11309/J XXV. GP
Eingelangt am 16.12.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Sanitätsversorgung bei der Entsendung zu Maßnahmen der Humanitären Hilfe nach Ungarn
Die Bundesregierung hat am 13. September 2016 beschlossen gemäß § 1 Z 1 lit. b i. V.m. § 2 Abs. 1 KSE-BVG ein Kontingent von bis zu 85 Angehörigen des Bundesheeres oder sonstigen Personen nach Ungarn zu Maßnahmen der humanitären Hilfe für die Dauer von sechs Monaten zu entsenden.
Dem Ministerratsbeschlussprotokoll ist folgendes zu entnehmen:
„Die Unterstützung im Sanitätsbereich hinsichtlich Versorgung österreichischer Kräfte wird durch Freiwillige des Arbeiter-Samariterbundes Österreichs (ASBÖ) wahrgenommen, die für die Dauer der Entsendung mit befristetem Dienstvertrag nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 aufgenommen werden.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende
Anfrage: