liegenschaft, wären bei einem Kauf folgende Kriterien zu erfüllen:

         Das Interesse muss einem konkreten Zweck durch die Gemeinde in Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben zum Gemeindewohl definiert werden

         Konkreter Bedarf an der konkreten Liegenschaft

         Mangel an Alternativen zur Umsetzung des konkreten Zwecks

         Bedingungsfreie Verwendbarkeit der konkreten Liegenschaft zum genannten konkreten Zweck

Andernfalls würden diese Liegenschaften wie oben genannt ausgeschrieben werden. In erster Linie geht es um Polizeidienststellen, die nicht von der geplanten Schließung des Bundesministeriums für Inneres betroffen sind.

In diesem Zusammenhang stellen unterzeichnende Abgeordnete an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

Anfrage:

1.       Für welche Liegenschaften der BIG werden Ihres Wissens als Wirtschaftsminister derzeit Angebote (Angaben nach Liegenschaft im Detail) für einen geplanten Verkauf eingeholt?

2.         Gibt es derzeit bereits Verkaufsangebote für Liegenschaften der BIG? (Angaben im Detail, welche Liegenschaften wann vom jeweiligen Verkauf betroffen sind)

3.         Wie viele Polizeidienststellen sind nach derzeitigen Plänen von einem möglichen Verkauf österreichweit (Detailangaben österreichweit - aufgelistet nach Polizeidienststellen aller Bundesländer) betroffen?

4.         Wie hoch sind die derzeitigen Mieteinnahmen aus den Liegenschaften der BIG, wo Polizeidienststellen eingemietet sind? (Detailangaben für die jeweiligen Polizeidienststellen österreichweit - aufgelistet nach Polizeidienststellen aller Bundesländer)

5.         Wie hoch sind die laufenden monatlichen Kosten der jeweils von einem möglichen Verkauf betroffenen Polizeidienststellen? (Detailangaben für die jeweiligen Polizeidienststellen österreichweit - aufgelistet nach Polizeidienststellen aller Bundesländer)

6.         Ist auf Grund neuer Besitzer der Liegenschaften mit Mieterhöhungen bei den Polizeidienststellen zu rechnen?

7.         Welche Gemeinden haben bereits ihr Kaufinteresse an Polizeidienststellen-Liegenschaften bekundet?